Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Einführung von Informationstechnologien (ICT) an der Primarschule als Unterrichtshilfe (2008 bis 2013) | |
| vom: | 22. Januar 2008 | |
| Nr.: | 2008-019 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Auswirkungen
Im Vordergrund stehen die erwarteten Auswirkungen auf eine Verbesserung der Voraussetzungen für eine zeitgemässe Bildung mit ICT-Mitteln gemäss den in 3. Kapitel formulierten Zielsetzungen.
Pädagogische Auswirkungen
Angestrebt wird durch Einbezug von ICT eine Verbesserung der Lernbedingungen, eine Individualisierung und stärkere Selbststeuerung im Lernen. Erwartet wird eine Verbesserung der medienpädagogischen Kompetenzen gemäss Lehrplan und ICT-Kompetenz-Standards.
Personelle Auswirkungen
Alle Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule sind vom Projekt betroffen. Im Rahmen des Berufsauftrages sind 2 bis 5% für Fortbildung vorgesehen (ca. 40 bis 100 Stunden). In diesem Rahmen kann die Schulleitung gemäss § 71 Absatz 2 des Bildungsgesetzes Lehrerinnen und Lehrer jährlich bis zu 2 Wochen zur Fortbildung während der Schulferien verpflichten. Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion kann Fortbildungsprogramme gemäss § 71 Absatz 3 für obligatorisch erklären. Dies heisst, dass die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion dieses Fortbildungsprogramm mit Rücksicht auf weitere Fortbildungsinteressen, den Anliegen der Schulleitungen sowie mit Rücksicht auf die Limiten der Jahresarbeitszeit obligatorisch erklären kann.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass Primarlehrpersonen - insbesondere auch wegen ihrer breiten Unterrichtsverpflichtung - einen erheblichen permanenten Fortbildungsbedarf im pädagogisch-didaktischen, fachlichen und überfachlichen Bereich haben. Die Fortbildung im Bereich ICT steht in Konkurrenz zu anderen Fortbildungsanforderungen und -möglichkeiten. Kindergarten und Primarschule stehen im Zuge der interkantonalen Entwicklungen voraussichtlich vor grossen Herausforderungen (Einführung Gesamtsprachenkonzept mit 2 Fremdsprachen; Neugliederung Schuleingangsstufe, allfällige Einführung der 8-jährigen Primarstufe, gesteigerte Anforderungen an die Fachlichkeit des Unterrichtes, verstärkter Einbezug der Speziellen Förderung und der Sonderschulung in die Regelschule). Der quantifizierte Zeitbedarf liegt bei nur 12 Stunden, die persönliche Qualifizierung wird indes im Einzelfall erhebliche Zeitressourcen beanspruchen. Eine sehr gute Qualität der Fortbildungsangebote und ihre Vernetzung zu anderen Ansprüchen (u.a. Fremdsprachen, Fachlichkeit des Unterrichts, Unterricht mit heterogenen Gruppen) ist deshalb unverzichtbar. Educanet2 verändert die Arbeit der Schulsekretariate, Fortbildung ist dafür ebenfalls unabdingbar.
Organisatorische Auswirkungen
Die Unterstützung der Einführung erfolgt im Rahmen einer kantonalen Projektorganisation mit einer Steuergruppe und einer Projektleitung. Den Schulleitungen der Primarschule kommt die Federführung für die Einführung in Rückkoppelung mit dem Kollegium zu. Die Schulräte genehmigen das Medienkonzept als Teil des Schulprogramms unter Vorbehalt der für die Realisierung erforderlichen Kreditbeschlüsse der Einwohnergemeinde. Das letzte Wort bezogen auf Ausstattung, Betrieb und technischen Support haben die Einwohnergemeinden. Der Kanton übernimmt die Rolle der Beratung der Einwohnergemeinden als Schulträgerinnen. Gleichzeitig übernimmt er die Rolle der Aufsicht, ob der Lehrplan umgesetzt worden ist.
Räumliche Auswirkungen
Das Ausstattungskonzept geht von Notebooks aus, welche grundsätzliche keine eigenen Räume brauchen. Baulich stellen sich Fragen nach der Vernetzung (Gebäudeverkabelung versus Funknetz) und nach der Aufbewahrung der Notebooks. Würden demgegenüber Informatikzimmer mit fixen Arbeitsplätzen eingerichtet, würde dies einen erheblichen Raumbedarf verursachen. Das Konzept geht davon aus, dass keine speziellen Informatikzimmer an der Primarschule eingerichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen
Für den Kanton fallen Zusatzkosten an, wie sie mit diesem Verpflichtungskredit beantragt werden. Längerfristig werden ICT auch für den Kanton wegen des erweiterten permanenten Fortbildungsbedarfs und des Supportes des Schulnetzes Ressourcen beanspruchen. Der erforderliche Umfang wird erst aufgrund der Erfahrungen unter Einbezug der Evaluationsergebnisse zu bestimmen sein. Mehrkosten für den kantonalen Support und die Fort- und Weiterbildung in der Grössenordnung von 120'000.-- Franken dürften ab 2014 jährlich wiederkehrend zu Lasten des Kantons anfallen.
Indirekt wird der Kanton als Träger der Sekundarschule aufgrund der Investitionen an der Primarschule die Ausstattung zu optimieren haben. Die fächerübergreifende Nutzung von ICT als Unterrichtshilfsmittel an der Sekundarschule wird durch deren Einführung bereits an der Primarschule erleichtert. Ausgehend von den Empfehlungen der Projektgruppe vom 16. Dezember 2002 und den Erfahrungen der Pilotschulen Pratteln, Reinach und Liestal mit erweiterter Ausstattung sollen ab 2009 im Rahmen des Budgets die Sekundarschulen verbessert ausgestattet werden. Gemäss dieser Empfehlung ist mit maximalen Mehrkosten von jährlich wiederkehrend 1,8 Mio. Franken für diese Optimierung zu rechnen. Eine Studie als aktualisierte Entscheidungsgrundlage für die Optimierung der Ausstattung der Sekundarstufen I und II ist in Vorbereitung.
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