Vorlage an den Landrat


8. Nachhaltigkeit

Gemäss Regierungsratsbeschluss Nr. 1044 vom 21. Juni 2005 haben Landratsvorlagen und Regierungsratsbeschlüsse mit entsprechender Relevanz einen Abschnitt zur Nachhaltigkeit zu enthalten. Für das vorliegende Projekt wurde die Nachaltigkeitsbeurteilung anhand des Nachhaltigkeitskompasses des AUE vorgenommen. Die Beurteilung kommt zum Schluss, dass das Projekt bezüglich wesentlicher Punkte nachhaltig ist. Dem stehen vor allem die Investitionskosten (öffentlicher Haushalt) als negativer Punkt gegenüber. Das Resultat ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt.


Nachhaltigkeitskompass [PDF]



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