Vorlage an den Landrat


2. Ausgangslage und Zielsetzungen des Berichts

2.1 Ausgangslage


In der Umgangssprache wird unter einer Subvention eine Hilfe- und Unterstützungsleistung des Staates verstanden (das Wort „Subvention" stammt vom lateinischen Verb „subvenire" = zu Hilfe kommen ab). Der moderne Subventionsbegriff umfasst jedoch nicht nur diese Leistungen, sondern sämtliche Beitragszahlungen an Dritte. Diese werden im Verwaltungsrecht als (Staats-)Beitrag, Finanzhilfe, Abgeltung, Entschädigung, Investitionsbeitrag, Investitionshilfe, zinsfreies oder zinsvergünstigtes Darlehen und ähnliches bezeichnet. Das Spektrum reicht von der Unterstützung gemeinnütziger Vereine bis zur Abgeltung ungedeckter Kosten der konzessionierten öV-Betriebe.


Im geltenden Finanzhaushaltsgesetz [ SGS 310, GS 29.492, § 6 ] wird einzig der Begriff "Subvention" verwendet, obwohl unter dem Begriff "Subvention" die verschiedensten Arten von staatlichen Beitragszahlungen verstanden werden. Im vorliegenden Bericht wird der Subventionsbegriff konkretisiert, indem zwischen Abgeltungen und Finanzhilfen sowie weiteren Beiträgen unterschieden wird.


Mit Finanzhilfen und Abgeltungen finanziert der Kanton Leistungen von verwaltungsexternen Organisationen, die eine öffentliche Aufgabe oder eine Aufgabe im öffentlichen Interesse erfüllen. Diese Zahlungen des Kantons werden als Entschädigungen an öffentliche Gemeinwesen (Kontengruppe 35) oder als eigene laufende Beiträge (Kontengruppe 36) verbucht; im Budget 2007 entfielen 54% dieses Aufwands auf Finanzhilfen und Abgeltungen. Diese beanspruchen einen ständig steigenden Teil der kantonalen Ausgaben. Ihr Anteil am Laufenden Aufwand hat sich von 15 % im Jahr 1990 auf über 21 % im Budget 2007 erhöht. Betragsmässig haben sich diese Zahlungen seit 1990 mehr als verdoppelt.


Die zunehmende Auslagerung von öffentlichen Aufgaben an verwaltungsexterne Leistungserbringer hat wesentlich zum Wachstum der Abgeltungen beigetragen. Diese Form der Leistungserbringung stellt heute einen materiell und finanziell bedeutenden Teil der Staatstätigkeit dar. In den letzten Jahren hat insbesondere die Zahl und die Intensität der an interkantonale Trägerschaften übertragenen Aufgaben zugenommen und zum Anstieg der damit verbundenen Ausgaben beigetragen.


Die Steuerung der Tätigkeit der rechtlich und organisatorisch selbständigen Empfänger von Finanzhilfen und Abgeltungen ist in den letzten Jahren auf Stufe Parlament, Regierung und Verwaltung verbessert worden. Im Bereich der Finanzhilfen stellt die regelmässige Überprüfung der Zahlungen eine wichtige Daueraufgabe dar [ Programmpunkt 2.12 des Regierungsprogramms 1999-2003 ]. Im Bereich der Abgeltungen wurde mit dem Bericht zur regionalen Zusammenarbeit (Partnerschaftsbericht [ LRV Nr. 2003/277 vom 11.11.2003 ]) und den Standards BL/BS im Jahr 2005 die Grundlage für die Ausgestaltung der interkantonalen Trägerschaften und der Leistungseinkäufe des Kantons bei anderen Kantonen geschaffen. Die Standards regeln die finanziellen und inhaltlichen Grundsätze und Kriterien für den Lastenausgleich zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Sie basieren auf der Interkantonalen Rahmenvereinbarung [ Die Interkantonale Rahmenvereinbarung ist vom Landrat und vom Grossen Rat ratifiziert worden und ist am 11. Mai 2007 in Kraft getreten. ] und auf den Grundsätzen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA).


Das Berichtswesen über die interkantonale Zusammenarbeit wurde ebenfalls verbessert. Die gemeinsamen Institutionen haben den Vertragskantonen jährlich Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags, die Verwendung der Finanzierungsbeiträge und den Rechnungsabschluss zu erstatten. Es sind auch Berichte über Voranschlag, Entwicklungs-, Finanz- und Investitionsplanung vorgesehen. Für die Berichterstattung des UKBB und der FHNW wurden im Hinblick auf den konkreten Vollzug die verschiedenen Formen der Berichterstattung in einem Reportingkonzept definiert sowie Ablauf, Rhythmus, Inhalt und Zeitpunkt festgelegt. Der Landrat wird zudem zusammen mit dem Voranschlag und der Staatsrechnung jeweils über Leistungen und Finanzen des Universitätskinderspitals, der Fachhochschule Nordwestschweiz und der Universität Basel orientiert. Gleichzeitig erhält er regelmässig mit den Berichten zum Voranschlag und zur Staatsrechnung einen finanziellen Überblick über den Leistungsaustausch des Kantons Basel-Landschaft mit Basel-Stadt.


Auf Ebene Direktion ist das Controlling der Finanzhilfen und Abgeltungen unterschiedlich organisiert. Die Verantwortlichen in den Dienststellen setzen verschiedene EDV-Systeme ein, die auf die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse der von ihnen betreuten Finanzhilfen und Abgeltungen zugeschnitten sind. Bisher fehlte ein verwaltungsweit einheitliches Informationssystem auf Ebene Direktion und Regierungsrat sowie ein einheitliches Berichtswesen an den Regierungsrat. Diese Lücke wurde in einer grossen Aktion, in der dezentral rund 560 Finanzhilfen und Abgeltungen manuell in einer Datenbank erfasst wurden, geschlossen. Der Regierungsrat verfügt damit über ein direktionsübergreifend einheitlich strukturiertes Informationsinstrument, das eine Gesamtsicht ermöglicht und zur verbesserten Steuerung beitragen kann. Diese Insellösung ist als Überbrückung vorgesehen und wird mit Umsetzung des geplanten Projekts "ERP" in die neue Gesamtlösung integriert.


Die Datenbank wurde aufgrund einer Empfehlung der gemeinsamen Arbeitsgruppe Subventionswesen der Finanz- und der Geschäftsprüfungskommission eingerichtet, die das kantonale Beitragswesen untersucht hat. Der vorliegende Bericht hat die Empfehlungen dieser Arbeitsgruppe zum Gegenstand. Im Schlussbericht vom 1. März 2001 hat die Arbeitsgruppe dem Regierungsrat drei Empfehlungen abgegeben:


Kapitel 7 des Berichts beinhaltet die Stellungnahme des Regierungsrates zu diesen Empfehlungen.




2.2 Zielsetzungen des Berichts


Mit dieser Vorlage wird der Subventionsbegriff präzisiert. Zudem wird eine Auslegeordnung zu den Beitragszahlungen des Kantons gemacht und die aktuelle Praxis im Bereich der Finanzhilfen und der Abgeltungen aufgezeigt. Die neu geschaffene Datenbank beinhaltet Angaben zu rechtlichen Grundlagen, Finanzierung und Vollzug, erwarteter Wirkung, Handlungsbedarf und weitere qualitative Angaben für rund 560 Finanzhilfen und Abgeltungen. Für die einzelnen Finanzhilfen und Abgeltungen sind Aufwand und Ertrag für die Jahre 2004 und 2005 enthalten. Der Anhang der Vorlage enthält zu jeder Finanzhilfe und Abgeltung von über 1 Million Franken einen Steckbrief (Stammblatt).


Es wird die bestehende Steuerung der Finanzhilfen und Abgeltungen analysiert. Die Steuerung beinhaltet sämtliche Massnahmen zur Planung, Führung und Überwachung der geförderten Leistungen auf Stufe Regierungsrat und Verwaltung.


Die im vorliegenden Bericht dargestellten Subventionsdefitionen sollen als Grundlage für die nächste Phase der Finanzhaushaltsgesetz verwendet werden.



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