Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Raumplanung ist Sache der Kantone. Das Bundesgesetz über die Raumplanung (RPG) verpflichtet den Kanton zur Raumplanung. Die Richtplanung stellt das wichtigste Instrument für die Raumplanung auf kantonaler Ebene dar. Mit dem Richtplan und seinen Grundlagen wird ein klarer räumlicher Orientierungsrahmen geschaffen. Die Offenlegung der kantonalen Interessen schafft die Voraussetzung für das sorgfältige Abwägen verschiedener Interessen und ihre Abstimmung auf die gewünschte räumliche Entwicklung des Kantons.


Ziel dieser Vorlage ist die Genehmigung des 1. Basellandschaftlichen Richtplans (KRIP) nach den Vorgaben des RPG und dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz 1998. Bisher fehlte eine Gesamtsicht und eine auf die gewünschte Entwicklung ausgerichtete Richtplanung. Es existierten Regionalpläne z.B. für die Siedlung, für die Landschaft und im Verkehrsbereich und ein Koordinationsplan. Mit Landratsbeschluss Nr. 37 vom 4. September 2003 wurde das Konzept der räumlichen Entwicklung Basel-Landschaft (KORE) einstimmig genehmigt. Das Konzept bestimmt in den Grundzügen die anzustrebende räumliche Entwicklung des Kantons in Form von Leitsätzen.


Im Kanton Basel-Landschaft wird der KRIP bestehend aus dem Richtplantext (Objektblätter), der Richtplan-Gesamtkarte und der Richtplankarte-Verkehrsinfrastruktur vom Landrat beschlossen. Der Beschluss ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Beschlüsse zum KRIP finden sich in den Objektblättern (gelb unterlegt) und sind - sofern sie lokalisierbar sind - in der Richtplan-Gesamtkarte aufgeführt. Sie betreffen die Siedlung (ab S. 13), die Landschaft (ab S. 43), den Verkehr (ab S. 65) und die Ver- und Entsorgung (ab S. 97).


In den Jahren 2005 und 2006 durchliefen zwei Entwürfe zum KRIP die öffentliche Vernehmlasung und führten zu umfangreichen Reaktionen. Zum Vergleich der Vernehmlassungsentwürfe findet sich in der Beilage eine Synopse mit den Beschlüssen vom März 2005, vom Mai 2006 und dem Entwurf der Landratsvorlage Juni 2007.


Die wichtigsten Stossrichtungen für den KRIP ergeben sich aus der aktuellen Problemlage eines Agglomerationskantons mit zunehmendem Wachstum der Siedlungen in die Fläche, dem damit verbundenen Verbrauch an Naturraum und Landschaft und aufgrund der zunehmenden Mobilität mit ihren Auswirkungen auf die Umwelt. Ziel dieses Richtplans ist daher die Koordination zwischen Siedlung und Verkehr. Dazu kommt der Schutz der noch weitgehend erhaltenen Landschaft und das Verbessern und Weiterentwickeln des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Basel-Landschaft .


Der Regierungsrat stellt den Antrag, diesen Kantonalen Richtplan als Grundlage für die räumliche Weiterentwicklung des Kantons zu genehmigen. Das staatliche Handeln wird, zusätzlich zum Sach- und Finanzbezug, dem Raumbezug unterstellt und schafft damit für die zahlreichen raumrelevanten Akteure einen klaren Orientierungsrahmen für die Raumentwicklung und den Raumschutz.


Mit der Genehmigung können auch zwei politische Vorstösse abgeschrieben werden.



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