Vorlage an den Landrat


6. Termine

Wie im Kapitel 7.3 betreffend Subventionierung im Rahmen des Infrastrukturfonds durch den Bund erläutert, muss der Baubeginn vor Ende 2008 erfolgen. Aus diesem Grund müssen einerseits die weiteren Schritte für die notwendigen Plangenehmigungsverfahren parallel zur Kreditgenehmigung erfolgen und andererseits ist durch den Landrat direkt der Baukredit zu genehmigen.


Die Auflageprojekte für die BLT- sowie SBB-Anlagen sind abgeschlossen, so dass am 27. Juni 2007 das ordentliche eisenbahnrechtliche Plangenehmigungsverfahren eingeleitet wurde. Damit wird ein Baubeginn bis Ende 2008 möglich.


Mit dem Abschluss des Plangenehmigungsverfahrens wird Mitte 2008 gerechnet. Dies bedeutet, dass die Bauvorbereitungen (Ausschreibungen Bauleistungen; vorbehältlich Kreditgenehmigungen) im zweiten und der Baubeginn im vierten Quartal 2008 erfolgen können. Es wird mit einer zweijährigen Bauzeit gerechnet.


Für die übrigen Anlagen (Überdachung des Busterminals, Parkplätze), welche zwar im Quartierplan bereits definiert sind, müssen noch Baugesuche eingereicht werden. Deren Behandlung dürfte aber die generellen Zeitpläne nicht beeinflussen.



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