Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Ausbau der Verkehrsdrehscheibe Arlesheim/Dornach sowie Doppelspurausbau Stollenrain; Kreditvorlage | |
| vom: | 8. Januar 2008 | |
| Nr.: | 2008-006 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7. Kosten und Finanzierung
7.1 Investitionskosten
Die Kostengenauigkeit des Projektteils unter der Federführung des Kantons Basel-Landschaft (Bahnbau BLT, Busterminal, Strassen und Plätze beträgt +/-10% (KV vom April 2007), diejenige des Teils SBB (Personenunterführung mit Gleisverschiebung, Lärm- und Sichtschutzwand) beträgt gemäss Kostenschätzung vom März 2007 +/- 20%. Die gesamten Investitionskosten (exkl. Investitionen Privater im Rahmen des Quartierplans) belaufen sich auf CHF 30.7 Mio. (inkl. MWSt.); die Genauigkeit beträgt +/-15%.
Die Investitionen werden finanziert durch die beiden Kantone Basel-Landschaft (inkl. BLT-Anlagen) und Solothurn, durch die beiden Gemeinden Dornach und Arlesheim sowie durch die SBB AG. An der gemeinsamen Sitzung aller Beteiligten vom 31. Mai 2007 wurde dem vorliegenden Kostenteiler (siehe Anhang 1) zugestimmt. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Baukosten
| - Bahnbau BLT Bereich Bahnhof Dornach-Arlesheim | CHF 2'510'000 |
| - Tramperron BLT Bahnhof Dornach-Arlesheim | CHF 246'000 |
| - Busterminal inkl. Standarddach "Typ SBB" | CHF 1'550'000 |
| - Überdachung Bahnperron | CHF 797'000 |
| - Bahnhofvorplatz | CHF 340'000 |
| - Strassenbau und Vorplätze | CHF 1'870'000 |
| - Parkplätze (Park & Ride) | CHF 120'000 |
| - Veloparkplätze | CHF 270'000 |
| - Kunstbauten (Stützmauern) | CHF 160'000 |
| - Bauprovisorien | CHF 255'000 |
| - Personenunterführung inklusive Gleisverschiebung | CHF 6'608'000 * |
| - Nebenanlagen | CHF 900'000 |
| - Lärm- und Sichtschutzwand | CHF 389'000 * |
| - Doppelspurausbau BLT Stollenrain | CHF 5'380'000 |
| Zwischentotal | CHF 21'395'000 |
| Diverses und Unvorhergesehenes 10% | CHF 2'140'000 |
| Total Baukosten | CHF 23'535'000 |
| Ingenieurhonorar (Projekt und Bauleitung) 15% | CHF 3'530'000 |
| Total exkl. MwSt. | CHF 27'065'000 |
| Mehrwertsteuer (gerundet) 7.6% | CHF 2'060'000 |
| Total Erstellungskosten inkl. MwSt. | CHF 29'130'000 |
| Landerwerb und Inkonvenienzen | CHF 1'600'000 |
| Total Investitionskosten | CHF 30'730'000 |
(Kostengenauigkeit: +/-10%; Gesamttotal: +/-15%)
Kostenfaktor / Teuerung
Für komplexe Bauvorhaben hat das Tiefbauamt ein Verfahren zur Ermittlung eines projektspezifischen Kostenfaktors entwickelt. Dabei werden verschiedene Risikofelder bewertet um die Zuverlässigkeit des in der Kostenschätzung ermittelten Betrages abzuschätzen.
Im vorliegenden Fall ergibt sich ein Kostenfaktor von 1.25. Damit liegt dieser Wert über der angenommenen Genauigkeit von +/- 15%. Dies bedeutet, dass bei Eintreten aller Risiken mit Gesamtkosten bis ca. CHF 38.5 Mio gerechnet werden muss. Auf eine Anpassung der Kostenschätzung wird aber verzichtet.
Die vorliegenden Kosten beziehen sich auf Preisbasis April 2007. Der Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik zeigt auf, das die Preise für den Neubau von Strassen in der Nordwestschweiz um ca. 15% tiefer liegen als in den Gesamtschweiz. Abhängig von der Marktlage zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Bauleistungen sind sprunghafte Preissteigerungen von 15-20% möglich (= Anstieg auf Preisbasis Gesamtschweiz). Solche sprunghafte, kurzfristige Preissteigerungen können mit dem Teuerungsindex nicht nachgebildet bzw. erfasst werden.
Eine Anpassung der Kostenschätzung ist nicht gegeben, die Kostenentwicklung im Tiefbau bildet aber eine grössere Kostenunsicherheit.
7.2 Projektfinanzierung
Die Realisierung der Verkehrsdrehscheibe ist ein partnerschaftliches Projekt der beiden Kantone, der beiden Standortgemeinden sowie der BLT und der SBB. Bezüglich des Kostenteilers haben in der Planungsphase intensive Verhandlungen stattgefunden. An der Sitzung vom 31. Mai 2007 wurde eine Einigung erzielt, die sich im vorliegenden Kostenteiler (siehe Anhang 1) niederschlägt.
Für die Anlagen im Eigentum der SBB (Gleis- und Perronanlagen) wurde ein entsprechender Modulvertrag im Juni/Juli 2007 unterzeichnet (Partner: SBB, Kt. BL/SO).
Für die vertragliche Absicherung des Kostenteilers und die Regelung der finanziellen Abwicklung (Zahlungen, Abrechnungen etc.) liegt der Entwurf einer Vereinbarung vor. Diese ist in Vernehmlassung; die Unterzeichnung durch alle beteiligten Partner ist bis Mitte 2008 vorgesehen.
Parallel dazu werden durch die verschiedenen Partner die Kreditgenehmigung erwirkt:
| - | Kanton Solothurn: Genehmigung durch den Kantonsrat voraussichtlich im 2.Quartal 2008 |
| - | Die Gemeinden Arlesheim und Dornach haben die entsprechenden Beträge in den Budgets eingestellt. |
Der vereinbarte Kostenteiler stützt sich auf folgende Grundlage ab (Kostenteiler im Detail siehe Anhang 1):
| - | Die Erneuerung und der Ausbau der BLT-Linie 10 wird als Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft finanziert. |
| - | Die Kosten des Busterminals werden proportional gemäss Benutzung zu je 50% auf die beiden Kantone aufgeteilt. |
| - | Die Kosten der übrigen Strassen- und Bahnanlagen werden nach dem Verursacherprinzip (z.B. Strassenbau infolge Gleise BLT) oder gemäss Benutzung (z.B. SBB-Unterführung) aufgeteilt; teilweise auch nach territorialen Flacheneinheiten. |
Die Kostenbeteiligung des Kantons Basel-Landschaft stützt sich generell auf das ÖV-Gesetz, § 6 ab.
7.3 Bundesbeiträge
Bundesbeiträge sind wie folgt zu erwarten:
Bundesbeiträge gemäss IFG (Infrastrukturfondsgesetz):
Am 2. Dezember 2005 hat der Bundesrat die Botschaft zum Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz (Infrastrukturfondsgesetz) an die eidgenössischen Räte überwiesen. Die Botschaft umfasst zwei Erlasse:
| - | Das Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und das Nationalstrassennetz (Infrastrukturgesetz, IFG). |
| - | Den Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds. |
Der Bundesrat bezeichnet den Infrastrukturfonds als notwendige Voraussetzung für die Lösung der aktuellen Probleme im Verkehr, welche vor allem die Städte, die Agglomerationen und das Nationalstrassennetz betreffen.
Im Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds wird die Äufnung des Fonds festgelegt. In Art. 7 "Agglomerationsverkehr" Abs. 1 wird festgehalten: Die Bundesversammlung bezeichnet die Projekte des Agglomerationsverkehrs, die dringend und baureif sind, und gibt auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes die Mittel dafür frei. Der Anspruch auf die Mittel erlischt, wenn mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht bis Ende 2008 begonnen wird.
Im vorgelegten Bundesbeschluss über den Gesamtkredit für den Infrastrukturfonds wird in Art. 1 festgehalten, dass von den CHF 20 Mia. des Fonds CHF 2.31 Mia. für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen freigegeben werden sollen. In Art. 3 sind landesweit 18 Objekte aufgeführt, darunter der Bahnhof "Dornach-Arlesheim / Doppelspurausbau Stollenrain" mit CHF 11.0 Mio. (exkl. MWSt.).
Der Ständerat hat als erstbehandelnder Rat das Gesetz und den Bundesbeschluss einstimmig genehmigt. Er hat im Gesetzesentwurf den Art. 6 so abgeändert, dass bis Ende 2008 mit der Ausführung (statt mit dem Bau) begonnen werden muss. Er wollte damit betonen, dass das Projekt tatsächlich im Bau, d.h. in Ausführung sein muss, und nicht nur ein Spatenstich oder eine andere formelle Veranstaltung stattfinden darf. Der Nationalrat als Zweitrat hat das Geschäft in der Herbstsession 2006 genehmigt.
Die Ausrichtung der Beiträge richtet sich nach dem Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG), bzw. den dort enthaltenen Änderungen aufgrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Dort wird in Art. 17d bezüglich Beiträgen an Verkehrsinfrastrukturen in den Agglomerationen festgelegt, dass die Beiträge sich nach der Gesamtwirkung der Agglomerationsprogramme richten und höchstens 50% der anrechenbaren Kosten betragen.
Bundesbeiträge gemäss EBG (Eisenbahngesetz):
Nach Artikel 56 des Eisenbahngesetzes des Bundes vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101) kann der Bund an Transportunternehmungen Beiträge an die Erstellung oder Ergänzung von Verkehrsanlagen leisten. Deshalb wurde zusätzlich ein Bundesbeitrag von ca. 1.60 Mio. (exkl. MWSt.) an die Erneuerung der Verkehrsanlagen der BLT beantragt; die definitive Zusage ist noch ausstehend.
7.4 Bruttobeitrag Kanton Basel-Landschaft
Der Bruttobeitrag für den Kanton Basel-Landschaft beträgt gesamthaft CHF 20.455 Mio. (CHF 18.955 Mio. Erstellungskosten sowie CHF 1.5 Mio. Landerwerb). Darin enthalten sind auch die voraussichtlichen Bruttoaufwendungen der Gemeinde Arlesheim in der Höhe von CHF 1.756 Mio., welche die Gemeinde selbst übernimmt. An die anfallenden Kosten des Kantons Basel-Landschaft (Kanton, BLT, Gemeinde Arlesheim) kann aus dem Infrastrukturfonds anteilsmässig ein Bundesbeitrag von insgesamt CHF 7.315 Mio. (exkl. MWSt.) erwartet werden. Zusätzlich kann ca. CHF 1.60 Mio. (exkl. MWSt.) gemäss EBG Art. 56 erwartet werden. Da die entsprechenden Beschlüsse und Zusicherungen noch ausstehend sind, ist der gesamte Bruttobeitrag zu bewilligen.
7.5 Finanzielle Auswirkungen
Die Regelung von Eigentum und Unterhalt der Anlage erfolgt durch das modulare Vertragswerk mit den fünf an der Regio-S-Bahn beteiligten Kantone. Das Modul Dornach-Arlesheim wurde durch die Kantone Basel-Landschaft und Solothurn sowie durch die SBB AG im Sommer 2007 unterzeichnet. Es regelt unter anderem die Investitionskosten sowie die Investitionsfolgekosten für den baulichen und betrieblichen Unterhalt. Die Jahresquote für die anfallenden Investitionsfolgekosten auf Basis 25 Jahre beträgt für den Kanton Basel-Landschaft CHF 17'000.-, inkl. Verwaltungsgemeinkosten.
Die Anlagen gehen in Eigentum und Unterhalt der Verkehrsunternehmungen bzw. Gemeinden über. Da die Aufwendungen als Investitionsbeiträge gemäss § 6 des ÖV-Gesetzes anfallen, werden sie in der laufenden Rechnung des Tiefbauamts erfasst, welches auch für die Realisierung besorgt ist.
Das Vorhaben ist im Finanzplan 2007 - 2011 mit jährlichen Ausgaben in der Höhe von CHF 4.0 Mio. bereits enthalten.
FINANZIERUNGSZAHLEN ZUM PROJEKT NACH FHG § 35
[PDF]
- Auswirkungen auf das Investitionsprogramm des Kantons Basel-Landschaft
- Auswirkungen auf den Finanzplan des Kantons Basel-Landschaft
Fortsetzung >>>
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