Vorlage 1998-139: Bewilligung Verpflichtungskredit/Erteilung des Enteignungsrechtes für Neubau

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-139 vom 28. Juli 1998


Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





Entwurf Landratsbeschluss
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3.4 Ziele
3.4.1 Gewässerschutzziele


Der Entwurf der Verordnung über die Abwassereinleitungen vom September 1992 zum Gewässerschutzgesetz des Bundes (1991) sowie die Verordnung über Abwassereinleitungen vom 8. Dezember 1975 legen die anzustrebenden Qualitätsziele für Fliessgewässer grundsätzlich fest: Als Folge von Abwassereinleitungen dürfen keine Schlammbildung, Trübung, Verfärbung oder Schaumbildung entstehen. Ferner dürfen sich der Geschmack und der Geruch des Wassers gegenüber dem natürlichen Zustand nicht verändern. Es sollen weder lästige Wucherungen von Algen und höheren Wasserpflanzen auftreten, noch sollen sich von Auge sichtbare Kolonien von Bakterien und Pilzen bilden. Die tierische Artenzusammensetzung soll jener eines nur schwach belasteten Gewässers entsprechen. Damit der Bach unterhalb der Einleitstelle der Abwasserreinigungsanlage in Zukunft wieder als schwach belastete, den Gewässerschutzzielen entsprechendes Gewässer eingestuft werden kann, muss die Qualität des gereinigten Abwassers der eidgenössischen Verordnung über Abwassereinleitungen entsprechen. Zusätzlich ist die kantonale, verschärfte Bedingung bezüglich Konzentration an ungelösten Stoffen einzuhalten:

Im weiteren müssen allfällige feste Stoffe, welche bei Regen entlastet werden und die im Bachbett und Uferbuschwerk hängen bleiben können, mechanisch zurückgehalten werden.


3.4.2 Projektziele


Die Anlagen sind so zu bemessen und auszurüsten, dass die Umweltbelastung zufolge Einleitung und Reinigung des Abwassers unter Beachtung der im folgenden aufgeführten Ziele, Anforderungen und Randbedingungen innerhalb der gesetzlichen Vorschriften gehalten wird.


Namentlich sind zu beachten:
- Verhinderung von Geruchs- und Lärmemissionen
- keine Gefährdung des Grundwassers
- korrekte Rückstandsentsorgung resp. -Verwertung


Einfaches, zweckmässiges Betriebskonzept und damit
- hohe Betriebssicherheit
- hohe Wartungs- und Benutzerfreundlichkeit
- hohe Unfallsicherheit in Betrieb und Instandhaltung


Angepasste Elastizität bezüglich Betrieb, Ergänzungen, Änderungen, Wirkungsgrad


Konzept der Anlage so, dass
- minimaler Landbedarf durch kompakte Bauweise resultiert
- minimaler Materialaufwand resultiert
- Recycling von Stoffen möglich


Der lokalen Situation angepasstes, einheitliches Erscheinungsbild der Gesamtanlage durch architektonische Gesamtgestaltung und naturnahe Umgebungs- und Platzgestaltung (Einbezug der Umgebung)


Minimaler Energiebedarf, optimale Energienutzung


Optimale Durchführung späterer Erhaltungsmassnahmen (betrieblicher Unterhalt; baulicher Unterhalt; Instandsetzung; Erneuerung; Ersatz von Komponenten, Anlageteilen, Gesamtanlage)


Erreichung minimaler Lebensdauer
- Kanäle 60 Jahre
- Tragkonstruktion, Becken, Ausbau, Verkleidung 20 Jahre
- elektromechanische, mechanische, steuerungs- 15 Jahre und messtechnische Ausrüstung/Installation


Minimale Jahreskosten (Betriebskosten, Kapitaldienstkosten)


Etappierung Bauablauf so, dass
- insgesamt eine rasche Realisierung möglich ist;
- möglichst eine sofortige Nutzung erstellter Anlagenteile gewährleistet ist.




3.5 Geprüfte Varianten
3.5.1 Ableitung/Abwasserreinigung vor Ort


In den Jahren 1994/95 wurden die beiden Varianten Ableitung auf die ARA Rodersdorf und Bau einer Anlage vor Ort in einer in Auftrag gegebenen Studie einander gegenübergestellt.


Bei der Variante Ableitung war vorgesehen, die Abwässer der Gemeinden Burg, Biederthal (je nach Untervariante Wollschwiller und Liebenswiller) in einem gemeinsamen Verbindungskanal auf die ARA Rodersdorf abzuleiten. Die Variante Ableitung bedingt einen neu zu erstellenden ca. 2 500 m langen Schmutzwasserkanal von Burg nach Rodersdorf und eine Mischwasserbehandlung in Burg.


Der Variantenvergleich kommt zu folgendem Ergebnis:

Aufgrund des Kostenvergleiches wurde zusammen mit den elsässischen Gemeinden entschieden, das Abwasser in den Gemeinden im hinteren Leimental vor Ort zu reinigen.


In der Folge wurde der Gemeinde Burg durch die kantonale Verwaltung mitgeteilt, dass nach neuem Gewässerschutzgesetz für Gemeinden die Möglichkeit besteht, selber als Erstellerin und Betreiberin der Kläranlage aufzutreten. Mit Schreiben vom 8. Juni 1995 hat die Gemeinde Burg ihren Entscheid dem Amt für Umweltschutz und Energie mitgeteilt, dass sie die Erstellung, Finanzierung und Betrieb der Kläranlage durch den Kanton, also durch das Amt für Industrielle Betriebe, vorziehe.




3.5.2 Standortevaluation


Für die geplante ARA Burg standen rein technisch drei Standortmöglichkeiten zur Auswahl. Standortevaluation und -entscheid wurden zusammen mit den Behörden der Gemeinde Burg durchgeführt.


Der gewählte Standort liegt am östlichen Bachufer im Gebiet Sägmatten. Da die Realisierung dieser Anlage von der Durchführbarkeit des Landerwerbes abhängt, wurde der Arealerwerb bereits vorsorglich durch das Amt für Liegenschaftsverkehr eingeleitet.


Für den Bau der Anlage ist die Rodung einer Fläche von 197 m2 nötig. Die Rodungsbewilligung wurde zwischenzeitlich erteilt.




3.5.3 Ausführungsvarianten


Wie in der Vorlage an den Landrat für den Neubau der Abwasserreinigungsanlagen in den Gemeinden Maisprach und Hersberg aufgezeigt, wurde für diese beiden ARAs eine Anzahl technische Verfahren und Ausführungsvarianten geprüft.


Das Ergebnis dieses Variantenvergleichs, welches aufzeigt, dass das bis heute bei den lokalen ARAs angewandte Belebtschlammverfahren kostengünstig und betriebssicher ist, gilt auch für die ARA Burg.


Im weiteren wurde vor kurzem in einer Machbarkeitsstudie die Möglichkeit des Baues einer Pflanzenkläranlage in Hersberg geprüft. Eine Pflanzenkläranlage hätte gegenüber einer technischen Anlage v.a. den Vorteil eines geringeren Energieverbrauchs. Demgegenüber stehen bei der technischen Anlage v.a. die Vorteile eines kleineren Flächenbedarfs und der grossen Betriebserfahrung im Vordergrund.


Die Studie zeigt, dass der Bau einer Pflanzenkläranlage in dieser Grösse an einem idealen Standort (ebenes Gelände, guter Baugrund) zu ca. 20% höheren Investitionskosten und zu etwa gleichen Jahreskosten wie eine Belebtschlammanlage, bei nicht idealer Voraussetzung zu wesentlich höheren Kosten führen würde. Eine Pflanzenkläranlage ist in Burg aus topographischen und aus Gründen des Platzbedarfs (ca. 3000 m2) nicht realisierbar.


Aus obigen Erwägungen kommt das Amt für Industrielle Betriebe zum Schluss, das bewährte Belebtschlammverfahren für die ARA Burg beizubehalten.




4 Die gewählte Lösung


Für den Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Burg wird das bewährte Belebtschlammverfahren mit aerober Schlammstabilisierung ohne Vorklärung gewählt, das eine ganzjährige Vollnitrifikation und eine maximale Abbauleistung bezüglich organischer Stoffe gewährleistet.


Die Mischwasserbehandlung besteht aus einem Mischwasserbecken und einem Sieb. Die verschiedenen Becken werden aus Kostengründen in einem Bauwerk vereinigt.


Fortsetzung


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