Vorlage an den Landrat


3. Schnittstellen zu anderen Projekten

Der Regierungsrat hat am 11. September 2007 einen Bericht an den Landrat verabschiedet, der eine Auslegeordnung zum Beteiligungsportfolio des Kantons beinhaltet und die Steuerung der Beteiligungen aufzeigt. [ Vorlage an den Landrat Nr. 2007-219 betreffend Steuerung der Beteiligungen des Kantons (Agenturbericht) vom 11. September 2007. ] Die mit Abgeltungen finanzierten Beteiligungen des Kantons und der Leistungseinkauf bei anderen Kantonen sind ebenfalls Gegenstand des vorliegenden Berichts, allerdings aus einer anderen Perspektive. Es handelt sich bei diesen Leistungserbringern um öffentlich-rechtliche Institutionen, an denen der Kanton als Träger beteiligt ist [ Universität Basel, Fachhochschule Nordwestschweiz, Universitätskinderspital beider Basel, TSM Schulzentrum für Kinder und Jugendliche in Münchenstein, interkantonale Polizeischule Hitzkirch und Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft. ] und um Institutionen, bei denen der Kanton Leistungen einkauft ohne als Träger im Aufsichtsgremium vertreten zu sein. [ Unternehmen des öffentlichen Verkehrs, Institutionen der Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe, BaselArea (Wirtschaftsförderung beider Basel), KV Baselland und Regio Basiliensis. ] Sowohl für die Beteiligungen als auch für die Finanzhilfen und Abgeltungen werden die Prozesse beim Controlling auf Verordnungsstufe festgelegt.


Im Rahmen der Partnerschaftsverhandlungen BS/BL werden die Prinzipien beim interkantonalen Leistungseinkauf konkretisiert und die Kommentare zu den Standards BS/BL entsprechend ergänzt. Mit diesen standardisierten Leitlinien soll sichergestellt werden, dass der interkantonale Leistungseinkauf wirtschaftlich erfolgt und die vertraglichen Grundlagen nach einem einheitlichen Konzept ausgestaltet werden. Diese Standardisierung vereinfacht die Steuerung der interkantonalen Leistungseinkäufe. Die Standards für Leistungseinkäufe sollen zukünftig bei allen Leistungseinkäufen angewandt werden. Für Leistungseinkäufe sollen grundsätzlich mehrjährige Vereinbarungen zwischen Leistungserbringer und Leistungseinkäufer abgeschlossen werden.


Der Bereich der Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe wird als Folge der NFA neu zur Kantonsaufgabe und die Kantone sind verpflichtet, in Konzepten aufzuzeigen, wie sie diese Aufgaben in Zukunft wahrnehmen wollen. Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sind daran, ein gemeinsames Konzept zu erarbeiten. Das neue Regime soll 2011 in Kraft treten.


Im Hinblick auf die geplante Einführung eines neuen EDV-Systems für das Personal- und Rechnungswesen (ERP) wird die Rechnungslegung des Kantons auf der Basis des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) der Schweizerischen Finanzdirektorenkonferenz geändert. Es ist geplant, dem Landrat die Vorlage im Jahr 2008 zum Beschluss zu unterbreiten.


Im Rahmen einer zweiten Phase der Finanzhaushaltsgesetz-Revision - diese hat vor allem eine Neuregelung des Berichtswesens zum Gegenstand und soll aus heutiger Sicht im Jahr 2011 in Kraft treten - soll auch die Terminologie der Subventionen verfeinert und geklärt werden. Unter dem Oberbegriff der Subvention soll neu zwischen Finanzhilfen und Abgeltungen unterschieden werden. Die Subventionsdatenbank basiert bereits auf dieser Terminologie.


Im Kontenplan HRM2 werden die Subventionen in den Kontengruppen 36 (Transferaufwand) und 46 (Transferertrag) geführt. Die Anpassung der Rechnungslegung an HRM2 macht deshalb eine Umkontierung der Subventionen der Kontengruppen 35 und 45 erforderlich. Diese soll im Budgetprozess 2010 mit der für den 1. Januar 2010 vorgesehenen Einführung des ERP-Systems durchgeführt werden. Die Umbuchung bietet Gelegenheit, die Unklarheiten bei der Kontierung fremdbezogener Leistungen zu klären. Diese werden heute in der Regel in der Kontengruppe 35 verbucht.



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