Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999 bis 2002)
Landrat / Parlament || Inhalt der Vorlage 1999-038 vom 2. März 1999
Verpflichtungskredit für Internet an den Schulen (1999 bis 2002)
Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen
3.5 Fortbildung der Lehrpersonen
Im Kanton Basel-Landschaft unterrichten vom Kindergarten bis zum Abschluss der Sekundarstufe II (ohne Berufsschulen in privater Trägerschaft) rund 3700 Lehrkräfte. Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Lehrkräfte unter Berücksichtigung stufen- und fachspezifischer Besonderheiten und der Lehrpläne einen Fortbildungsbedarf bzw. einen Bedarf zur Aktualisierung ihrer Fortbildung insbesondere im Bereich des Internets, des didaktischen Einsatzes der Informatikmittel und der medienpädagogischen Reflexion haben.
Für die Fortbildung der Lehrkräfte und die Unterstützung der Schulen in den Bereichen Informatik und didaktische Nutzung der Informatikmittel besteht die Fachstelle Informatik der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung mit einer Stelle.
Die Informatik-Kursleiterinnen und -leiter der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung haben sich in den vergangenen Jahren im Bereich Telekommunikation/Internet fortgebildet und bieten seit 1996 Kurse an. Die Berufsschulen bieten in ihrem Fort- und Weiterbildungsangebot Internetkurse an. Weitere Fortbildungsangebote werden insbesondere durch die interkantonalen Institutionen der Fortbildung für Lehrpersonen an Gymnasien und Berufsschulen bereitgestellt. Neben der individuellen Belegung von Fortbildungskursen und dem Selbststudium besteht die Möglichkeit der schulhausinternen Fortbildung (SCHILF).
Da die Fähigkeiten im Umgang mit Informationstechniken an der Sekundarstufe I bereits im Rahmen eines Fortbildungsobligatoriums erworben worden sind und aufgrund der im Lehrplan verankerten Lernziele es zum Berufsauftrag der Lehrkräfte gehört, die entsprechenden Fähigkeiten zu erhalten und weiterzuentwickeln, wird auf ein Obligatorium für den Besuch z. B. bestimmter Internetkurse verzichtet. Die Fähigkeit für den zweckmässigen Einsatz von Informatikmitteln im Unterricht, den Einbezug von Informatikinhalten gemäss Lehrplan der einzelnen Schulstufen und zur Vermittlung Medienkompetenz ist zu einer Voraussetzung für die Ausübung des Lehrberufs geworden. Die Fortbildung soll gemäss Personalgesetz die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigen, den ständig wechselnden Anforderungen, die an ihre Arbeit gestellt werden, zu genügen. Die Lehrkräfte sollen für die gute Bewältigung der Anforderungen mit einem hochwertigen Fortbildungsangebot unterstützt werden. Dazu gehören die Fortbildung des Fortbildungskaders und der Informatikbeauftragten, die schulhausinterne Fortbildung, die Kurse für die Erteilung des Grundkurses Informatik und die Kurse für den Einsatz von Internet in den einzelnen Fächern als didaktisches Hilfsmittel sowie für die mediendidaktische Reflexion.
Zur Differenzierung des bestehenden Fortbildungsangebotes soll ein weiterer Kaderausbildungskurs durchgeführt werden, so dass inkünftig zusätzlich 10 Kursleiterinnen und Kursleiter mit unterschiedlichen fachlichen und didaktischen Spezialisierungen zur Verfügung stehen. Von 2000 bis 2002 werden jährlich zusätzlich zum bestehenden Programm 20 Internetkurse und 20 Kurse als schulinterne Fortbildung durchgeführt. Die Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung hat zudem in Aussicht genommen, das Internet als Arbeitsmittel - z. B. für die Kursanmeldungen - für Lehrkräfte einzusetzen.
Für die Gestaltung des Fortbildungsangebotes ab 2003 wird die Fortbildung in die Evaluation miteinbezogen.
Darstellung 5: Kantonale Zusatzkosten zusätzliche Fortbildung
3.6 «Bildungsserver»
Die Aufbereitung, Selektion und Bereitstellung der relevanten Informationen für die Schulen gewinnt angesichts der Datenfülle und der sehr unterschiedlichen Qualität der Internetangebote an Bedeutung. Dazu gehören die Herstellung von Kontakten zwischen Schulen, die Initiierung von Unterrichtsprojekten mit Internet, das Zusammenstellen von Lehrmitteln und Unterrichtsmaterialien, die Einrichtung von Diskussionsforen für Schülerinnen und Schüler, Schulklassen und Lehrkräfte, die Bereitstellung von Informationen (Fortbildungskurse, Schüleraustausch, Fremdsprachentandems, Lehrstellenverzeichnis, regionale und admininistrative Informationen, E-Mail-Verzeichnis für Schulkontakte), die Sammlung von «Homepages» der einzelnen Schulen bis hin zur Durchführung von Fernkursen und zur Einrichtung von «virtuellen Klassenzimmern». Statt dass jede einzelne Schule selbst alle benötigten Informationen selektioniert, redaktionell bearbeitet und bereitstellt, kann dies zentral auf einem «Bildungsserver» erfolgen. Zweckmässig wäre im Grunde genommen, dass die Aufbauarbeit auf einen nationalen und - für die schulisch besonders interessanten internationalen Kontakte - europäischen Bildungsserver konzentriert würde, doch teilen sich die Kräfte heute auf verschiedene kleinere Projekte auf.
Neben dem Bildungsserver für die Schulen wird das Seminar im Zuge der Entwicklung in Richtung Pädagogische Hochschule und den besonderen Bedürfnissen zur Vernetzung mit anderen Pädagogischen Hochschulen - insbesondere im neu geschaffenen Kooperationsverbund der lehrerbildenden Einrichtungen am Oberrhein - einen besonderen Bedarf haben. Insbesondere die Lehrerinnengrundausbildung und auch die Lehrer- und Lehrerinnenfortbildung werden aufgrund des spezifischen Eigenbedarfs auch Beiträge für den Aufbau eines Bildungsservers leisten können.
Ziel innerhalb des Kantons Basel-Landschaft ist es, zumindest ein «regionaler Baustein» eines allenfalls doch noch entstehenden nationalen Bildungsservers redaktionell aufzubauen und die wichtigsten Bedürfnisse der Schulen abzudecken. In einer ersten Phase wird ein «regionales Fenster» in Zusammenarbeit mit Basel-Stadt projektiert. Eine Realisierung erfolgt nach Möglichkeit ab 2000 mit bestehenden Mitteln, nötigenfalls auf der Grundlage eines speziellen Kreditantrags.
Darstellung 6: Kantonale Zusatzkosten Bildungsserver
Während der Jahre 1999 bis 2002 wird für die Realisierung des gesamten Projektes mit den skizzierten Teilprojekten eine spezielle Projektorganisation unter der Leitung der Erziehungs- und Kulturdirektion und unter Einbezug des Hochbauamtes der Bau- und Umweltschutzdirektion (Bauten, Gebäudeverkabelung) und von stufenspezifischen Arbeitsgruppen eingesetzt. Die spezielle Projektorganisation wird nach Abschluss der Evaluation und dem Inkrafttreten der Regelungen mit Wirkung ab 2003 aufgelöst.
Mit den erwähnten Ausnahmen wird das Projekt mit den bestehenden personellen Ressourcen bestritten.