Vorlage 1998-211: Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal, Baukreditvorlage
| Landrat / Parlament || Vorlage 1998-211 vom 20. Oktober 1998 |
| Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal Baukreditvorlage |
| Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen |
| Inhaltsübersicht || Entwurf Landratsbeschluss |
Zurück zum vorhergehenden Teil
4 Die gewählte Lösung
4.1 Standort
Innerhalb des Ausbaukonzeptes für die Kaserne Liestal schliesst der vorgeschlagene Standort für eine Dreifachsporthalle (Mehrzweckhalle) das Areal gegen den Friedhof und nach Norden ab und ist sowohl für Kaserne, Kaufmännische Berufsschule und Öffentlichkeit gut erreichbar.
Der Kubus der Halle ist vorwiegend auf der im Eigentum der Stadt Liestal stehenden Teilfläche der Parzelle 1559, GB Liestal, situiert, die vom Kanton zur Arrondierung der Kasernenparzelle erworben werden soll.
4.2 Kaufrechtsvertrag
Arrondierung Kasernenparzelle
Um eine städtebaulich und wirtschaftlich vertretbare Überbauung des Kasernenareals realisieren zu können, konnte im Vorfeld des inzwischen durchgeführten Projektwettbewerbes eine Teilfläche der im Eigentum der Einwohnergemeinde Liestal stehenden Parzelle 1559, GB Liestal, mittels Kaufrecht sichergestellt werden.
Kaufrechtsvertrag
Mit Beschluss Nr. 2680 vom 18. November 1997 hat der Regierungsrat dem Erwerb einer Teilfläche von ca. 1750 m 2 der Parzelle 1559, GB Liestal, im Zusammenhang mit der Sanierung und dem Ausbau der Kaserne Liestal inkl. Dreifachsporthalle, von der Einwohnergemeinde Liestal durch den Kanton mittels Abschluss eines Kaufrechtsvertrages zugestimmt. Die Vertragskonditionen lauten in den wesentlichen Punkten wie folgt:
· Die Einwohnergemeinde Liestal, als Eigentümerin der Parzelle 1559, GB Liestal, räumt dem Kanton Basel-Landschaft auf einer Teilfläche von ca. 1750 m 2 ein Kaufrecht zum Preise von Fr. 1000.--/m 2 ein.
· Das Kaufrecht hat ab dem Datum der Verurkundung des Kaufrechtsvertrages eine Laufzeit von 5 Jahren und kann durch den Kanton Basel-Landschaft frühestens nach Ablauf der unbenutzten Referendumsfrist der entsprechenden Landratsvorlage ausgeübt werden.
· Grundlage zum Kaufrechtsvertrag bildet der Situationsplan Massstab 1 : 1000 vom 6. Oktober 1997.
· Der Kanton Basel-Landschaft wird ermächtigt, innert der Laufzeit von 5 Jahren das Kaufrecht auszuüben.
· Die Kaufsumme wird innert 60 Tagen nach Ausübung des Kaufrechtes zur Zahlung fällig.
· Die Vermessungs- und Vermarkungskosten werden durch den Kanton Basel-Landschaft bezahlt.
· Das Kaufrecht kann nur unter der Voraussetzung ausgeübt werden, dass ein rechtsgültiger Kreditbeschluss (Verpflichtungskredit) für den Erwerb seitens des Landrats vorliegt.
Die Einwohnergemeinde Liestal verpflichtet sich, sämtliche für den Vollzug der Mutation (Abparzellierung) erforderlichen Rechtsvorkehren (z. B. Dienstbarkeiten, wie Grenzbaurechte mit und ohne Öffnungen, Geh- und Fahrrechte, Benützungsrechte, Durchleitungsrechte etc.), die für den Fortbestand und Betrieb der bestehenden und künftigen auf der Parzelle 1584, GB Liestal, stehenden Liegenschaften erforderlich sind, Zug um Zug im Grundbuch eintragen zu lassen. Sämtliche diesbezüglichen Dienstbarkeiten werden dem Kanton unentgeltlich eingeräumt. Die Eintragung der Dienstbarkeiten erfolgt im gegebenen Zeitpunkt, d. h. wenn das Bauvorhaben auf der Stufe des Ausführungsprojektes vorliegt.
Die Parteien verpflichten sich, einander auch zukünftig unentgeltlich jene Dienstbarkeiten einzuräumen, die für die zweckkonforme Nutzung der Grundstücke der begünstigten Partei notwendig sind, sofern der belasteten Partei dadurch keine unbilligen oder unverhältnismässigen Nachteile entstehen.
Dieser Kaufrechtsvertrag wurde am 17. Dezember durch den Einwohnerrat der Stadt Liestal genehmigt und am 16. Januar 1998 als rechtskräftig erklärt.
Die Unterzeichnung einer öffentlichen Urkunde (Bestellung eines Kaufrechtes) erfolgte am 10. Dezember 1997.
· Besondere ergänzende Vertragsbestimmungen als integrierender Bestandteil des Kaufrechtsvertrages sind:
- Die Einwohnergemeinde Liestal erklärt, dass die Parzelle 1584, GB Liestal, sowie die zu erwerbende Fläche der Parzelle 1559, GB Liestal, als voll erschlossen gelten.
- Die Neuerstellung des Parkings nordöstlich der Militärhalle inkl. der neuen Zufahrt zum Friedhof für Werkverkehr geht vollumfänglich zu Lasten der Einwohnergemeinde Liestal.
- Die Einwohnergemeinde Liestal verpflichtet sich, alle mit der Sanierung und dem Ausbau der Kaserne Liestal inkl. Dreifachsporthalle rechtsrelevanten Vorkehren wie (z. B. Anpassung des Strassennetzplanes) rechtzeitig vorzunehmen.
- Insoweit die Dreifachsporthalle nicht für die Bedürfnisse von Armee und kaufmännischem Verein belegt wird, stehen die Räumlichkeiten für Vereine der Stadt Liestal in den Rand- zeiten zur Benützung zur Verfügung.
Die Bewertung des Kaufobjektes mit Fr. 1'000.--/m 2 kann unter Berücksichtigung der guten Arrondierungsmöglichkeit des Kasernenkomplexes im Stadtzentrum, der Zonenzugehörigkeit, Parzellenkonfiguration, Topographie und des Erschliessungsgrades sowie den übrigen unter den Parteien festgelegten Vertragsbedingungen als angemessen bezeichnet werden.
5.1 Raumprogramm
Eingangsbereich
Eingangshalle/Foyer 148 m2
WC 14 m2
Sanitätsraum 14 m2
Sporträume
Unterteilbare Dreifachhalle 1 215 m2
Krafttrainingsraum 80 m2
Gymnastikraum 120 m2
Betriebsräume
Sechs Garderobeneinheiten 216 m2
Toiletten 20 m2
Putzraum 8 m2
Office/Stuhlmagazin 65 m2
Geräteraum 245 m2
Lehrergarderoben 28 m2
Lehreraufenthalt 60 m2
Technikräume
Haustechnik/Hallenwart 42 m2
Total Nettonutzflächen 2 275 m2
5.2 Neubau Dreifachsporthalle
Die Anlage besteht formal aus zwei Volumen. Ein schmaler zur Strasse hin gerichteter Bautrakt beinhaltet im Erdgeschoss einen grosszügigen Eingangsbereich, der auch als Foyer oder Zuschauertribüne dienen kann. Auf gleicher Ebene liegt der Kraft- und Gymnastikraum und auf einer Galerie Garderoben und Aufenthalt für Lehrerinnen und Lehrer. Im Untergeschoss sind die Garderoben mit Duschen und WC-Anlagen angeordnet. Ebenfalls hier befindet sich ein Stuhllager, das auch als Office verwendet werden kann. Halle und Office können über eine Rampe direkt von aussen erschlossen werden.
Die eigentliche Sporthalle in abgesenkter Form bildet den Hauptkubus. Über einem betonierten Untergeschoss wird eine reine Holzkonstruktion aus Zweigelenkträgern errichtet. Innen wird die Halle mit perforierten Holzplatten (Akustik) und aussen mit gestrichenen Dreischichtholzplatten verkleidet. Die ganze Konstruktion ist diffusionsfähig mit Zellulose wärmegedämmt. Oblichtbänder bringen auf beiden Längsseiten blendfreies Tageslicht in die Halle, die mittels Faltwänden zweimal unterteilt werden kann in drei Einfachhallen.
Die Zahl der Räume, Grösse, Abmessungen und Einrichtungen der Sport- resp. Mehrzweckhalle richten sich nach dem Anforderungsprofil für Mehrzweckhallen des Generalstabs vom 6. Juli 1990, dem Richtraumprogramm für Sporthallen und Freianlagen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie vom 15. August 1996 sowie den Richtlinien der eidg. Sportschule Magglingen (ESSM).
Die Erst- und Grundausrüstung der Dreifachsporthalle mit festen und mobilen Sportgeräten, Hand- und Spielgeräten ist Bestandteil des Baubudgets und entspricht ebenfalls den Normen des Schweiz. Schulsportes.
Der Aussengeräteraum und das Aussenspielfeld für Volley- und Basketball ist Bestandteil des Sanierungs- und Ausbauprojektes Kaserne Liestal (2. Etappe).
5.3 Bauablauf
Weil der Bau der Dreifachsporthalle die erste Etappe der Sanierung und des Ausbaus der Kaserne bildet und bei laufendem Kasernenbetrieb erfolgen muss, sind verschiedene spezielle Massnahmen und provisorische An- und Abschlüsse notwendig. Um die Verbindung Nonnenbodenweg zu Friedhof und den Zugang zur Kaserne aufrecht zu erhalten, muss der Bauplatzperimeter eng gefasst und teilweise mit Spundwänden gesichert werden. Beim Verpflegungstrakt und den alten Stallungen ist ein Teilabbruch mit provisorischen Sicherungen und Abschlüssen vorgesehen. Teile der Umgebung und die Verbindungen der Haustechnik mit der bestehenden Zentrale im Hauptgebäude können nur provisorisch errichtet werden.
5.4 Baubiologie und Energie
Baubiologie
Bei der Wahl der Baumaterialien werden die ökologischen und baubiologischen Aspekte gemäss Weisung des Hochbauamtes für den Einsatz von umweltschonenden Baumaterialien berücksichtigt. Holz als Hauptbaustoff bietet zusammen mit einer einfachen und sparsamen Umsetzung eine ideale Grundlage.
Energie
Die Sporthalle bezieht ihre benötigte Energie ab der vorhandenen Infrastruktur im Hauptgebäude: Elektroenergie ab Trafostation Hauptverteilung, Wärmeenergie ab Heizzentrale. Die Heizzentrale wurde vor rund 8 Jahren komplett saniert und stellt mit einem Blockheizkraftwerk, 2 Gas-/Oelheizkesseln sowie einer Solaranlage eine moderne Energiezentrale dar.
Um der unterschiedlichen Nutzung (Raumtemperatur bei Sportbetrieb ca. 15 0 C, bei Anlässen ca. 20 0 C) gerecht zu werden, ist eine Grundlastheizung (Bodenheizung/Radiatoren) und eine schnell reagierende Luftheizungsanlage eingeplant.
Wärmedämmung
Mit der vorgesehenen Wärmedämmung werden die gemäss Verordnung zulässigen Wärmeverluste um ca. 20 % unterschritten. Damit wird dem heutigen Trend nach verstärkter Wärmedämmung Rechnung getragen.
Regenwasser
Das extensiv begrünte Flachdach speichert und nutzt einen Teil des Regenwassers direkt. Im weiteren wird das Regenwasser in einem Tank gesammelt und via Druckerhöhung den Toiletten zugeführt.
Überschüssiges Regenwasser wird über eine Sickeranlage dem Grundwasser zugeführt.
5.5 Brandschutz
Der ganze Hallenneubau wird nach den geltenden baugesetzlichen Vorschriften und den Normen der Vereinigung kantonaler Feuerversicherer ausgerichtet gemäss Vorbesprechung mit der Basellandschaften Gebäudeversicherung (BGV). Konkret sind vom Hallenniveau drei Ausgänge mit einer Gesamtbreite von 6m direkt ins Freie vorzusehen. Der Kraft- und Gymnastikraum erhält einen separaten Notausgang. Ein stationärer Wasserlöschposten mit Schlauch ist im Bereich der Treppe vorgesehen. Zudem sind die Oblichter teilweise von der Feuerwehr bedienbar als Rauch- und Wärmeabzugsanlage.
5.6 Pläne
Situation
Grundriss Untergeschoss
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss Obergeschoss
Fassaden