Linie 2

Landrat / Parlament || Vorlage 1998-140 vom 28. Juli 1998


Beiträge an die Basler Verkehrs-Betriebe für das Jahr 1996


Geschäfte des Landrats || Hinweise und Erklärungen



Entwurf Landratsbeschluss

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4. Zusammenfassung


5. Zuständigkeit des Landrates


Gemäss § 11 Absatz 1 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs sind dem Landrat Abrechnungen über die Leistungsaufträge zur Genehmigung vorzulegen. Das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs wurde in der Volksabstimmung vom 22. September 1985 angenommen.


Da es sich bei den zu beschliessenden Beiträgen weder um neue einmalige noch um neue jährlich wiederkehrende Ausgaben gemäss § 31 der Staatsverfassung handelt, ist auf die Unterstellung unter das fakultative Referendum zu verzichten.




6. Antrag


Aufgrund des vorliegenden Berichtes beantragen wir Ihnen, dem beiliegenden Entwurf zu einem Landratsbeschluss zuzustimmen.




Liestal, 28. Juli 1998


Im Namen des Regierungsrates
Die Präsidentin: Schneider-Kenel
Der Landschreiber: Mundschin


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