Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999 bis 2002)

Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-038 vom 2. März 1999


Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999 bis 2002)


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen





3.3 Berufsschulen

(1) Ausgangslage


Die Berufsschulen führten gemäss Richtlinien des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA bzw. heute: BBT) im Jahre 1985 mit dem Programm «Blackbox» die Informatik ein. In den meisten Ausbildungsreglementen des Bundes, welche in den letzten 4 bis 5 Jahren überarbeitet worden sind, ist der Bereich «Informatik» in den verschiedensten Lehrberufen verbindlich verankert. Seit 1997 ist ein neuer Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in Kraft, der Lernziele im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien für alle Schülerinnen und Schüler vorgibt. Neue Lehrberufe wie ab 1996 die Informatikerin bzw. der Informatiker sind schon realisiert, weitere Informatikberufe wie z. B. die Mediamatikerin bzw. der Mediamatiker stehen kurz vor der Einführung.


Gegenstand dieser Vorlage bilden die beiden kantonalen gewerblich-industriellen Berufsschulen. Die Schulen des Kaufmännischen Vereins Baselland (Diplommittelschule 2, kaufmännische Berufsschule, Berufsschule für Detailhandel, kaufmännische Vorbereitungsschule, Handelsmittelschule) und die Berufsschule Novartis sind in privater Trägerschaft, so dass der Kanton den Ausbau der Informatikmittel über die gewährten Beiträge finanziert hat und weiter finanzieren wird.




(2) Neue Zielsetzung


Die Schülerinnen und Schüler sollen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung fähig sein, die Informationstechnologien für ihre Fort- und Weiterbildung sinnvoll und effizient zu nutzen. Dazu sollen Informatikmittel und Internet vermehrt als Hilfsmittel für das Lernen eingesetzt und den Schülerinnen und Schülern ein Zugang eröffnet werden.




(3) Ausstattung und Anschlüsse


Die Schulen sind mit aktuellen Systemen ausgestattet und können damit auch den speziellen beruflichen Ausbildungsbedarf abdecken. Die beiden vom Kanton getragenen Gewerblich-industriellen Berufsschulen sollen darüber hinaus in jedem Unterrichtszimmer 2 bis 3 Schülerarbeitsplätze und pro Schulhaus unter Einbezug der Bibliothek/Mediothek 12 Schülerarbeitsplätze mit freiem Zugang einrichten können. Zusätzlich sollen weitere 6 Arbeitsplätze für Lehrpersonen zur Verfügung gestellt werden. Für die Ausstattung der Unterrichtszimmer mit vernetzten Arbeitsplätzen ist die Vervollständigung der universellen Gebäudeverkabelung erforderlich.


Der Ausbau erfordert eine Aufstockung der Arbeitskapazität für die technische Betreuung der Hard- und Software von heute 50 auf neu 75% pro Schule, was gesamthaft einen Ausbau um 50% ergibt.




(4) Fortbildung


Auch wenn nicht wie an der Sekundarstufe I ein Fortbildungsobligatorium für die Lehrpersonen verfügt worden ist, sind sie nach Einschätzung der Schulleitungen im Bereich der Informatik sehr gut ausgebildet. Indes besteht zur Aktualisierung ein permanenter Fortbildungsbedarf.




(4) Evaluation


Eine Arbeitsgruppe der Berufsschulen soll die weitere Entwicklung des Einsatzes der Informationstechnik begleiten. Mit der Evaluation im Jahre 2001 sollen Entscheidungsgrundlagen bereitgestellt werden, damit der Informatikunterricht und der Einsatz der Informatikmittel an sämtlichen Berufsschulen optimiert werden kann. Neben der didaktischen Nutzung der Informatikmittel werden die «geschlechteradäquate» Umsetzung sowie das Verhältnis zwischen innerschulischem und ausserschulischem Zugang betrachtet.




(5) Zusatzkosten


Bei der Berufsbildung können gegenwärtig Subventionen des Bundes in der Höhe von 28% der anrechenbaren Kosten für Computerarbeitsplätze in Abzug gebracht werden, die hier nicht berücksichtigt sind und den Kreditbedarf voraussichtlich um ca. Fr. 87'000.- vermindern werden. (5)


Darstellung 3: Kantonale Zusatzkosten Berufsbildung





3.4 Gymnasien


(1) Ausgangslage


Die Revision der Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) vom 2. Juni 1986 verlangte die Einführung der Informatik. Auf Schuljahr 1986/87 ist an allen Gymnasien ein Grundkurs Informatik für das 10. Schuljahr eingeführt worden, der dem Mathematikunterricht zugeordnet ist und die Bereiche «Einführung in die Anwendung von Standardsoftware», «Algorithmen und Programmiersprache», «Aufbau und Funktionsweise des Computers» umfasst. Im Jahre 1989 ist das Konzept erweitert und die Informatik mit interdisziplinären Lernzielen für die Schülerinnen und Schüler beider Abteilungen verankert und mit besonderen Fortbildungsmassnahmen Schritt für Schritt umgesetzt worden. Wie bei den Berufsschulen ist auf ein Fortbildungsobligatorium für die Lehrpersonen verzichtet worden.


Für das Budget des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein ist gemäss Vertrag über die Trägerschaft vom 15. Juni 1996 der Kanton Solothurn zuständig, weshalb im folgenden nur die Gymnasien Liestal, Münchenstein, Oberwil und Muttenz betrachtet werden. Für das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein wird in Verbindung mit dem Kanton Solothurn eine gleichwertige Ausstattung angestrebt.




(2) Neue Zielsetzung


Die Schülerinnen und Schüler sollen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung fähig sein, die Informationstechnologien im Studium und in der Fort- und Weiterbildung sinnvoll und effizient zu nutzen. Analog zu den Berufsschulen wird zudem angestrebt, Informatikmittel und Internet vermehrt als Hilfsmittel für das Lernen einzusetzen und allen Schülerinnen und Schülern einen Zugang zu eröffnen.




(3) Ausstattung und Anschlüsse


Die Schulen sind gegenwärtig unterschiedlich ausgerüstet: Die Gymnasien Liestal und Münchenstein verfügen über ein, das Gymnasium Muttenz über zwei und das Gymnasium Oberwil über drei Informatikzimmer. Zusätzlich gibt es einzelne Schülerarbeitsplätze in der Mediothek und einzelne Arbeitsplätze für die Fachschaften.


An der Matur- und Diplomabteilung der einzelnen Gymnasien werden als Zielnorm folgende Voraussetzungen geschaffen:


- 12 Arbeitsplätze im Informatikzimmer (Multimedia und Internet);


- 12 Arbeitsplätze in einem zusätzlichen Schulzimmer zur Benützung für den Fachunterricht;


- 18 Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler (inklusive Schülerorganisation) mit freiem Zugang und innerhalb der Mediothek;


- 6 Arbeitsplätze für die Fachschaften;


- Vernetzung der eingerichteten Arbeitsplätze als Teil der universellen Gebäudeverkabelung.


Bis 2002 soll erreicht werden, dass die Gymnasien über eine universelle Gebäudeverkabelung mit Anschlüssen für die Arbeitsplätze insbesondere unter Einbezug der Bibliothek/Mediothek verfügen. Auf eine Ausstattung und Vernetzung aller Unterrichtszimmer wird im Unterschied zu den Berufsschulen verzichtet. Die Realisierung erfolgt durch das Hochbauamt.


Der Ausbau erfordert eine Aufstockung der Arbeitskapazität für die technische Betreuung der Hard- und Software mit einer 50%-Stelle pro Schule, was - ohne Berücksichtigung des Regionalen Gymnasiums Laufen - 200 % ausmacht.




(4) Fortbildung


Auch wenn nicht wie an der Sekundarstufe I ein Fortbildungsobligatorium für die Lehrpersonen verfügt worden ist, sind sie nach Einschätzung der Schulleitungen im Bereich der Informatik sehr gut ausgebildet. Indes besteht zur Aktualisierung ein permanenter Fortbildungsbedarf. Neben dem bestehenden Fortbildungsangebot werden die Schulleitungen in Zusammenarbeit mit den Fachschaften die Umsetzung der schuleigenen Internetkonzepte mit speziellen Fortbildungen unterstützen.




(5) Evaluation


Eine Arbeitsgruppe der Gymnasien soll die weitere Entwicklung des Einsatzes der Informationstechnik begleiten. Mit der Evaluation im Jahre 2001 sollen Entscheidungsgrundlagen bereitgestellt werden, damit der Informatikunterricht und der Einsatz der Informatikmittel an allen Gymnasien optimiert werden kann. Neben der didaktischen Nutzung der Informatikmittel werden die «geschlechteradäquate» Umsetzung sowie das Verhältnis zwischen innerschulischem und ausserschulischem Zugang betrachtet.




(6) Zusatzkosten


Nicht ausgewiesen sind in der untenstehenden Darstellung die durch den Regierungsrat des Kantons Solothurn zu beschliessenden und durch den Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zu genehmigenden Zusatzkosten für das Regionale Gymnasium Laufental-Thierstein. Die Betriebskosten - und somit auch die Zusatzkosten für Internet - werden dem Kanton Basel-Landschaft anteilmässig nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler in Rechnung gestellt.


Darstellung 4: Kantonale Zusatzkosten Gymnasien




Fortsetzung


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Fussnoten


5. Die Beiträge an die Berufsbildung stehen in der laufenden Neuregelung der Aufgabenteilung Bund - Kantone in Diskussion.