Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Ausbau der Verkehrsdrehscheibe Arlesheim/Dornach sowie Doppelspurausbau Stollenrain; Kreditvorlage | |
| vom: | 8. Januar 2008 | |
| Nr.: | 2008-006 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
10. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Zum ausgehandelten Kostenteiler und zum Vorschlag der Kostenaufteilung für die neue Personenunterführung durch die BUD vom 24. April 2006 sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
| - | Die SBB AG haben mit Schreiben der Division Infrastruktur vom 6. Juni 2006 ihr Einverständnis zum Kostenteiler für alle sie betreffenden Teilprojekte mitgeteilt. Gleichzeitig haben sie sich zur Übernahme der Bauherrschaft für die Teilprojekte entlang der Bahn aufgrund der Aspekte Sicherheit sowie Bauen unter Betrieb bereit erklärt. |
| - | Der Kanton Solothurn hat durch das Amt für Verkehr und Tiefbau mit Schreiben vom 29. Mai 2006 festgestellt, dass eine Kostenbeteiligung durch den Kanton in der vorgeschlagenen Grössenordnung gegeben ist und dass der ausgehandelte Kostenteiler als annehmbar beurteilt wird. Dies auch mit Blick auf eine baldige Realisierung und Aufwertung des wichtigen ÖV-Knotens Dornach-Arlesheim. |
| - | Der Gemeinderat Arlesheim beanstandet in seinem Schreiben vom 5. Mai 2006 den von der BUD und den SBB AG unterbreiteten Vorschlag für die neue Unterführung und stellt die vorher nicht diskutierte Kostenbeteiligung der Gemeinden in Frage. |
| - | Der Gemeinderat Dornach beanstandet mit Schreiben vom 31. Mai 2006 ebenfalls die Kostenbeteiligung der beiden Gemeinden an der Unterführung. Im Übrigen weist er auf weitere Punkte bezüglich Solothurn-interner Kostenaufteilung hin. |
| - | Zum Projekt der neuen Personenunterführung hält die Abteilung Raumplanung, Bau und Umwelt der Gemeindeverwaltung Arlesheim in einem Brief vom 26. April 2006 fest, dass diese nicht auf dem Areal der Austrasse realisiert werden kann. Sofern eine Realisierung nicht auf SBB-Areal möglich ist, soll eine Gleisverschiebung vorgesehen werden. |
Eine Gleisverschiebung ist vorgesehen, die Austrasse wird nicht tangiert.
Zur externen Vernehmlassung des Entwurfs der Landratsvorlage sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
| - | Der Kanton Solothurn hat durch das Amt für Verkehr und Tiefbau mit Schreiben vom 9. Mai 2007 seine grundsätzliche Zustimmung bekundet. Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat deshalb auch mit Beschluss Nr. 2007/389 vom 12. März 2007 dem Quartier- und Gestaltungsplan "Bahnhofgebiet Dornach-Arlesheim" zugestimmt. |
| - | Der Gemeinderat Dornach begrüsst im Schreiben vom 9. Mai 2007 die Landratsvorlage, kann jedoch zum Kostenteiler noch keine verbindlichen Aussagen machen. Er betont zudem die Wichtigkeit einer Überdachung des Busterminals. |
| - | Der Gemeinderat Arlesheim stimmt der Landratsvorlage im Schreiben vom 23. Mai 2007 im Grundsatz zu, sieht im Kostenteiler jedoch noch Differenzen und kann deswegen dazu noch keine verbindlichen Aussagen machen. |
Am 31. Mai 2007 wurde an einer gemeinsamen Sitzung der jetzt vorliegende Kostenteiler, (siehe Anhang 1) entwickelt, der bei allen Projektpartnern Zustimmung fand. Anwesend waren Vertreter des TBA (Vorsitz), des ARP, des AVT SO, der Gemeinden Arlesheim und Dornach sowie der Transportunternehmungen SBB AG und BLT Baselland Transport AG.
11. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 8. Januar 2008
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin
Beilagen:
Entwurf Landratsbeschluss
Beilage 1: Tabelle Kostenteiler
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Beilage 2: Übersichtsplan Bahnhofgebiet Dornach-Arlesheim
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Beilage 3: Übersichtsplan Abschnitt Stollenrain
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