Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Einführung von Informationstechnologien (ICT) an der Primarschule als Unterrichtshilfe (2008 bis 2013) | |
| vom: | 22. Januar 2008 | |
| Nr.: | 2008-019 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Ausgangslage
Mit Beschluss vom 23. Februar 2006 hat der Landrat den Regierungsrat beauftragt, eine Vorlage an den Landrat über den Einsatz von ICT an der Primarschule als Unterrichtshilfe auszuarbeiten. Der Landrat erneuerte mit diesem Beschluss seinen Auftrag, wie er ihn der Regierung am 20. Mai 1999 bereits zur „flächendeckenden Einführung des Computers an der Primarschule" erteilt hatte. Der Regierungsrat hatte die Umsetzung wegen erheblicher finanzieller Auswirkungen für den Kanton bezüglich Fort- und Weiterbildung der Lehrpersonen und wegen der Vorbehalte des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) mehrfach zurückgestellt. Der VBLG konnte im Jahre 2005 das damalige Projekt aus drei Gründen nicht unterstützen: grosse Erstinvestitionen und wiederkehrende Kosten, Zurückstellung des Ausbaus ICT an der Sekundarstufe I durch den Kanton und vordringlichere andere Aufgaben wie die Sekundarschulbauten. Der Regierungsrat beantragte in seiner Vorlage vom 29. November 2005 die Abschreibung des nicht erfüllten Auftrags.
Mit Beschluss vom 23. Februar 2006 ist der Landrat dem Regierungsrat nicht gefolgt und hat den Auftrag des Landrates vom 20. Mai 1999 zur „flächendeckenden Einführung von Computern an der Primarschule" nicht abgeschrieben. Der Landrat hat den Regierungsrat somit erneut beauftragt, eine Vorlage über den Einsatz von ICT an der Primarschule als Unterrichtshilfe auszuarbeiten.
Inzwischen ist aufgrund des Engagements von Lehrpersonen und von Einwohnergemeinden die Einführung von ICT als „fakultative Unterrichtshilfsmittel" weiter vorangeschritten. Das bestehende Fortbildungsangebot im Bereich ICT kann auch von den Lehrpersonen der Primarschule und des Kindergartens genutzt werden. In der erforderlichen Breite und Tiefe werden die stufenspezifischen Fortbildungsbedürfnisse heute indes nicht abgedeckt. Das seinerzeitige Pilotprojekt „Multimedia in der Primarschule" im Kanton Basel-Landschaft bis 1999 hat bereits gezeigt, dass neben einer betriebssicheren Ausstattung und geeigneter Software eine methodisch-didaktische Begleitung unentbehrlich ist [ Evaluation unter: http://www.baselland.ch/docs/ekd/schulen/eval/main_eval.htm ].
Gemäss § 93 des Bildungsgesetzes vom 6. Juni 2002 trägt der Kanton die Kosten der vom Bildungsrat beschlossenen Lehrmittel. Die Trägerschaft übernimmt die Kosten der übrigen Lehrmittel sowie von Schulmaterialien und Unterrichtshilfen.
Bei der Einführung von ICT als Hilfsmittel für den Unterricht werden die Einwohnergemeinden als Trägerinnen des Kindergartens und der Primarschule für die Finanzierung eines erheblichen Teils der Gesamtkosten aufzukommen haben. Je nach Ausstattungsumfang einschliesslich Peripherie sowie für den technischen Support fallen für die Gesamtheit der Einwohnergemeinden einmalige Kosten für die Erstausstattung von mindestens ca. 2,6 Mio. Franken und jährlich wiederkehrende Mehrkosten von mindestens ca. 1,8 Mio. Franken an. Der Kanton hat die Kosten für obligatorische Lehrmittel und für die Fort- und Weiterbildung zu übernehmen.
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