Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Änderungen des Raumplanungs- und Baugesetzes vom 8. Januar 1998 (RBG), bedingt durch Urteile des Kantonsgerichts | |
| vom: | 8. Januar 2008 | |
| Nr.: | 2008-003 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Mit Datum vom 1. Januar 1999 ist das revidierte Raumplanungs- und Baugesetz (RBG; SGS 400) in Kraft getreten. Seit dem Inkrafftreten dieses Erlasses hat das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, in drei Bereichen Urteile erlassen, die jeweils eine Gesetzesanpassung bzw. -änderung als notwendig erscheinen lassen.
Für die folgenden Bereiche des RBG drängt sich eine Gesetzesrevision, bedingt durch entsprechende Kantonsgerichtsurteile, auf:
| - | § 13 Absatz 4 Buchstabe b RBG: Ausdehnung des Einspracherechts von den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern auf weitere betroffene Personen bei kantonalen Nutzungsplanungsverfahren |
| - | § 31 Absatz 2 Buchstabe a RBG: Ausdehnung des Einspracherechts von den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern auf weitere betroffene Personen bei kommunalen Nutzungsplanungsverfahren |
| - | § 51 Absatz 1 RBG: Spezifische Erwähnung der Gewerbe- und Industriegebiete für neue Verkaufseinheiten für Waren des täglichen und periodischen Bedarfs bis zu 1'000 m 2 Nettoladenfläche |
| - | § 137 Absatz 3 RBG: Zuständigkeit der Bau- und Umweltschutzdirektion zur Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen |
| - | § 138 Absatz 1 RBG: Zuständigkeit der Bau- und Umweltschutzdirektion zur Anordnung der Beseitigung vorschriftswidriger Zustände bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen |
Fortsetzung >>>
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