Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Ausbau der Verkehrsdrehscheibe Arlesheim/Dornach sowie Doppelspurausbau Stollenrain; Kreditvorlage | |
| vom: | 8. Januar 2008 | |
| Nr.: | 2008-006 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
9. Bauversicherung
Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 1846 vom 5. Dezember 2006, wurde das Versicherungskonzept vom 28. November 2006 in Kraft gesetzt. Da die Bausumme des vorliegenden Bauprojekts CHF 2 Mio. klar übersteigt, muss der Abschluss von Bauversicherungen geprüft werden, denn das vorliegende Bauvorhaben ist nicht mehr automatisch im Bauversicherungsrahmenvertrag des Kantons Basel-Landschaft versichert. Es wird somit der separate Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung und der Bauwesenversicherung für das vorliegende Bauprojekt aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre (Chienbergtunnel, ARA Birs usw.) empfohlen.
Es wird empfohlen, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von CHF 10 Mio. bei Personen- und Sachschäden Dritter mit einem Selbstbehalt von CHF 10'000.- bei Sachschäden abzuschliessen.
Im Weiteren wird empfohlen, eine Bauwesenversicherung für die Abdeckung der Eigenschäden bei Bauunfällen mit einem Selbstbehalt von CHF 10'000.- abzuschliessen.
Die Richtprämie für die kombinierte Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung beträgt als Einmalprämie für die ganze Bauzeit ca. CHF 45'000.-. Die Richtprämie für die zwingend abzuschliessende Bauherrenhaftpflicht-Versicherung alleine beträgt ca. CHF 23'000.-.
Mit dem Abschluss des definitiven Bauprojekts werden die Bauversicherungen ausgeschrieben. Nach der Auswertung der eingegangen Offerten wird der Projektleitung der Konkurrenzvergleich zum Entscheid vorgelegt. Die Risiken der SBB-Teilprojekte werden mit der SBB eigenen Bauversicherung abgedeckt.
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