Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonsspital Bruderholz, Sanierung und Erweiterung; Projektierungskredit | |
| vom: | 29. Mai 2007 | |
| Nr.: | 2007-125 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Projektmanagement
Der Umfang und die Komplexität des Projekts bestimmen die Anforderungen an das Projektmanagement. Es ist unabdingbar, bereits zu einem frühen Zeitpunkt alle notwendigen Entscheide und Vorkehrungen zu treffen, um eine effiziente und erfolgreiche Abwicklung des Projekts garantieren zu können. Das Hochbauamt hat anhand einer Risikoanalyse Schwerpunkte für das Projektmanagement ermittelt, welche nachfolgend kurz beschrieben sind.
5.1. Projektentwicklungsverfahren
Die zeitliche Dringlichkeit der Projektrealisierung (Planung und Ausführung) und die Komplexität der Aufgabe stellen besondere Anforderungen an die Phase der Projektentwicklung. Es ist ein Projektevaluationsverfahren (Wettbewerbsverfahren) zu wählen, welches
| - | den Bestimmungen des Beschaffungsgesetzes, des GATT/WTO-Abkommens sowie wenn möglich den einschlägigen Normen (SIA Norm 142, Ausgabe 1998 "Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe") Rechnung trägt. |
| - | als Resultat einen Projektvorschlag ausweist, der wirtschaftlich ist, die Aufgabenstellung bestmöglich erfüllt und einen Detaillierungs- und Reifegrad aufweist, der eine rasche Umsetzung in ein Bauprojekt ermöglicht. |
| - | so wenig Zeit wie möglich in Anspruch nimmt. |
Insbesondere der Aspekt "Zeit" bestimmt massgeblich die Wahl des Verfahrens. Unter der Berücksichtigung aller Faktoren wird ein optimiertes zweistufiges Verfahren mit vorangestellter Präqualifikation vorgeschlagen.
Das Präqualifikationsverfahren selektioniert geeignete Planer mit Spitalbauerfahrung. Es ist vorgesehen, mindestens 15 Teams in der ersten Stufe für die Durchführung eines anonymen Ideenwettbewerbs zu selektionieren. Mit mindestens drei Teams wird in der zweiten Stufe ein Studienauftrag durchgeführt. Der Studienauftrag ist ein Konkurrenzverfahren, welches eine lösungsorientierte Projektentwicklung ermöglicht. Durch die Möglichkeit von Erläuterungen der Ergebnisse während der Bearbeitung entsteht ein Kontakt zwischen den Planerteams und dem Auftraggeber. Überlegungen und Lösungen können so zielgerichteter vermittelt werden, was sich in der Qualität der Endresultate ausweist.
5.5. Projektorganisation
Für den Erfolg des Projekts wird eine hohe Transparenz in der Projektabwicklung mit einem umfassenden Informationswesen auf allen Ebenen der fachlichen und politischen Entscheidungsträger unabdingbar sein . Dies gewährleistet eine hohe Akzeptanz der Lösung und schafft Vertrauen.
In der zu wählenden Projektorganisation (inkl. Wettbewerbsverfahren) ist diesem Grundsatz Rechnung zu tragen. Entsprechend den Empfehlungen Nr. 27 der BPK PUK zu den Vorkommnissen rund um Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18. Juni 2003 wird zudem in der Baukreditvorlage die Art und der Rhythmus der Berichterstattung an den Landrat festzuschreiben sein.
5.3. Ressourcen Bauherr
Im Bericht der GPK-PUK zu den Vorkommnissen rund um den Projektablauf des Um- und Erweiterungsbaus am Kantonsspital Liestal vom 18. Juni 2003 werden auch Empfehlungen zum Projektmanagement gemacht. Zwei Empfehlungen machen Aussagen zu den personellen Ressourcen auf der Bauherrenseite:
Empfehlung Nr. 23: Die vom HBA für die Baubegleitung vorgesehenen personellen Kapazitäten müssen frühzeitig der Komplexität des Projektes angepasst werden. Dabei sind die von der Nutzerseite freigestellten personellen Kapazitäten zu berücksichtigen. Bei kantonalen Grossprojekten sind seitens des HBA die zuständigen Personen weitgehend von anderen Projekten freizustellen, so dass u.a. auch eine ausreichende Präsenz auf der Baustelle möglich ist.
Empfehlung Nr. 24: In Ausnahmefällen ist eine externe Bauherrenbegleitung zu prüfen.
Es ist offensichtlich, dass die Bauherrschaft auf Grund der Grösse und Komplexität des Bauvorhabens für das Projektmanagement erhebliche Ressourcen bereitzustellen hat. Dies betrifft das für die Umsetzung des Vorhabens federführend zuständige Hochbauamt, aber auch das Kantonsspital Bruderholz. Das Hochbauamt hat bereits im RRB Nr. 87 vom 30. März 2004 zum Thema "Bericht über die Umsetzung der Empfehlungen der GPK-PUK" dargelegt, dass infolge des Sollstellenplans und der knappen personellen Ressourcen in den betroffenen Bereichen die Empfehlung nicht immer vollumfänglich umgesetzt werden kann. Für das vorliegende Projekt können die notwendigen personellen Ressourcen für das Projektmanagement weder vom Hochbauamt noch vom Kantonsspital Bruderholz freigestellt werden .
Zusätzliche Ressourcen (für befristete Stellen und/oder externes Bauherrenmandat) sind deshalb über den Projektkredit bereitzustellen. Insbesondere in der Phase Planung kann durch eine kompetente und umfassende Bearbeitung und Betreuung auf Seite Bauherr der grösste Einfluss auf die Projektentwicklung genommen werden. Der Aufwand für die bauherrenseitigen Leistungen wird gemäss Nachkalkulationen über das gesamte Projekt mit 6% der Honorarsumme beziffert. Im Projektierungskredit werden die entsprechenden Finanzmittel für die Phase Planung beantragt. In der Baukreditvorlage werden diese für die Phase Realisierung ebenfalls offen ausgewiesen.
5.4. Kostensicherheit
Bei der Grösse und Komplexität des vorliegenden Projekts ist unter anderem die Einhaltung der Kosten von zentraler Bedeutung. Im Rahmen des Aufbaus eines professionellen Projektmanagements sind mögliche Vorkehrungen zur Erhöhung der Kostensicherheit zu prüfen. Dabei stehen verschiedene Modelle zur Diskussion. Denkbar sind der Beizug eines externen Bautreuhänders, die Vergabe des Kostencontrollings an eine externe Instanz aber auch der Abschluss eines Kostengarantievertrags.
Das Hochbauamt hat die verschiedenen Möglichkeiten gegeneinander abgewogen und ist zum Schluss gekommen, dass im vorliegenden Fall der Abschluss eines Kostengarantievertrages gemäss SIA/BSA 1018/2001 die Bauherrschaft bestmöglich vor unliebsamen Überraschungen punkto Kosten und Terminen schützt. Die Betreuung eines Partners im Rahmen eines Kostengarantievertrags beinhaltet auch die Leistungen eines Bautreuhänders mit dem Vorteil, dass neben diesen Leistungen auch noch eine Kostengarantie übernommen wird.
Mit diesem Modell werden die Kosten und Termine durch einen externen Kostengaranten garantiert und allfällige Abweichungen durch diesen abgedeckt. Der Kostengarant erbringt Controllingleistungen, er überwacht die Tätigkeiten der Planer, Unternehmer und Lieferanten und stellt sicher, dass deren erbrachte Leistungen den festgelegten und bestellten Leistungen entsprechen. Die Kosten für den Abschluss des Vertrages betragen ca. 1-2% der Gesamtkosten und beinhalten auch die Versicherungsprämie. Die Kosten dafür werden separat im Kostenvoranschlag ausgewiesen. Durch die erhöhte Kostensicherheit wird bei Abschlüssen von Kostengarantieverträgen in der Praxis die Reserve für Unvorhergesehenes um die Vertragssumme reduziert. Bei dem Beizug eines Bautreuhänders im traditionellen Sinn können infolge fehlender Kostensicherheiten die Reserven nicht reduziert werden. Die Honorare für den Bautreuhänder belasten als zusätzliche Honorare den Baukredit. Dies mit dem Risiko, dass die vollen Reserven für Unvorhergesehenes auch beansprucht werden.
Mit dem Kostengarant ist ein Vertrag über die gesamte Realisierung abzuschliessen (vorbehältlich der Genehmigung des Baukredits). Er kommt bereits ab der SIA Phase 31 Vorprojekt operativ zum Tragen. Aus diesem Grunde werden im Projektierungskredit anteilmässig die notwendigen Finanzmittel beantragt.
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