Vorlage an den Landrat


7. Erwägungen, Begründungen

ICT sind wichtige Werkzeuge für das Lernen und Arbeiten geworden. An der Primarschule kann es nicht darum gehen, primär Informatikkenntnisse zu vermitteln, sondern ICT sollen zusammen mit anderen Hilfsmitteln als Werkzeug sinnvoll genutzt und verantwortungsvoll eingesetzt werden. ICT sollen für die ganze obligatorische Schule Teil eines zweckmässigen Lernarrangements mit Unterrichtshilfen werden. Es kann heute nicht von kalkulierbaren Effizienz- oder Effektivitätsvorteilen ausgegangen werden. Sowohl für die Gemeinden als auch für den Kanton sind die Kosten für die Einführung von ICT als Zusatzkosten anzusehen. Folgende Chancen und Risiken bestehen:


Chancen:

Risiken:

Im Auftrag des Dachverbandes der Schweizerischen Lehrerinnen und Lehrer (LCH) hat das Institut für Medien und Schule der Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz ein Gutachten zum Einsatz von ICT in Primarschulen ausgearbeitet und Bedingungen für die produktive Mediennutzung umschrieben [ Petko, D., Mitzlaff, H., Knüsel D.: ICT in Primarschulen. Expertise und Forschungsübersicht. Pädagogische Hochschule Zentralschweiz, März 2007. ]. Eine wichtige Einsicht ist, dass Chancen durch qualifizierte Fort- und Weiterbildung und taugliche Ausstattungen sowie durch Support optimiert bzw. dadurch auch die Risiken reduziert werden können.


An seiner Sitzung vom 14. Februar 2007 hat der Bildungsrat vom Entwurf dieser Vorlage und der Änderung des Stufenlehrplans Primarschule Kenntnis genommen. Er hat in Aussicht gestellt, eine Änderung des Stufenlehrplans Primarschule im Sinne des Entwurfs zu beschliessen. Der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und dem Regierungsrat hat er empfohlen, die Vorlage in die Vernehmlassung zu geben. In den Beratungen hat er folgende Punkte speziell beleuchtet:

Der Landrat hat am 23. Februar 2006 den Regierungsrat beauftragt, eine Vorlage über den Einsatz von ICT in der Primarschule als Unterrichtshilfe auszuarbeiten. Der Regierungsrat erfüllt in Verbindung mit dem Bildungsrat mit dieser Vorlage und der Änderung des Stufenlehrplans Primarschule diesen Auftrag. Er ist der Auffassung, dass Kanton und Einwohnergemeinden zu Gunsten der Schülerinnen und Schüler gute Bedingungen für eine wirkungsvolle Nutzung von ICT im Unterricht zu vertretbaren Kosten schaffen können. Der Kanton Basel-Landschaft kann von den Entwicklungsarbeiten anderer Kantone und vom Bundesprojekt profitieren. Angesichts der anstehenden grösseren Herausforderungen der obligatorischen Schule im Zuge von HarmoS ist es zweckmässig, bereits vorgängig die Aufgabe „ICT an der Primarschule" zu erfüllen. Der Bildungsrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2007 unter Vorbehalt der Kreditgenehmigung des Landrates den Stufenlehrplan Primarschule geändert und ICT als verpflichtenden Unterrichtsgegenstand ab Schuljahr 2009/2010, aufsteigend mit den dritten Klassen der Primarschule, verankert.



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