Vorlage an den Landrat


5. Auswertung der Subventionsdatenbank

Nachfolgend wird auf die Ergebnisse der Auswertungen der Subventionsdatenbank eingegangen. Es werden die Resultate für das Jahr 2005 dargestellt. Die Direktionen haben Angaben zu 560 Finanzhilfen und Abgeltungen erfasst. Auf der Datenbank sind nicht nur Aufwand und Ertrag erfasst, sondern auch die relevanten qualitativen Grundlagendaten zu den einzelnen Zahlungsströmen. Die Direktionen haben die Rechtsgrundlage, die Empfänger der Finanzhilfe oder der Abgeltung erhoben und auch den Handlungsbedarf aus ihrer Sicht beurteilt. Eine detaillierte Beschreibung des Inhalts und der Struktur der Datenbank ist in der Beilage ersichtlich. Darüber hinaus sind dem Anhang die Steckbriefe (Stammblätter) der finanziell gewichtigsten Finanzhilfen und Abgeltungen mit einem Aufwand von jeweils über 1 Mio. Franken beigelegt.




5.1 Überblick


Die Finanzhilfen und Abgeltungen des Kantons beliefen sich im Jahr 2005 auf 552 Mio. Franken. Diesem Aufwand steht ein Ertrag (Beiträge von Dritten) von 188 Mio. Franken gegenüber. Das entspricht 34% des Aufwands, und der Aufwandüberschuss belief sich auf 364 Mio. Franken. Die Verteilung der Finanzhilfen und Abgeltungen auf die Direktionen ist in Tabelle 1 abgebildet [ Ein negatives Vorzeichen beim Aufwandüberschuss entspricht einem Ertragsüberschuss. In der letzten Spalte der Tabelle 1 ist der Anteil des Ertrags am Aufwand angegeben. ].


Tabelle 1: Finanzhilfen und Abgeltungen 2005 im Überblick (Mio. Franken)



Der Grossteil der Finanzhilfen und Abgeltungen fällt bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, bei der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion sowie bei der Bau- und Umweltschutzdirekton an. Die wichtigsten Positionen sind die Universität Basel, Unterhaltsbeiträge und Mieten für die Sekundarschulhäuser, Abgeltungen für öV-Betriebe, Fachhochschule beider Basel (neu FHNW), KV Baselland, Heime, IV-Sonderschulen und Institutionen für behinderte Erwachsene, Anteil an den Löhnen der Lehrpersonen am Kindergarten und an den Primarschulen, interkantonale Spitalverbeinbarungen, Universitätskinderspital beider Basel sowie die Projektförderung im Kulturbereich.


Bei der Bau- und Umweltschutzdirektion sowie bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion übersteigen die Erträge aus Finanzhilfen und Abgeltungen von Dritten den eigenen Aufwand.




5.2 Beitragsform


Die Abgrenzung zwischen Finanzhilfen und Abgeltungen hat sich nicht immer als einfach erwiesen. Hilfreich war dabei die Definition, wonach es sich dann um eine Abgeltung handelt, wenn die Leistung für die Erfüllung einer Aufgabe ausgerichtet wird, die gemäss öffentlichem Recht dem Kanton obliegt und deren Erfüllung dieser auf einen Dritten übertragen hat. In kritischen Fällen wurde die Zuordnung durch Auslegung der rechtlichen Grundlagen vorgenommen.


Daraus resultiert die in Tabelle 2 dargestellte Aufteilung nach Beitragsform. Danach entfielen im Jahr 2005 96% des Aufwands auf die Abgeltungen (530 Mio. Franken) und 4% auf die Finanzhilfen (22 Mio. Franken). Mit der grossen Mehrheit des Aufwands werden somit Leistungen von Empfängern ausserhalb der Kantonsverwaltung abgegolten, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, die ihnen vom Kanton übertragen worden sind. 153 Mio. Franken entfallen auf interkantonale Trägerschaften (Universität Basel, Fachhochschule Nordwestschweiz, Universitätskinderspital). Der Einkauf öffentlicher Leistungen (z.B. öV, regionale Spital- und Schulabkommen, Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe) beansprucht 363 Mio. Franken der Abgeltungen. Davon entfallen 220 Mio. Franken auf den Leistungseinkauf bei Institutionen im Kanton und 133 Mio. Franken auf den Einkauf öffentlicher Leistungen bei anderen Kantonen bzw. bei privaten Insitutionen in anderen Kantonen. Der gebundene Finanzausgleich beinhaltet die Abgeltungen an die Gemeinden für die Löhne der Lehrkräfte im Kindergarten und an der Primarschule.


Tabelle 2: Finanzhilfen und Abgeltungen 2005 (Mio. Franken)





5.3 Hauptaufgaben


Ein Blick auf die Bedeutung, die den Finanzhilfen und Abgeltungen in den einzelnen Aufgabenbereichen zukommt (s. Tabelle 3 unten), zeigt, dass 57% der Ausgaben auf die Bildung, 15% auf die Gesundheit, 10% auf den Verkehr und 9% auf die soziale Wohlfahrt entfallen. Dazu gehören z.B. die Abgeltungen im Bereich der Jugend- und Behindertenhilfe sowie die Untrstützung sozialer Einrichtungen wie etwa aprentas.


Die übrigen 10% der Finanzhilfen und Abgeltungen werden für Umwelt und Raumordnung, Kultur und Freizeit (jeweils 3%), öffentliche Sicherheit (2%) Volkswirtschaft und Allgemeine Veraltung (inkl. Finanzen und Steuern) ausgezahlt.


Netto, d.h. nach Abzug der Einnahmen aus Beiträgen von Dritten entfallen 96% der Ausgaben auf die beiden Aufgabenbereiche Bildung (78%) und Gesundheit (18%). In den Bereichen Umwelt und Raumordnung sowie öffentliche Sicherheit vereinnahmt der Kanton mehr Beiträge von Dritten als er selber auszahlt.


Tabelle 3: Finanzhilfen und Abgeltungen 2005 nach Hauptaufgabe (Mio. Franken)





5.4 Empfänger und Zahler


Die Gliederung nach Empfängerkategorien in Tabelle 4 macht deutlich, dass 2005 ca. 80% der Finanzhilfen und Abgeltungen an Institutionen im Kanton Basel-Stadt (38%), private Institutionen (25%) und an die Gemeinden (17%) ausbezahlt wurden. 20% der Mittel sind an den Bund, öffentliche Institutionen, andere Beitragsempfänger, private Haushalte und andere Kantone geflossen.


Ertragsmässig schlugen die Beiträge der Gemeinden (35%) und des Bundes (23%) am stärksten ins Gewicht. Die Beiträge von anderen Zahlern (15%), Konkordaten (10%) und öffentlichen Institutionen (9%) sind weniger bedeutsam.


Tabelle 4: Finanzhilfen und Abgeltungen 2005 nach Empfänger und Zahler (Mio. Franken)





5.5 Die wichtigsten Finanzhilfen und Abgeltungen 2005


Der Durchschnittsbetrag der 560 im Jahr 2005 ausgezahlten Finanzhilfen und Abgeltungen liegt bei knapp 1 Mio. Franken. Der Wert ist deutlich grösser als der Median von etwas mehr als 20'000 Franken (die Hälfte der Zahlungen ist grösser als der Median, die andere Hälfte ist kleiner). Dieser Befund steht für die stark asymmetrische Verteilung der einzelnen Finanzhilfen und Abgeltungen und deutet auf das sehr unterschiedliche Gewicht der einzelnen Zahlungen hin.


Dies bestätigt sich bei der Betrachtung der einzelnen Finanzhilfen und Abgeltungen. In Tabelle 5 ist ersichtlich, dass 72% der gesamten Zahlungen auf 13 Finanzhilfen und Abgeltungen mit einem Volumen von jeweils mehr als 10 Mio. Franken entfallen. Mit einem Aufwand von mehr als 100 Millionen Franken bilden die Zahlungen des Kantons an die Universität Basel den gewichtigsten Aufwandposten. Das entspricht ca. 18% der gesamten Finanzhilfen und Abgeltungen.


Tabelle 5: Die wichtigsten Finanzhilfen und Abgeltungen 2005 (Mio. Franken)



Die Datenbank beinhaltet ausserdem 37 Beiträge mit einem Aufwand von jeweils mehr als 1 Mio. Franken (insgesamt rund 115 Mio. Franken). Dies entspricht 21% der eingesetzten Mittel. Somit entfallen 93% der Finanzhilfen und Abgeltungen (rund 510 Mio. Franken) auf knapp 10% der Beitragsverhältnisse (50 Finanzhilfen und Abgeltungen von gesamthaft 560).


Die restlichen 42 Mio. Franken verteilen sich auf 111 Beiträge von mehr als 100'000 Franken (rund 35 Mio. Franken bzw. 6%) und auf 405 Beiträge unter 100'000 Franken (7 Mio. Franken bzw. ca. 1%).




5.6 Handlungsbedarf


Der Handlungsbedarf, welcher auf den Stammblättern im Anhang aufgeführt wird, wird als gering eingeschätzt. Im Rahmen der Ersterfassung wurden die Finanzhilfen und Abgeltungen einer formalen - und keiner materiellen - Prüfung unterzogen. Im Rahmen der formalen Prüfung ging es darum, die massgebenden rechtlichen Grundlagen der Beiträge und die in den Dienststellen vorhandenen schriftlichen Unterlagen (Gesetzestexte, Staatsverträge, Verträge, Leistungsvereinbarungen, etc.) auszuwerten und die verlangten Angaben auf der Datenbank zu erfassen. Es war im Einzelfall zu entscheiden, um welche Beitragsform es sich handelt (Finanzhilfe oder Abgeltung), was nicht immer einfach war. Überdies wurde geprüft, ob die Kontierungen korrekt erfolgen.


Bei etwas mehr als 300 Abgeltungen und Finanzhilen mit einem Volumen von 234 Mio. Franken (42%) besteht kein Handlungsbedarf bzw. es werden keine Angaben zum Handlungsbedarf gemacht. Beim überwiegenden Teil der Abgeltungen und Finanzhilfen werden die Zielsetzungen denn auch erreicht.


Bei 265 Abgeltungen und Finanzhilfen mit einem Volumen von 317 Mio. Franken (58%) wird unterschiedlicher Handlungsbedarf ausgewiesen. Dieser wird wie folgt angegeben:


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