Vorlage an den Landrat


4. Das Vorhaben

4.1. Raum- und Funktionsprogramm


Auf der Basis des Leistungsauftrages mit Berücksichtigung einer realistischen künftigen medizinischen Entwicklung wurden Betriebskonzepte für sämtliche Leistungsbereiche des Spitals erarbeitet. Das für das ganze Spital zusammengestellte Gesamtkonzept zeigt auf, mit welchen Mitteln die künftigen Leistungen wirtschaftlich zu erbringen sind und welche Anforderungen die bauliche Infrastruktur (Quantität und Qualität) zu erfüllen hat.


Diese vertiefte und detaillierte Planung ergab, dass die Bedürfnisse in mehreren Bereichen von den ersten Annahmen, welche die Grundlage für die Standort- und Projektevaluation ( Strategie Bericht Erneuerung vom 15. Februar 2006 ) bildeten, abweichen. Bei der im Rahmen des Strategieberichts durchgeführten Testplanung wurde das Raumprogramm nicht raumscharf aufgrund der konkretisierten Leistungen berücksichtigt. Der Raumbedarf wurde von der IST-Situation abgeleitet, ergänzt durch Vergleichswerte von anderen Spitalprojekten.


Die heute bekannten Erkenntnisse aus der Entwicklung der Betriebskonzepte sind:


Nachfolgende Tabelle zeigt den künftigen Raumbedarf. In einzelnen Raumgruppen sind erhebliche Veränderungen gegenüber der IST-Situation festzustellen:


Vergleich IST-SOLL


Das Ergebnis der umfangreichen Bedarfsabklärungen, welche unter Miteinbezug zahlreichen Mitarbeitenden des Spitals durchgeführt wurden, ist ein raumscharfes Raumprogramm , das auf den durch das KSB zu erbringenden Leistungen basiert.


Erfolgreiche Diagnosen und Behandlungen komplexer Krankheiten kommen erst durch das optimale Zusammenspiel der verschiedenen Spezialisten und deren Fachpersonal zustande. Dieses wird erleichtert und die Abläufe werden schneller und kostengünstiger, wenn die räumliche Anordnung den häufigsten Diagnose- und Behandlungsketten entspricht. Wegen den stark veränderten Anforderungen hat das KSB auch diesbezüglich einen hohen Handlungsbedarf.


Als Grundlage für die weitere Planung wurden daher die Hauptprozesse (Diagnose und Behandlung wie auch unterstützende Prozesse) analysiert und die optimalen Standorte für sämtliche Raumgruppen definiert. Dokumentiert ist das Ergebnis im Funktionsprogramm . Zusammen mit dem Raumprogramm stellt es eine wichtige Grundlage für die weitere Planung und ein optimiertes künftiges Spital dar.


Auch bei einer optimalen Anordnung aller Raumgruppen braucht es für das gute Funktionieren des Spitals noch viele Transporte. Die Kosten dafür sind erheblich und Analysen in vergleichbaren Spitälern zeigen, dass sich eine Optimierung auch für diese Aufgaben lohnt. Die Betriebskostenunterschiede zwischen guten und weniger guten Lösungen bewegen sich in der Grössenordnung von gegen jährlich CHF 1 Mio. Um die Machbarkeit des Raum- und Funktionsprogramms realistisch zu überprüfen, wurde eine Logistikvorstudie ausgearbeitet. Bedarf und Nutzen der verschiedenen Transportmittel (Rohrpost, Mittel- und Kleintransportanlagen, Material-, Personen- und Bettenaufzüge) wurden evaluiert und es wurde festgelegt, was in jedem Fall eingeplant werden muss.




4.2. Nachhaltigkeit


Grundsatz
Das Kantonsspital Bruderholz soll auf die Zukunft die Zielsetzungen der 2000 Watt Gesellschaft ausgerichtet sein. Im Vordergrund stehen die Erhöhung der Material- und Energieeffizienz, die Substitution von fossilen durch erneuerbare Energieträger und die Reduktion der CO2-Intensität der übrigen Nutzung fossiler Energien.


Wirtschaftlich vertretbare Massnahmen für folgende Zielerreichung werden geprüft:


Nachhaltigkeitsaudit
Das Projekt ist bereits in dieser frühen Planungsphase im Sinne eines Voraudits einer Nachhaltigkeitsbeurteilung mit einem Nachhaltigkeitskompass unterzogen worden. Dieses Instrument ermöglicht es, die Auswirkungen des Projektes auf die Nachhaltige Entwicklung anhand von rund 130 Indikatoren in 46 Zielbereichen nach den Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zu bewerten. Es können so Verbesserungsmöglichkeiten erkannt und in die weitere Planung einbezogen werden.


Wenn der Spitalneu- und umbau wie vorgesehen realisiert werden kann, sind dessen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit überwiegend positiv. Vor allem in der Dimension Umwelt sind die Wirkungen sehr positiv. Die Investitionen wirken sich günstig in der Dimension Wirtschaft und Gesellschaft aus. Negativ wird die Belastung des öffentlichen Haushalts durch die Investitionen beurteilt.


Das ausformulierte Projekt, mit dem auch Details wie beispielsweise Materialwahl, Heiz- und Kühlungssysteme etc. festgelegt werden, wird erneut einer Nachhaltigkeitsbeurteilung unterzogen. Diese Auswertung wird als zusätzliche Entscheidungsgrundlage in die Baukreditvorlage an den Landrat integriert.




43. Standard


Mit Abschluss der Bauvorhaben wird ein betriebsbereites und funktionstüchtiges medizinisches Leistungszentrum zur Verfügung stehen. Es wird den dannzumal geltenden Vorschriften entsprechen und gemäss dem Stand der Technik eingerichtet sein.


Es stellt einen wirtschaftlichen Betrieb sicher, indem einerseits bedarfsorientierte Funktionseinheiten zur Verfügung stehen (wie ODS, Tageskliniken, etc.) und andererseits die Versorgungsprozesse optimiert gestaltet sind.


Bezüglich Qualitätsstandards entspricht das neue Leistungszentrum dem führender (vergleichbarer) Institutionen der Nordwestschweiz. Die Bausubstanz berücksichtigt in hohem Masse Anforderungen der Ökologie. Entsprechend werden auch adäquate Systeme in den Bereichen der Energieerzeugung und -verteilung sowie der medizinisch-technischen Einrichtungen eingesetzt.


Das Projekt wird flexibel, effizient, bedarfsgerecht und wirtschaftlich vertretbar sein.




4.4. Machbarkeitsabklärungen


Auf der Basis des erarbeiteten Raumprogramms (vgl. Kapitel 4.1) wurde eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet. Daraus lassen sich vier wichtige Erkenntnisse und Grundlagen ableiten:


Bauliche Umsetzung
Der Flachbau ist tief greifend umzubauen, je nach Projektvorschlag ist partiell ein Anbau erforderlich. In der Machbarkeitsstudie wird davon ausgegangen, dass die ambulanten Bereiche vor allem im gut zugänglichen Erdgeschoss auf einer Ebene konzentriert werden können. Dies mit dem Fokus der grösstmöglichen Benutzerfreundlichkeit und optimierter Prozesse. Hochinstallierte Räume wie Operationssäle, Radiologie, Sterilisation, etc. werden sinnvollerweise im Neubau angeordnet. Durch das Auslagern dieser Räume in neue Gebäudeteile können einerseits der Grad der Umbautätigkeiten im Flachbau reduziert werden, andererseits die für den Spitalbetrieb wichtigen hochinstallierten Raumbereiche ohne Einschränkungen des Betriebs, ohne Rochaden und Provisorien neu bezogen werden.


Die ideale Lage für das neue Bettenhaus mit direkter Anbindung an den Flachbau konnte örtlich eingegrenzt werden.


Um möglichst viel oberirdische Fläche der Spitalnutzung vorzubehalten, sollten die erforderlichen Technikzentralen weitgehend in den bestehenden und neuen Untergeschossen untergebracht werden. Dadurch wird eine allfällige spätere Erweiterung oder Aufstockung ermöglicht.


Erdbebensicherheit
Das Kantonsspital Bruderholz liegt in der Erdbebenzone 3a. Gebäude mit Spitalnutzung werden hinsichtlich der Erdbebensicherheit der Bauwerksklasse 3 zugeordnet. Diese Klassifizierung stellt hohe Anforderungen an die Erdbebensicherheit der Gebäude. Eine Prüfung der Bauingenieure hat ergeben, dass das bestehende Bettenhochhaus die heute verschärften Vorschriften nicht einhalten kann.


Um die heutigen Vorschriften erfüllen zu können, sind erhebliche Verstärkungsmassnahmen im heutigen Bettenhochhaus erforderlich. Zwei mögliche Varianten wurden evaluiert:


Sämtliche Verstärkungsmassnahmen müssen durch den Flachbau bis in die Fundamente im 4. UG geführt werden. Dadurch werden erhebliche betriebliche Einschränkungen verursacht.


Die aufgezeigten Massnahmen lösen somit erhebliche bauliche Massnahmen verbunden mit hohen Kosten aus. Ebenfalls wird die durch den Schottenbau bereits schon eingeschränkte Nutzungsflexibilität der Grundrisse in den Bettenstationen durch die Massnahmen weiter eingeschränkt. Für das Expertenteam ist die erdbebensichere Sanierung des Bettenhauses für eine weitere Spitalnutzung (Schwergewicht Bettenstationen) aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen nicht realisierbar.


Nachnutzung des bestehenden Bettenhochhauses
Die Resultate aus den Abklärungen zur Erdbebensicherheit des bestehenden Bettenhochhauses haben wichtige Rahmenbedingungen auch für eine mögliche Nachnutzung aufgezeigt. Auch wenn der Gebäudeteil nicht mehr für die Belange des Spitals benötigt wird, so bleibt die Anforderung bezüglich der Erdbebensicherheit auch bei einer anderen Nutzung die Selbe wie für den Spitalbetrieb. Relevant ist die Sicherheit des Gesamtkomplexes.


Ob sich der Umbau des Bettenhochhauses für eine fremde Nutzung aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechnet, ist bei den weiteren Abklärungen und allfälligen Testplanungen nachzuweisen. Die Experten beurteilen die Kosten der notwendigen Sanierungs-, Um- und Verstärkungsbauten für annähernd gleich hoch wie für einen Neubau. Ein Teilrückbau auf drei bis vier Geschosse stellt möglicherweise eine vertretbare Alternative dar.


Die Massnahmen für einen allfälligen Umbau des Bettenhochhauses für eine anderweitige Nutzung (inkl. allfälliger Teilrückbau) sind nicht im Spitalkredit enthalten. Diese sind in einem separaten Kredit zu beantragen.


Etappierung / Provisorien:
Es wird ein oberstes Ziel bei der Projektdefinition und -realisierung sein, den Baubetrieb so effizient und emissionsarm wie möglich zu gestalten. Eine potenzielle Abwanderung von Patienten ist ebenso zu verhindern, wie die andauernde Lärmbelästigung von Patient, Personal und Besucher.


Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden erste Überlegungen zu der Etappierung gemacht. Es bieten sich durch den gewählten Lösungsansatz folgende Hauptschritte an:


Die betrieblichen Beeinträchtigungen können durch dieses Vorgehen minimiert werden. Der tief greifende Umbau des Flachbaus kann mit wenigen Rochaden und Übergangslösungen abgewickelt werden. Provisoriumsbauten sind nach heutigem Kenntnisstand keine notwendig.




4.5. Haustechnik


Basierend auf die ausgelösten sicherheitsrelevanten Massnahmen im Bereich Haustechnik (vgl. Kapitel 3.2) und Informationen aus der Machbarkeitsstudie können bereits vor der Evaluation des Projekts erste Aussagen zum künftigen Haustechnik-Konzept gemacht werden. Dieses verfolgt die Anliegen der Nachhaltigkeit; ein möglichst niedriger Energiebedarf sowie eine regenerierbare und sichere Ver- und Entsorgung sind wesentliche Elemente des Konzepts.


Im Rahmen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand sind bei den Neubauten und der Sanierung der bestehenden Gebäude bestmöglich die Standardwerte von Minergie und Minergie-P anzustreben.


Dies soll erreicht werden durch den Einsatz von erneuerbaren Energien mit Umweltenergienutzung mit Energierückgewinnung im Bereich der Wärme- und Kälteanlagen sowie effizienter Lüftungs- und Klimaanlagen.


Grosse Teile der bestehenden technischen Infrastruktur des heutigen Spitals müssen ersetzt und, wo noch möglich, saniert werden. Dies betrifft vor allem die technischen Zentralen der Elektroanlagen, der Heizungs- und Dampfanlagen, der Lüftungs- und Klimaanlagen, der Sanitär- und Medizinalgasanlagen sowie der Transportanlagen des Spitals. Mit den ergriffenen Massnahmen soll eine entscheidende energetische und sicherheitstechnische Verbesserung der Haustechnik durchgeführt werden. Dabei soll die zu erwartende Umweltbelastung über den gesamten Lebenszyklus (Bau, Betrieb/Unterhalt, Rückbau) der Anlagen und Installationen minimiert werden.


Es wird notwendig sein, dass die zu ersetzende und zu sanierende Grundver- und entsorgung in den bestehenden Gebäuden in einer ersten Bauetappe realisiert wird.


Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde zudem aufgezeigt, dass im Sinne einer redundanten Ver- und Entsorgung sowie einer optimalen Erschliessung bestimmte Teile der Haustechnikanlagen auch im Neubau erstellt werden sollten.




4.6. Separate Reinigung Spitalabwasser


Spitalabwasser ist gemäss Gewässerschutzverordnung (GschV vom 28.10.1998, Anhang 3.2, Art. 1b) als Industrieabwasser zu betrachten. Das Abwasser unterscheidet sich bezüglich Chemikalien wie z.B. Antibiotika, Röntgenkontrastmittel, Zytostatika oder Desinfektionsmittel massgeblich von häuslichem Abwasser. Ein Risiko stellt zudem die Konzentration krankheitserregender Keime im Spitalabwasser dar. Die heute eingesetzte Technologie der Abwasserreinigung vermag diese Stoffe nicht vollständig aus dem Abwasser zu entfernen.


Mit der Erweiterung und der Sanierung des Kantonsspitals Bruderholz soll hinsichtlich der Abwasserthematik eine vorbildliche Lösung realisiert werden. Das Amt für Industrielle Betriebe (AIB) erarbeitet bis Mitte 2008 zusammen mit externen Fachleuten eine Machbarkeitsstudie für die Abwasserführung im Bruderholzspital. Die Studie wird finanziell durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt.


Es wird geprüft, welchen Mehrnutzen eine separate, dezentrale Behandlung des Spitalabwassers für die Umwelt hat. Das Spektrum der Varianten reicht von der getrennten Erfassung und Entsorgung einzelner Teilabwasserströme bis zur Reinigung des gesamten Spitalabwassers in einer Spitalkläranlage ohne Anschluss an die Kanalisation. Das Thema ist aktuell. Die eawag, das Wasserforschungsinstitut der ETH, entwickelt bis Ende 2008 basierend auf einem Pilotversuch in einem schweizerischen Spital eine für Spitäler praktikable Abwasserbehandlung mit grösstmöglichem Nutzen für die Umwelt.


Die Abwasserlösung für das Kantonsspital Bruderholz wird in der Baukreditvorlage konkret erläutert und mit den Kosten ausgewiesen.




4.7. Verbesserung Mobilität (ÖV - Erschliessung)


Ausgangssituation
Das Kantonsspital Bruderholz wird heute durch zwei Buslinien erschlossen.


Peripher verkehren die beiden Tramlinien 15 und 16 auf dem Bruderholz und die Buslinie 60 Bottmingen - Muttenz über die Verbindungsstrasse Münchenstein - Bottmingen.


Mit dem bestehenden Busangebot werden von Seite Ergolztal, Birseck, Laufental und Leimental zwar direkte Verbindungen ab den Talachsen angeboten. Diese sind hinsichtlich Gesamtreisezeit gegenüber dem Individualverkehr nur bedingt konkurrenzfähig.


Von Seite Basel Innenstadt ist die Anbindung nur mit einmaligem Umsteigen gegeben. Eine direkte Anbindung des Kantonsspitals Bruderholz an den Bahnhof Basel SBB fehlt und wird von verschiedenen Seiten gefordert.


Aufgrund dieser unbefriedigenden Situation wurde durch den RRB Nr. 324 vom 21. Februar 2006 im Zusammenhang mit dem Neubau/Umbau des Kantonsspitals gleichzeitig mit dem Bekenntnis zum Standort Bruderholz auch eine Verbesserung der Anbindung mit dem öffentlichen Verkehr formuliert.


Mögliche Verbesserungen
Im Rahmen eines Workshops wurden mögliche zukünftige Erschliessungsformen erarbeitet und auf ihre Zweckmässigkeit hin diskutiert. Die Massnahmen lassen sich in drei Kategorien einteilen:


Die kurzfristigen Varianten mit Bus sehen Massnahmen zur Taktverdichtung und zur Verbesserung der Linienanbindung an die drei Talachsen und Basel City vor. Eine leichte Verkürzung der Reisezeit kann erreicht werden. Der Erschliessungs-Standard bleibt im mittleren Qualitäts-Bereich.


Die mittelfristigen Varianten mit oberirdischen Tramführungen würden eine Anbindung des Bruderholzspitals ans umliegende hochwertige Tramnetz im Birseck, im Leimental oder auf dem Bruderholz erlauben. Die infrastrukturellen Aufwendungen wären erheblich und würden bebautes Gebiet auf dem Bruderholz, in Münchenstein oder in Bottmingen tangieren. Die Tramlösungen könnten jedoch neben dem Bruderholzspital keinen zusätzlichen Nutzerkreis erschliessen. Insofern lassen sich die grossen Infrastruktur-Aufwendungen für eine oberirdische Tramlösung mit dem alleinigen Zusatznutzen der Erschliessung des Kantonsspitals Bruderholz nicht rechtfertigen. Aus diesem Grund werden die mittelfristigen Varianten nicht weiter verfolgt.


Die langfristigen Tramlösungen sehen eine Tunnelverbindung zwischen dem Leimental und Basel Süd vor, mit einer unterirdischen Bedienung des Bruderholzspitals. Auch bei diesen Varianten lässt sich die Investition in die massiven Infrastruktur-Ausbauten mit dem ÖV-Potenzial des Bruderholzspitals alleine nicht rechtfertigen. Der Auslöser für eine solche Investition muss vom übergeordneten Nutzen der besseren Anbindung des Leimentals an Basel stammen. Auch die langfristigen Varianten werden somit nicht weiter verfolgt.


Schlussfolgerung
Das Bruderholzspital wird kurz- und mittelfristig weiterhin nur durch Bus erschlossen werden können. Die Anbindung des Bruderholzspitals ans Tramnetz ist nur als langfristige Option denkbar. Somit muss die zu erarbeitende Buslösung eine Qualität aufweisen, die auch mittelfristigen höheren Ansprüchen genügen kann. Zu diesem Zweck wird eine seriöse Planungsarbeit notwendig sein. Die dazu notwendigen Ressourcen werden für das Jahr 2008 eingeplant. Die Einführung des neuen Busangebots ist auf Inkrafttreten des 6. generellen Leistungsauftrags per Dezember 2009 vorgesehen.


Infrastruktur des Strassennetzes
Das Tiefbauamt BL hat im Budget 2008 Finanzmittel für die Verbesserung des Knotenpunktes Bruderholzstrasse/Fiechthagstrasse eingestellt. Der Verkehrsfluss im Raum der Einmündung der Fiechthagstrasse in die Bruderholzstrasse soll zur Verminderung von Stausituationen des öffentlichen Verkehrs durch bauliche Massnahmen verbessert werden.



Fortsetzung >>>
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