Vorlage 1998-139: Bewilligung Verpflichtungskredit/Erteilung des Enteignungsrechtes für Neubau

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-139 vom 28. Juli 1998


Bewilligung des Verpflichtungskredites und Erteilung des Enteignungsrechtes für den Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Entwurf Landratsbeschluss

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5 Das konkrete Projekt


5.1 Projektbeschreibung


Um das Abwasser der Gemeinde Burg auf die ARA zu leiten, muss mit dem Bau der ARA ein Zulaufkanal ab Bauzonengrenze bis zur ARA erstellt werden. Der Birsig wird mittels einer Rohrbrücke überquert.


Die ARA Burg besteht gemäss untenstehender Prinzipskizze aus Mischwassersieb, Mischwasserbecken, Schneckenpumpwerk, Siebschnecke, Belebungsbecken mit integriertem Nachklärbecken, Schlammstapel, Hilfsanlagen und separat stehendem, kleinem Betriebsgebäude.


Vor der biologischen Reinigungsstufe der Kläranlage wird die mechanische Reinigungsstufe angeordnet. Das Abwasser wird durch das Schneckenpumpwerk angehoben und durch den Siebrechen in das Belebungsbecken geführt. Mit dem Siebrechen werden dem Abwasser Feststoffpartikel wie Ohrenstäbchen, Tubendeckel, Binden usw. entzogen, welche sonst in den Schlamm gelangen und bei der landwirtschaftlichen Verwertung stören würden. Sand und Steine werden im als Sand-Steinfang ausgebildeten Sumpf des Schneckenpumpwerkes zurückgehalten.


Die biologische Reinigungsstufe wird als längsdurchströmtes Becken mit feinblasiger Belüftung ausgebildet. Der aus dem Nachklärbecken abgezogenen Ueberschussschlamm wird in den beiden Schlammstapeln gespeichert. Das Volumen der Schlammstapel ist für 6 Monate dimensioniert, aus dem Grunde, dass der Einsatz des unhygienisierten Schlammes stark eingeschränkt ist und seit 1997 nur im Ackerbau im Frühling und Herbst ausgebracht werden darf.


Ein wesentlicher Bestandteil der neu ausgebauten lokalen Kläranlagen ist die Mischwasserbehandlung.


Bei Regenwetter übersteigt die auf der Anlage ankommende Mischwassermenge sehr rasch die Dimensionierungswassermenge für die biologische Reinigungsstufe. Bei Regenbeginn bringt das ankommende Wasser einen erhöhten Schmutzanfall. Die Kanalablagerungen und die von der Oberfläche abgeschwemmten Stoffe werden in einem Mischwasserbecken aufgefangen.


Wenn das Mischwasserbecken vor Regenende voll ist, fliesst das Mischwasser über das Mischwassersieb in den Vorfluter. Im Sieb werden Feststoffpartikel, welche grösser sind als 5 mm, zurückgehalten. Absetzbare Stoffe setzen sich am Beckenboden ab. Nach Regenende wird das stark verschmutzte Wasser aus dem Mischwasserbecken der biologischen Reinigungsstufe der Anlage zugeführt.


Der Energiebedarf der Anlage wird ausschliesslich durch zugeführte elektrische Energie gedeckt. Die Belüftungseinrichtung im biologischen Teil der Anlage benötigt am meisten elektrische Energie. Die Heizung des Betriebsgebäudes im Winter erfolgt durch die warme Abluft der Belüftungsgebläsekühlung.


Der Brauchwasserbedarf für die Spülung des Siebrechens und das Ausspritzen der Becken wird durch die im Nachklärbecken montierte Brauchwasserpumpe gedeckt.


Das Betriebsgebäude ist ein eingeschossiger Backsteinbau aussen isoliert, verputzt und mit Ziegeldach.


Die Lärmemissionen können dank den Schallschutzhauben über den aussen aufgestellten Belüftungsgebläsen gering gehalten werden.


Die befestigten Flächen werden minimal gehalten. Die mit Lastwagen zu befahrenden Flächen werden mit befahrbaren Verbundsteinen, die Gehwege mit Mergel ausgeführt.


Das Oberflächenwasser versickert oder wird in den Bach geleitet. Das Areal wird mit einem 2 m hohen Maschendraht umzäunt. Die restlichen Flächen des Grundstückes werden in Zusammenarbeit mit der Abt. Natur- und Landschaftsschutz des Amtes für Orts- und Regionalplanung naturnah gestaltet.


Der auf das ARA-Areal führende Waldweg wird mit minimalem Aufwand soweit ausgebaut, dass der Schlamm mit Lastwagen abgeführt werden kann.


5.2 Betrieb der Abwasserreinigungsanlagen


Alle lokalen Anlagen werden im Auftrag des Amtes für Industrielle Betriebe durch einen ortsansässigen Wartungsbeauftragten nebenamtlich kontrolliert.


Wartungs- und Reparaturarbeiten werden durch das Personal des Amtes für Industrielle Betriebe ausgeführt.


5.3 Eigentumsverhältnisse


Der Landerwerb für die Abwasserreinigungsanlage wurde wie in Kapitel 3.5.2 erwähnt bereits durch das Amt für Liegenschaftsverkehr eingeleitet, ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Falls bei diesem Landerwerb wider Erwarten Probleme auftreten sollten oder sich die notwendigen Durchleitungsrechte nicht auf freiwilliger Basis erwerben lassen, wird die Anwendung des Enteignungsverfahrens notwendig. Für diesen Fall beantragt die Bau- und Umweltschutzdirektion, es sei ihr, gestützt auf die §§ 2, 36 und 37 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950, das Enteignungsrecht zu bewilligen.




6 Realisierung


Der generelle Terminplan sieht für die ARA Burg das Baugesuchsverfahren und die Ausführungsplanung im Winter 1998/99 vor. Der Bau der Anlage soll im Frühjahr 1999 begonnen und im Frühjahr 2000 mit der Inbetriebnahme abgeschlossen werden.




7 Kosten und Finanzierung


7.1 Investitionskosten


Aufgrund des Kostenvoranschlages der Vorprojekte ergeben sich für die ARA Burg folgende Investitionskosten (ARA, Zuleitungskanal, Erschliessungsweg):

7.2 Projektfinanzierung
7.2.1Beiträge Dritter


- Beiträge des Bundes
Gewässerschutzmassnahmen dieser Art sind nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr beitragsberechtigt.


- Beitrag der Gemeinde
Gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben die betroffene Gemeinde oder Private keine Beiträge an die Investitionen für den Um- und Ausbau der Abwasseranlagen zu leisten.


7.2.2 Betriebs- und Kapitaldienstkosten


Die Betriebskosten werden für Energien, Betriebsmittel, Personalkosten, Transporte, Schlammentsorgung sowie Reparaturen und Unterhalt aufgewendet.


Die Kapitaldienstkosten basieren auf einem Kapitalzins von 5 % und einer Abschreibungsdauer von 15 Jahren (Annuität a = 0.09634). Daraus ergeben sich folgende Jahreskosten:

8 Mitberichts- und vernehmlassungsverfahren


Im April 1998 wurde der Entwurf der Landratsvorlage der Gemeinde Burg und verschiedenen Amtsstellen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Gemeinde Burg ist ohne Einwand mit der Vorlage einverstanden. Die Vorschläge der Amtsstellen wurden in der Vorlage berücksichtigt.




9 Gesetzmässigkeit, Finanzreferendum


Der vorgesehene Neubau der Abwasserreinigungsanlage in der Gemeinde Burg hat Ausgaben zur Folge, die über das Jahr des Voranschlages hinausgehen. Aus diesem Grund wird ein Verpflichtungskredit beantragt. Dieser übersteigt die referendumspflichtige Limite von Fr. 500 000.--. Er untersteht daher gemäss § 31 Ziffer 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.




10 Parlamentarische Vorstösse


Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, welche mit vorliegender Landratsvorlage abzuschreiben wären.




11 Ausblick auf Industrielle Betriebe Baselland AG (IBBL AG)


Am 30. Oktober 1997 hat der Landrat die Verselbständigung des Amtes für Industrielle Betriebe (AIB) beschlossen. Zur Zeit werden alle Detailabklärungen, die für eine Landratsvorlage "Überführung AIB in IBBL AG" nötig sind, vorgenommen. Die Vorlage soll im Laufe des Herbstes 1998 in der Regierung behandelt werden. Die Volksabstimmung ist für Sommer 1999 vorgesehen.


Unabhängig vom Ausgang der für die Bildung der IBBL AG noch notwendigen Entscheide von Parlament und Volk sind im Abwasser- und Abfallbereich weitere Investitionen fällig.


Aufgrund des mit Abwasser verschmutzen Baches in Burg ist der in dieser Vorlage erwähnte Bau der Kläranlage jetzt erforderlich. Die durch die Erstellung resultierenden Kapitaldienstkosten werden - zusammen mit den Betriebskosten und den Kapitaldienstkosten der übrigen AIB-Abwasseranlagen - den Abwasserproduzentinnen und -produzenten überwälzt (1995: Fr. 1.78/m3 verbrauchtes Trinkwasser; 1996: Fr. 1.73/m3 verbrauchtes Trinkwasser; 1997: Fr. 1.67/m3 verbrauchtes Trinkwasser). Mit diesen Einnahmen deckt das Amt für Industrielle Betriebe seinen Aufwand im Geschäftsbereich Abwasser und bezahlt u.a. der Finanzverwaltung Amortisation und Schuldzinsen der Abwasseranlagen. Wenn das Amt für Industrielle Betriebe zu den Industriellen Betrieben Baselland AG wird, ändert sich daran nichts: Die beim Übertritt bestehende Restschuld (des AIB beim Kanton) von allen Anlagen muss von den IBBL AG abgetragen werden.




Liestal, 28. Juli 1998


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Schneider-Kenel
der Landschreiber: Mundschin




- Situations- und Gestaltungsplan ARA Burg
- Entwurf Landratsbeschluss


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