Vorlage 1998-210: Sanierung und Ausbau Kaserne Liestal; Vorprojektvorlage



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3.3 Heutige Situation


Die Eigentumsverhältnisse sowie die Benutzung des Waffenplatzes Liestal sind in der heutigen Zeit doch eher komplizierte Verhältnisse. Sie haben aber ihren Ursprung wohl darin, dass sie historisch gewachsen sind und sich zur heutigen Form, wie in Abschnitt 3.2 ausgeführt, entwickelt haben.


Der Waffenplatz Liestal besteht aus folgenden Plätzen und Einrichtungen:


- Kasernenareal (inklusive "Militärhalle") in Liestal
- Gefechtsschiessplatz Seltisberg/Bubendorf
- Exerzierplatz, Kornspeicher und Schiessanlagen Sichtern, Liestal
- Exerzierplatz und Ausbildungshalle "Weid" Oristal, Nuglar/St. Pantaleon
- Exerzierplatz "Gitterli", Liestal (dieses Areal ist in den letzten Jahren stark reduziert, bzw. für andere Zwecke beansprucht worden und kann nur noch in beschränktem Ausmass für die Ausbildung benutzt werden).
- Kantonales Zeughaus


Dem Kanton Basel-Landschaft gehören das Kasernenareal inkl. Kaserne und das kantonale Zeughaus an der Oristalstrasse 100. Die Bürgergemeinde bzw. die Stadt Liestal ist Eigentümerin der "Militärhalle" sowie des Ausbildungsgeländes Gitterli und Sichtern.


Die Eidgenossenschaft ist im Besitz des Gefechtsschiessplatzes Seltisberg-Bubendorf und des Ausbildungsplatzes Oristal.


Die Schiessanlage Sichtern schlussendlich steht im Baurecht auf Areal der Bürgergemeinde Liestal und gehört im Stockwerkeigentum der Eidgenossenschaft, der Stadt Liestal und der Schützengesellschaft Liestal. Die Benützung ist in Verträgen geregelt zwischen Bund und Kanton respektive der Stadt Liestal.


Der in den Jahren 1951 - 1953 umgebaute und zum Teil neu erstellte Hauptbau auf dem Kasernenareal (Gebäude Nr. 1) verfügt über eine intakte Bausubstanz. An der Baustruktur sind keine wesentlichen Sanierungsmassnahmen notwendig. Die Unterkunftsräume wurden in den letzten Jahren sukzessive renoviert, so dass sich dort im Moment keine grösseren Anpassungen aufdrängen. Ebenso wurden 1991/1992 die Sanitäranlagen erneuert und eine energetische Sanierung der Haustechnikanlagen mit Einbau eines Blockheizkraftwerkes sowie einer Solaranlage vorgenommen.


An der Gebäudehülle, vorallem an der Fassade, drängen sich gewisse bauliche Instandsetzungsmassnahmen auf.


Überaltert, unwirtschaftlich und nicht mehr den heutigen modernen Ausbildungsbedürfnissen angepasst sind die übrigen Bauten und Anlagen auf dem Kasernenareal. Dies betrifft vorallem das Magazin und Materiallager, Gebäude Nr. 3, den Verpflegungstrakt, Gebäude Nr. 5 und die ehemaligen Stallungen, Gebäude Nr. 4.


Das Kantinengebäude, Nr. 2, ist betrieblich unrationell, aber von der baulichen Substanz her noch in relativ gutem Zustand.


Die Funktionen sind heute wie folgt zugeordnet (Ist-Zustand):


Im Hauptgebäude (Nr. 1) sind vorhanden:


- Schulkommando
- Krankenabteilung
- Kasernenverwaltung
- Unterkunft für Truppe
- Kompanie-, Zugs- und Gruppentheorieräume


In Nebengebäuden sind vorhanden (Gebäude Nr. 2-5):


- Unterkunft für Offiziere
- Militärkantine mit Essräumen für Offiziere
- Küchen
- Essräume für Truppe
- Lebensmittelmagazine
- Kühlräume
- Materialmagazine
- Arbeitsräume für den Motorwagendienst
- Retablierungs- und Parkdienstplätze


Als Mängel und Schwachstellen müssen im einzelnen folgende Punkte aufgeführt werden:


- Das Hauptgebäude


Ist wie bereits erwähnt im Inneren in den letzten Jahren instandgesetzt, erneuert und modernisiert worden. Die drei Obergeschosse werden auch in Zukunft zur Unterbringung der Truppe (Sdt, Uof, Zfhr, Kp Kdt) verwendet. Die nicht mehr zu Unterkunftszwecken benötigten Räume im Erdgeschoss können einer anderen Nutzung zugeführt werden.


- Nebengebäude


Insbesondere die sogenannten Ross-Stallungen, die als Retablierungsräume dienen, sind auf drei Böden verteilt. Diese Retablierungs- und Parkdienstplätze sind improvisiert, unzweckmässig und einer modernen Ausbildung alles andere als dienlich. Die Materialmagazine, welche im gleichen Gebäudekomplex untergebracht sind, entsprechen weder den Benützungsanforderungen noch den geltenden Sicherheitsvorschriften.


 - Küchen- und Verpflegungstrakt


Im Bereich der Hygieneeinrichtungen (Küche, Lebensmittelmagazine, Frigos) können die Richtlinien des neuen Lebensmittelgesetzes nicht eingehalten werden. Im weiteren ist der betriebliche Ablauf der Speisenzubereitung, der Ausgabe und Verteilung absolut nicht mehr zeitgemäss und erfordert einen zusätzlichen personellen Aufwand.


 - Unterkunft


Die Zimmer für die Schulstabsangehörigen sind völlig unzulänglich und müssen ersetzt, beziehungsweise erweitert werden.


- Fehlende Räume


Das sind vorallem ein Grosstheorieraum (Aula), Theorieräume für Zugs- und Gruppenunter-richt, Büros für Instruktoren und Stäbe für Lehrgänge resp. Stabskurse und taktisch-technische Kurse, Zimmer für Offiziere.
Als Hauptmangel muss das Fehlen einer Armee-Mehrzweckhalle für Sportunterricht und als Versammlungslokal aufgeführt werden.


Die im Jahre 1904 als Reithalle erstellte "Militärhalle" im Eigentum der Stadt Liestal ist völlig veraltet und für Sportlektionen nicht mehr benutzbar.


Die Stimmberechtigten von Liestal haben am 2. März 1997 den Bau einer Stadthalle zum Abdecken vorallem städtischer, aber auch Bedürfnisse der Armee abgelehnt. Seither werden an dieser altehrwürdigen "Militärhalle" keine Unterhaltsarbeiten mehr geleistet, weil die Stadt Liestal für diese Halle keine Verwendung mehr hat. Bedingt durch den zunehmend schlechten Zustand der ungeheizten Militärhalle müssen die Sportlektionen der Truppe schon seit einiger Zeit in verschiedenen Turnhallen von Liestal dezentral an den Randstunden in der Frühe morgens oder über Mittag durchgeführt werden.
Dies ist für Truppe und Kader eine unhaltbare Situation. Eine verlässliche Benützerplanung ist nicht mehr möglich. Die Improvisation ist leider zum Normalfall geworden.


Der dringendst erforderliche Bau einer Dreifachsporthalle wird mit einer separaten Baukreditvorlage beantragt.


1. Künftige Situation


Es ist staatspolitisch von zentraler Bedeutung, dass der Bund in allen bevölkerungsreichen Regionen unseres föderalistischen Landes präsent ist.


In der Region Basel, der zweitgrössten Agglomeration unseres Landes, geographisch durch den Jura von der übrigen Schweiz abgetrennt und wirtschaftlich grenzüberschreitend-europäisch ausgerichtet, hat der Gesichtspunkt der nationalen Kohäsion eine besondere Bedeutung.


Die beiden Basler Halbkantone, in ihrer spezifischen Situation und Lage, mögen gegenüber "Bundesbern" zuweilen etwas reserviert erscheinen, was sich gelegentlich auch in Volksabstimmungs-Resultaten zu eidg. Vorlagen ausdrücken kann.


Sie standen und stehen aber zu jeder Zeit zu den übergeordneten nationalen politischen Konzeptionen. Dies gilt klar auch für die Sicherheitspolitik des Bundes. Ausdruck dessen ist gerade der feste politische Wille im Kanton Basel-Landschaft, Waffenplatz und die Territorial-Infanterieschulen Liestal zu erhalten und die Kaserne zu sanieren.


 Für die Verteilung und die Belegung von Waffenplätzen können generell nicht allein kostenmässige Überlegungen entscheidend sein, sondern übergeordnete staatspolitische und föderalistische Gründe sind ebenso ausschlaggebend dafür, dass nördlich des Jura im Raum der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft der kantonale Waffenplatz Liestal erhalten bleiben soll.


Die Agglomeration Basel als wirtschaftlich starke Region verlangt nicht nach überproportionaler regionalpolitischer Förderung durch den Bund. Als solidarischer Nettozahler im eidg. Finanzausgleich hat sie aber ohne Zweifel Anspruch darauf, dass die Bundespräsenz in ihrem Raum wenigstens im bisherigen, bescheidenen Ausmass bestehen bleibt.


Andere, wirtschaftlich ebenso starke Regionen, verfügen über eine grosse Zahl von übertragenen Bundesaufgaben, gerade im militärischen Bereich:


zahlreiche Waffenplätze,


Betriebe von Heer, Luftwaffe und
Gruppe Rüstung,
Organisationseinheiten des Festungswachtkorps,


Kommandos von Grossen Verbänden,


Kommandos von Ausbildungsregionen und
-abschnitten udgl.


Im nichtmilitärischen Bereich kommen verschiedene weitere Einrichtungen hinzu:


Eidg. Hochschulen,


dezentralisierte Standorte der allgemeinen
Bundesverwaltung udgl.


In den beiden Basler Halbkantonen dagegen nimmt sich die Liste vergleichsweise äusserst bescheiden aus:


Im militärischen Bereich beschränkt sie sich - nach der seinerzeitigen Aufhebung des Sanitätswaffenplatzes Basel - auf die heutigen Territorial-Infanterie-Schulen Liestal sowie einige Stellen des Festungswacht Korps (FWK).
Im aussermilitärischen Bereich erschöpft sie sich praktisch auf ortsgebundene regionale Aufgaben von Zollverwaltung (Kreisdirektion und Ausbildungszentrum), Bahn und Post.


Investitionen, wie sie der Ausbau der Kaserne verursachen wird, können nur gerechtfertigt werden, wenn die Beibehaltung des Waffenplatzes längerfristig gesichert ist.


Die zuständigen Stellen des VBS, der Chef Heer, das Bundesamt für Betriebe des Heeres sowie der Generalstab, haben bei der Planung der Waffenplatzbelegung nach dem Jahre 2000 den Waffenplatz Liestal weiterhin berücksichtigt. Der Chef Heer hat die Reorganisation der Rekrutenschulen des Bundesamtes für Kampftruppen und die damit verbundene Umbelegung der Kasernen am 1. Mai 1997 verfügt.


Mit dieser Reorganisation wurde Liestal zum Kompetenzzentrum der Territorial-Infanterie bestimmt. Am 15. Mai 1997 hat das Bundesamt für Betriebe des Heeres im Grundsatz dem Ausbau der Kaserne zugestimmt und gleichzeitig bestätigt, dass der Generalstab für den Bau einer Dreifachsporthalle im Bauvoranschlag einen Kredit von 4,6 Mio Franken aufgenommen hat. Sodann hat der Vorsteher des Eidg. Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Adolf Ogi am 29. Oktober 1997 bestätigt, dass die Notwendigkeit für die Beibehaltung des Waffenplatzes Liestal für die Zukunft gegeben ist und mit den Planungen seines Departementes übereinstimmen.


Das Raumprogramm für den Ausbau und die Sanierung der Kaserne Liestal wurde am 30. Oktober 1997 vom Bundesamt für Betriebe des Heeres, am 4. November 1997 vom Generalstab und am 6. November 1997 von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion unterzeichnet. Dieses Raumprogramm enthält den Bedürfnisnachweis für die Truppenbelegungen, die Anzahl Fahrzeuge sowie den Platzbedarf für das Truppen- und Ausbildungsmaterial.


Die künftige Belegung der Kaserne ist in der Grundauslastung mit je 3 Kompanien Territorial-Infanterie für die Frühjahrs- und Sommer-Rekrutenschule konzipiert.


Der Bestand einer Territorial-Rekrutenschule gliedert sich wie folgt:


- Schulkommando und Instruktion: 16 Offiziere und höhere Unteroffiziere


- Truppe: 25 Offiziere


8 höhere Unteroffiziere


72 Unteroffiziere


354 Soldaten (Rekruten)


- Fahrzeuge: ca. 1'800 m2 Parkflächen, ca. 500 m2 Parkdienstflächen


Fortsetzung


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