Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999 bis 2002)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-038 vom 2. März 1999
Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999 bis 2002)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
3.2 Sekundarstufe I
(1) Ausgangslage
In einer ersten Phase von 1988 bis 1992 wurden aufgrund eines Kreditbeschlusses des Landrates vom 22. Dezember 1987 (87/270) eine kantonale Projektleitung und Informatik-Beauftragte an allen Schulen eingesetzt, vier regionale Informatik-Zentren eingerichtet, im Rahmen von Unterrichtserprobungen Unterrichtsbeispiele entwickelt, Computer als Fortbildungs- und Arbeitswerkzeuge in den Lehrerzimmern installiert und ein differenziertes Fortbildungsangebot für Lehrpersonen bereitgestellt. Auf Schuljahr 1992/93 setzte, gestützt auf die entsprechenden Kreditbeschlüsse des Landrates vom 14. Mai 1991 (91/114), die zweite Phase der generellen Einführung der Informatik an den Schulen der Sekundarstufe I mit einer Fortbildungsverpflichtung für alle Lehrpersonen dieser Schulstufe ein. Zur Unterstützung der Schulleitungen der einzelnen Schulen wurden Informatik-Beauftragte eingesetzt, welche die Einführung des Informatikunterrichts schulintern mit dem Kollegium konzeptionell abstimmten und anleiteten. Die definitive Inkraftsetzung des Lehrplans Informatik erfolgte ab Schuljahr 1997/98. Im Rahmen des Informatikprojektes wurden bereits frühzeitig Unterrichtserprobungen mit der Telekommunikation auch an den Schulen der Sekundarstufe I durchgeführt und die Erfahrungen ausgewertet. Alle Sekundarschulen sind mit mindestens 13 Computerarbeitsplätzen vom Typ Apple Macintosh und zusätzlichen Arbeitsplätzen für den integierten Unterricht und den Unterricht in eingerichtet. Die Gemeinden haben als Trägerinnen der Realschulen auf Empfehlung des Erziehungsrates ihre Schulen mit 2 bis 4 Geräten pro Klassenzimmer ausgerüstet. Zur Förderung einer möglichst einheitlichen Ausstattung der Schulen hat der Kanton die Standardsoftware zur Verfügung gestellt. Insgesamt werden an der Sekundarschule gegen 900 und an der Realschule schätzungsweise 650 Personal-Computer eingesetzt, so dass - nach Abzug der Geräte für Lehrkräfte - auf rund 10 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ein Arbeitsplatz kommt. Wegen der Konzentration der Anschaffungen vor 5 bis 6 Jahren ist ein grosser Teil der Geräte nicht multimediafähig. Mit dem jährlichen Kredit von Fr. 180'000.- für alle Sekundarschulen ist nur eine relativ langsame Erneuerung der Ausstattung zu erzielen. Zahlen zur Erneuerung der Hardware an den Realschulen durch die Gemeinden fehlen.
(2) Neue Zielsetzung
Ende des 9. Schuljahres und der Schulpflicht sollen alle Schülerinnen und Schüler gemäss den Lernzielen des Lehrplans die Informatikmittel in den grundlegenden Anwendungen einschliesslich des Internets nutzen können und sich mit den Möglichkeiten der Informationstechnologien auseinandergesetzt haben. Die Ziele des Lehrplans Informatik haben sich nicht verändert, nur muss der zunehmenden Vernetzung der Informatikmittel Rechnung getragen werden. Dies heisst, dass alle Schülerinnen und Schüler im Grundkurs Informatik im 7. Schuljahr in den Gebrauch des Internets eingeführt werden und anschliessend Internet für diejenigen Unterrichtsziele eingesetzt wird, wofür es besonders geeignet ist. Der Erziehungsrat hat den Lehrplan, unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch den Landrat, für den Grundkurs Informatik angepasst und aufsteigend mit dem 7. Schuljahr in Kraft gesetzt, so dass ab Schuljahr 2000/2001 verpflichtend alle Schülerinnen und Schüler in die Nutzung des Internets eingeführt werden.
(3) Ausstattung und Anschlüsse
Bisher wurde an den Sekundarschulen die Ausstattung auf minimal 2 bis maximal 4 Arbeitsplätze pro Klasse des 7. bis 9. Schuljahres festgelegt. Neu sollen für die Normausstattung die Klassen des 6. Schuljahres einbezogen werden. Die bisherige Nutzungsdauer von 7 Jahren bleibt bestehen.
Pro Sekundarschulanlage werden auf 1999 als ersten Schritt mindestens 4 neue Arbeitsplätze mit Internetanschluss eingerichtet. Mit der Erneuerung der Hardware der Sekundarschulen werden in einem zweiten Schritt weitere Computerarbeitsplätze ans Internet angeschlossen.
Für die Einrichtung von Internetarbeitsplätzen an den Realschulen/Berufswahlklassen sind die Gemeinden als Schulträgerinnen zuständig. Für die Realschulen stellt der Kanton als Eigentümer bei Bedarf ab 1999 ca. 50 Leihgeräte zur Verfügung. Die Erfahrung bei der Einführung des Informatikunterrichtes hat gezeigt, dass die Gemeinden die Verantwortung für eine sinnvolle Ausstattung der Schulen übernehmen, so dass diese im Vergleich zur Sekundarschule nicht ins Hintertreffen geraten.
Die privat getragenen Heimschulen der Sonderschulung werden die erforderliche Ausrüstung gemäss der speziellen Regulierung der Finanzierung beschaffen.
Mit dieser erweiterten Ausstattung der Schulen ist zu gewährleisten, dass alle Schulen der Sekundarstufe I den Grundkurs Informatik mit einer Einführung in den Gebrauch des Internets erteilen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen zudem nach Abschluss des Grundkurses - z. B. durch Einrichtung von Internetarbeitsplätzen in den Schulbibliotheken - Zugang zum Internet erhalten.
Da die Informatikmittel und weitere Unterrichtsmittel (Radio, Fernsehen) in der Regel den Schülerinnen und Schülern in den Unterrichtsräumen zur Verfügung stehen müssen, muss insbesondere bei Umbauten in Rechnung gestellt werden, dass mittel- bis langfristig eine universelle Gebäudeverkabelung aller Zimmer benötigt werden könnte.
An den Sekundarschulen wird eine erweiterungsfähige Vernetzung bzw. ein Anschluss ans Internet so bald als möglich abgeschlossen, so dass ab 2000/ 2001 die verpflichtende Einführung der Schülerinnen und Schüler in den Gebrauch des Internets erfolgen kann. Die mit Internet zusammenhängenden Installationen sowie die Telefon- und Providergebühren werden im Rahmen des Verpflichtungskredites budgetiert.
Für die technische Betreuung der Schulen der Sekundarstufe I besteht eine Stelle in der Schul- und Büromaterialverwaltung. Der Ausbau der Informatikmittel und deren Vernetzung bedingen die Schaffung einer weiteren Stelle für die Betreuung und den Support.
(4) Fortbildung
Das heute realisierte Konzept des integrierten Informatikunterrichtes hat es erforderlich gemacht, dass sich sämtliche Lehrpersonen der Sekundarstufe I mit den Anwendungen und Auswirkungen der Informationstechnik vertraut gemacht haben und befähigt sind, Aspekte der Informatik in ihren Unterricht einzubeziehen. Der Erziehungsrat hat deshalb bereits ab 1991 die Lehrpersonen verpflichtet, sich bis Ende Schuljahr 1996/97 die für die Erteilung des integrierten Informatik-Unterrichtes erforderlichen Qualifikationen anzueignen. Diese Grundausbildung muss entsprechend den neuen Anforderungen aktualisiert werden. Die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung hat bereits Fortbildungsmöglichkeiten bereitgestellt und wird das Angebot weiter ausbauen. Die Schulleitungen müssen zusammen mit den ihnen zur Seite stehenden Informatik-Beauftragten sicherstellen, dass ab Schuljahr 2000/2001 Internet eingeführt werden kann.
(5) Pilotprojekte
An einer Real- und einer Sekundarschule soll je ein Pilotprojekt mit erweitertem Einsatz von Internet und Multimedia in den Klassenzimmern mit der maximalen Ausstattungsnorm von bis 4 Arbeitsplätzen pro Klasse durchgeführt werden. An diesen Schulen sollen die Möglichkeiten der didaktisch sinnvollen Nutzung der Informationstechnik im Rahmen eines innerschulisch gesetzten Arbeitsschwerpunktes studiert werden. Wegen der Ablösung der Sprachlabors als Unterrichtsmittel für den Fremdsprachenunterricht soll der Aspekt des Sprachenlernens mit Internet und Multimedia besonders beachtet werden. Für die Mitwirkung an den Pilotprojekten erfolgt eine Ausschreibung, für die sich Kollegien mit einem Grobkonzept und mit Zustimmung der Schulpflege anmelden können. Aufgrund der Eingaben werden zwei Schulen das Feinkonzept für das Pilotprojekt erarbeiten und im Rahmen einer Vereinbarung zwischen Kanton, Einwohnergemeinde, Schulpflege und Kollegium umsetzen und auswerten können. Die Zusammenarbeit mit entsprechenden Schulen anderer Kantone oder des Auslands und die Unterstützung durch Fachkräfte wird wesentlich zur Verwirklichung einer pädagogisch und didaktisch zweckmässigen Nutzung auch an den übrigen Schulen beitragen. Es werden lokale Projektleitungen eingerichtet.
(6) Evaluation
Eine Arbeitsgruppe für die Sekundarstufe I begleitet die Entwicklungen. Als Teil der gesamten Evaluation werden die Erfahrungen mit den Pilotprojekten und der Einführung von Internet an den Schulen im Jahre 2001 ausgewertet. Die als Teil soll Auskunft über die Nutzung der Informatikmittel im allgemeinen und des Internets im speziellen zur Vermittlung einer informationstechnischen Grundbildung und zur Unterstützung des differenzierten und individualisierten Lernens geben. Als besondere Aspekte werden der geschlechtsspezifische Umgang mit Informatikmitteln und der ausserschulisch unterschiedliche Zugang zu Informatikmitteln beleuchtet. Die Evaluation bildet eine Grundlage für die erweiterte Ausstattung aller Schulen der Sekundarstufe I mit Informatikmitteln ab 2003 und weitere Massnahmen.
(7) Zusatzkosten
Die nachfolgende Darstellung zeigt die kantonalen Zusatzkosten für die Sekundarstufe I. Ab Budget 2000 wird zudem der Betrag für die Erneuerung der Hardware von derzeit Fr. 180'000.- auf neu Fr. 250'000.- aufgestockt, damit die Norm der Erneuerung von mindestens 2 Arbeitsplätzen pro Klasse mit einer Gebrauchsdauer von 7 Jahren für die Sekundarschulen eingehalten werden kann. Aufgrund der nicht erfassten und wohl unterschiedlichen Ausstattung der einzelnen Realschulen können keine Angaben zu den durch die Gemeinden zu beschliessenden und zu übernehmenden Zusatzkosten gemacht werden.
Darstellung 2: Kantonale Zusatzkosten Sekundarstufe I