Vorlage an den Landrat


7. Berechnung der Kosten der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL zu Lasten BL

Zwischen den Ergebnissen (Fehlbeträgen) gemäss Abgeltungsrechnung und den effektiven Ergebnissen der zuständigen Transportunternehmung (auf BS-Gebiet = BLT/AAGL ; auf BL-Gebiet = BVB) gemäss Betriebsrechnungen entsteht eine Differenz, weil die Abgeltungsrechnung gemäss Staatsvertrag auf Grund von durchschnittlichen Kostensätzen der betriebsführenden Unternehmung berechnet wird. Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag".


Der vom Kanton Basel-Landschaft an die BLT bezahlte tatsächliche Fehlbetrag der BLT auf BS-Gebiet beim Tram (Linien 10,11,17) ist grösser als der Fehlbetrag gemäss Abgeltungsrechnung. Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag Tram" zu Lasten des Kantons BL. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt beim Tram demgegenüber die Differenz aus den effektiven Fehlbeträgen gemäss Betriebsrechnung der BVB auf BL-Gebiet (Linien 2,3,6,14) und den verrechneten tieferen Beträgen gemäss Abgeltungsrechnung (BLT-Kostensätze).


Beim Bus ist der vom Kanton Basel-Landschaft an die BLT bezahlte tatsächliche Fehlbetrag (Buslinie 37) auf BS-Gebiet kleiner als der Fehlbetrag gemäss der Abgeltungsrechnung (BVB-Kostensätze). Diese Differenz ergibt den "Saldo aus Staatsvertrag Bus" zu Gunsten des Kantons BL. Auch beim Bus geht die Differenz zwischen den effektiven Fehlbeträgen gemäss Betriebsrechnung der BVB auf BL-Gebiet (Linien 33, 34, 38) und den Fehlbeträgen gemäss Abgeltungsrechnung zu Lasten oder zu Gunsten des Kantons Basel-Stadt.




7.1. Saldo aus Staatsvertrag


Am Beispiel Tram (Betriebsführerschaft BLT): Der verrechnete Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Staatsvertrag (Abgeltungsrechnung) ist kleiner als der effektive Fehlbetrag der BLT auf baselstädtischem Gebiet gemäss Betriebsrechnung. Der Kanton Basel-Landschaft vergütet der BLT diesen effektiven Fehlbetrag. Die Differenz (Saldo aus Staatsvertrag) geht zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft.




Beim Bus liegt die Betriebsführerschaft bei den BVB; das bedeutet, dass in der Abgeltungsrechnung die (höheren) Kostensätze der BVB zur Anwendung kommen.




7.1.1. Saldo aus Staatsvertrag Tram

Der tatsächliche Fehlbetrag der BLT auf BS-Gebiet hat gegenüber 2005 um 354'318 CHF abgenommen. Der Hauptgrund ist die Abnahme der direkten Trägerkosten durch die tiefere Mitbenützungsentschädigung an die BVB von 382'375 CHF (siehe auch Kapitel 3, Besonderes und Kapitel 6, Ergebnis der Abgeltungsrechnung).


Aufgrund der Abgeltungsrechnung hat der Kostenüberschuss der BLT-Tramlinien auf BS-Gebiet gegenüber 2005 um 182'484 CHF abgenommen. Diese Veränderung setzt sich aus der Abnahme der Kosten von 185'709 CHF zu Lasten BS und der Abnahme der Erlöse von 3'225 CHF zu Gunsten BS zusammen.


Dadurch verändert sich der Saldo aus Staatsvertrag Tram gegenüber 2005 um 171'834 CHF zu Gunsten BL.


7.1.2. Saldo aus Staatsvertrag Bus

Die Rechnung der BLT für die Abgeltung der Buslinie 37 auf baselstädtischem Gebiet hat gegenüber 2005 um 943'165 CHF zugenommen. Grund ist die Verlängerung der Buslinie 37.


Aufgrund der Abgeltungsrechnung hat der Kostenüberschuss der Buslinien auf BS-Gebiet um 785'307 CHF zugenommen. Diese Veränderung setzt sich aus der Zunahme der Kosten von 1'488'705 CHF zu Lasten BS und die Zunahme der Erlöse von 703'398 CHF zu Gunsten BS zusammen. Diese Veränderungen sind vor allem auf die Neukonzeption der Buslinien 37 (mehr Leistungen und Erträge der BLT auf BS-Gebiet) zurückzuführen. Die BVB hat infolge der Neukonzeption der Buslinie 33 ebenfalls mehr Leistungen und Erträge auf BL-Gebiet. Siehe die nachfolgende Tabelle Darstellung der Kosten für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL.


Dadurch verändert sich der Saldo aus Staatsvertrag Bus gegenüber 2005 um 157'858 CHF zu Lasten BL.




7.2. Darstellung der Kosten für die grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL


Diese Kosten von 5'643'272 CHF setzen sich aus dem Kostenüberschuss für die von der BVB auf basellandschaftlichem Gebiet betriebenen Linienabschnitten von Tram und Bus, korrigiert um die Saldi aus Staatsvertrag von Tram und Bus zusammen.




7.3. Darstellung des Finanzflusses - Kosten zu Lasten BL für das Jahr 2006


In der nachfolgenden Tabelle wird der Finanzfluss betreffend den Kosten der Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2006 aufgezeigt.




7.4. Budget - Rechnung - Abrechnung 2006
Konto 2357.361.10 "Beiträge an Basel-Stadt"


Für die Abrechnung des Jahres 2006 wurden 5'000'000 CHF zu Lasten der Rechnung 2006 verbucht. Die Abrechnung gemäss vorliegender Landratsvorlage ist mit 5'643'272 CHF höher als budgetiert. Im Zeitpunkt der Erstellung des Budgets 2006 konnte die Veränderung in der Abgeltungsrechnung nur geschätzt werden. Für den Budgetprozess 2006 lag erst die Abrechnung 2003 (erstellt im Juli 2004) vor. Eine Berechnung der Veränderungen über drei Jahre ist in dieser sehr komplexen Abrechnung sehr schwierig. Auf das Ergebnis der Abrechnung haben auch die Verteilung der TNW-Einnahmen und die Beschlüsse der Paritätischen Kommission BVB/BLT über Anpassungen in den Linien und den Bahnunterhalt der BVB auf den basellandschaftlichen Linienabschnitten Einfluss.


Die Paritätische Kommission BVB/BLT hat sich an der Sitzung vom 10. November 2006 ebenfalls mit der Problematik der Budgetierung dieser Kosten befasst. Im Frühjahr muss in den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft jeweils das Budget für das Folgejahr erstellt werden. Zu diesem Zeitpunkt liegt erst die Abrechnung für das Vor-Vorjahr vor. Die Erstellung von Budgetprognosen auf Grund der jeweils bekannten, gegenüber dem Budgetjahr drei Kalenderjahre zurückliegenden Abgeltungsrechnung und unter Berücksichtigung bereits bekannter und möglicher Veränderungen würde einen sehr grossen Arbeitsaufwand erforderlich machen. Deshalb wird vorläufig auf die Einführung eines sehr komplizierten Budgetprozesses verzichtet.


Die Differenz zwischen der Abrechnung 2006 (5'643'272 CHF) und der Verbuchung in der Rechnung 2006 (5'000'000 CHF) von 643'272 CHF wird in der Rechnung 2007 belastet. Die zu Gunsten der Rechnung 2006 verbuchte Gutschrift von 1'469'515 CHF ist die Differenz zwischen der Abrechnung 2005 von 4'430'485 und der Verbuchung in der Rechnung 2005 von 5'900'000 CHF.



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