Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal; Baukredit (Entwurf Landratsbeschluss)
| Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-211 vom 20. Oktober 1998 |
| Landratsbeschluss (Entwurf) |
| Neubau Dreifachsporthalle Kaserne Liestal; Baukreditvorlage |
| Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen |
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Dem Neubauprojekt einer Dreifachsporthalle Kaserne Liestal wird zugestimmt und der erforderliche Verpflichtungskredit von Fr. 12 500 000.-- als neue Ausgabe zu Lasten des Kontos 2320.503.30-198 wird bewilligt.
2. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis vom 1. April 1998 des Kredites unter Ziffer 1 werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen.
3. Die zugesicherten Beiträge des Bundes werden auf Konto 2320.660.00-198 verbucht.
4. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.