Vorlage 1998-211: Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal, Baukreditvorlage



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7 Kosten und Finanzierung


7.1 Investitionskosten


Gemäss detailliertem Kostenvoranschlag für den Bau einer Dreifachsporthalle sind folgende Kosten kalkuliert worden:


Landerwerbskosten


Baukosten


Preisbasis für den Kostenvoranschlag: 1. April 1998


Im Investitionsprogramm 1998 - 2007 sind die notwendigen Mittel für die Realisierung dieser Dreifachsporthalle eingestellt.




7.2 Verträge mit Bund und Beiträge Dritter


Der Kredit für den Beitrag des Bundes von 70 % der anrechenbaren Kosten oder max. 4,6 Mio. Franken für die Mehrzweckhalle ist im Bauvoranschlag des VBS für 1997 enthalten und ist von den eidgenössischen Räten rechtskräftig beschlossen worden. Der Kredit muss bis spätestens zum Jahr 2000 beansprucht werden, ansonsten er verfällt.


Die Modalitäten der Finanzierung werden im Sanierungsvertrag I betreffend Bau, Finanzierung und Zurverfügungstellung einer Mehrzweckhalle auf dem Platz Liestal geregelt. Diese Vereinbarung wird zwischen der Eidgenossenschaft, vertreten durch das Bundesamt für Betriebe des Heeres und dem Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch den Regierungsrat, abgeschlossen. Sie wird unterzeichnet, sobald der Beitrag des Kantons an den Neubau der Mehrzweckhalle ebenfalls rechtskräftig beschlossen ist. Im Sanierungsvertrag I ist unter anderem ausdrücklich festgehalten, dass die Beteiligung des Bundes (VBS) 70 % der ausgewiesenen Kosten im Maximum jedoch 4,6 Mio Franken beträgt.


Soweit die Mehrzweckhalle für zivile, d.h. nicht militärische Ausbildungszwecke beansprucht wird (Schulen des Kaufmännischen Vereins Baselland), kann mit weiteren Bundesbeiträgen gerechnet werden.


Die Verhandlungen mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie haben ergeben, dass durch die Erweiterung des Raumprogrammes für schulische Nutzung rund Fr. 2,8 Mio. anrechenbare Kosten entstehen. An diese beitragsberechtigten Kosten ist bei einem gegenwärtigen Subventionssatz für BL von 23 % ein Beitrag von ca. Fr. 600 000.-- zu erwarten.


Wenn ein rechtskräftiger Beschluss von Seite Kanton für den Bau der Dreifachsporthalle vorliegt, wird durch eine Verfügung des zuständigen Bundesamtes der Beitrag der Berufsbildung definitiv festgelegt.




7.3 Folgekosten


Anhand der nachstehenden Aufstellung wird dargestellt, welche zusätzlichen jährlichen Kosten (Periodenkosten) mit dem Neubau der Dreifachsporthalle anfallen.


Periodenkosten aus Investition Kanton


Die unter "Salär" dargestellten Aufwendungen sind eingestellt zur Schaffung von 1 1/2 Hauswart-Stelle für die Wartung der neuen Dreifachsporthalle.




8 Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 20. Oktober 1998


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mudschin


Entwurf Landratsbeschluss (gemäss den Angaben der Landeskanzlei und des Finanzhaushaltgesetzes)


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