Vorlage 1998-139 vom 28. Juli 1998 (Entwurf Landratsbeschluss)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1998-139 vom 28. Juli 1998


Landratsbeschluss (Entwurf)


Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





vom

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Der für den Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg erforderliche Verpflichtungskredit von brutto Fr. 1'700'000 zu Lasten Konto 2341.701.51-072 (inkl. Mehrwertsteuer) wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 1. Oktober 1996 werden bewilligt.


2. Soweit für die Ausführung der Bauvorhaben Areal erworben oder in Rechte in Grund und Boden sowie Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 1) das Enteignungsverfahren durchzuführen.


3. Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht, gestützt auf § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 2) der fakultativen Volksabstimmung.



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1) GS 20.169, SGS 410


2) GS 29.276, SGS 100