Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Abrechnung der grenzüberschreitenden ÖV-Linien BS-BL für das Jahr 2006 | |
| vom: | 27. November 2007 | |
| Nr.: | 2007-295 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
8. Beitrag der Gemeinden
Per 1. Januar 1998 wurde das revidierte kantonale Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖV-Gesetz) in Kraft gesetzt. Die Gemeinden beteiligen sich zur Hälfte am Gesamtbetrag der ungedeckten Kosten, worin auch der Betrag der Abrechnung gemäss Abschnitt 7.4 enthalten ist. Die Abrechnung erfolgt jährlich.
9. Zuständigkeit des Landrates
Gemäss § 14 des Staatsvertrages sind dem Landrat als zuständiges Organ des Kantons die Abrechnungen und die finanziellen Leistungen zur Genehmigung vorzulegen.
10. Antrag
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 27. November 2007
Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin
Beilagen:
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Entwurf Landratsbeschluss
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Anhang gemäss Verzeichnis
[PDF]
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