Vorlage 1998-211: Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal, Baukreditvorlage
| Landrat / Parlament || Vorlage 1998-211 vom 20. Oktober 1998 |
| Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal Baukreditvorlage |
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7 Kosten und Finanzierung
7.1 Investitionskosten
Gemäss detailliertem Kostenvoranschlag für den Bau einer Dreifachsporthalle sind folgende Kosten kalkuliert worden:
Landerwerbskosten
| BKP O | Grundstück | ||
| - ca. 1 750 m2 a Fr. 1 000.-- | Fr. 1 750 000.-- | ||
| - Nebenkosten und Reserve | Fr. 250 000.-- | Fr. 2 000 000.-- |
Baukosten
| BKP 1 | Vorbereitungsarbeiten | Fr. | 354 000.-- | ||
| BKP 2 | Gebäude | Fr. | 7 329 000.-- | ||
| BKP 3 | Betriebseinrichtungen | Fr. | 320 000.-- | ||
| BKP 4 | Umgebung | Fr. | 246 000.-- | ||
| BKP 5 | Baunebenkosten | Fr. | 813 000.-- | ||
| BKP 9 | Ausstattung | Fr. | 318 000.-- | ||
| Reserve | Fr. | 516 000.-- | |||
| Mehrwertsteuer | Fr. | 604 000.-- | Fr. | 10 500 000.-- | |
| total Investitionskosten | Fr. | 12 500 000.-- |
Preisbasis für den Kostenvoranschlag: 1. April 1998
Im Investitionsprogramm 1998 - 2007 sind die notwendigen Mittel für die Realisierung dieser Dreifachsporthalle eingestellt.
7.2 Verträge mit Bund und Beiträge Dritter
Der Kredit für den Beitrag des Bundes von 70 % der anrechenbaren Kosten oder max. 4,6 Mio. Franken für die Mehrzweckhalle ist im Bauvoranschlag des VBS für 1997 enthalten und ist von den eidgenössischen Räten rechtskräftig beschlossen worden. Der Kredit muss bis spätestens zum Jahr 2000 beansprucht werden, ansonsten er verfällt.
Die Modalitäten der Finanzierung werden im Sanierungsvertrag I betreffend Bau, Finanzierung und Zurverfügungstellung einer Mehrzweckhalle auf dem Platz Liestal geregelt. Diese Vereinbarung wird zwischen der Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Betriebe des Heeres und dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, abgeschlossen. Sie wird unterzeichnet, sobald der Beitrag des Kantons an den Neubau der Mehrzweckhalle ebenfalls rechtskräftig beschlossen ist. Im Sanierungsvertrag I ist unter anderem ausdrücklich festgehalten, dass die Beteiligung des Bundes (VBS) 70 % der ausgewiesenen Kosten im Maximum jedoch 4,6 Mio Franken beträgt.
Soweit die Mehrzweckhalle für zivile, d.h. nicht militärische Ausbildungszwecke beansprucht wird (Schulen des Kaufmännischen Vereins Baselland), kann mit weiteren Bundesbeiträgen gerechnet werden.
Die Verhandlungen mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie haben ergeben, dass durch die Erweiterung des Raumprogrammes für schulische Nutzung rund Fr. 2,8 Mio. anrechenbare Kosten entstehen. An diese beitragsberechtigten Kosten ist bei einem gegenwärtigen Subventionssatz für BL von 23 % ein Beitrag von ca. Fr. 600 000.-- zu erwarten.
Wenn ein rechtskräftiger Beschluss von Seite Kanton für den Bau der Dreifachsporthalle vorliegt, wird durch eine Verfügung des zuständigen Bundesamtes der Beitrag der Berufsbildung definitiv festgelegt.
7.3 Folgekosten
Anhand der nachstehenden Aufstellung wird dargestellt, welche zusätzlichen jährlichen Kosten (Periodenkosten) mit dem Neubau der Dreifachsporthalle anfallen.
Periodenkosten aus Investition Kanton
| - | Abschreibung (50 Jahre) von Fr. 7,2 Mio. (nach Abzug Bundesbeiträge) | Fr. | 144 000.-- |
| - | Verzinsung (5 % von 0.5 x Investitionskosten, nach Abzug Bundesbeiträge) | Fr. | 180 000.-- |
| - | Unterhalt | Fr. | 90 000.-- |
| - | Gebäudenebenkosten (elektr. Energie, Heizung, Versicherungen) | Fr. | 50 000.-- |
| - | Saläre | Fr. | 120 000.-- |
| Wartung, Reinigung | |||
| zusätzliche Periodenkosten | Fr. | 584 000.-- | |
| Jährliche Beiträge Bund | |||
| ./. Unterhaltsbeitrag an Dreifachsporthalle (Mehrzweckhalle) | Fr. | 90 000.-- | |
| Total jährlich wiederkehrende Folgekosten | Fr. | 494 000.-- | |
Die unter "Salär" dargestellten Aufwendungen sind eingestellt zur Schaffung von 1 1/2 Hauswart-Stelle für die Wartung der neuen Dreifachsporthalle.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 20. Oktober 1998
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mudschin
Entwurf Landratsbeschluss (gemäss den Angaben der Landeskanzlei und des Finanzhaushaltgesetzes)
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