Vorlage an den Landrat


3. Erneuerungsbedarf

3.1. Betriebliche Mängel


Das heutige KSB wurde vor rund 40 Jahren als damals sehr modernes, zukunftsweisendes Spital für stationäre Patienten konzipiert. Inzwischen hat sich das Gesundheitswesen enorm weiterentwickelt, und das Raumangebot wie auch die Anordnung der Räume entsprechen in wesentlichen Bereichen nicht mehr den heutigen und künftigen Bedürfnissen. Effiziente und arbeitssparende Arbeitsabläufe können nicht verwirklicht werden, und die Attraktivität für Patienten, Besucher und Personal vermindert sich stetig. Für folgende Bereiche trifft dies ganz besonders zu:


Diese und auch weitere Mängel und Defizite an den räumlichen Infrastrukturen des Kantonsspitals Bruderholz werden sich weiter akzentuieren und die Wettbewerbsfähigkeit des KSB bezüglich Kosten und Attraktivität je länger je mehr einschränken. Es ist Aufgabe des Projekts für ein neues Spital, diese Mängel zu beseitigen, dies unter Berücksichtigung einer grösstmöglichen räumlichen Flexibilität.




3.2. Bauliche Mängel


Die Gebäude des Kantonsspitals wurden im Jahre 1973 in Betrieb genommen. Seit der Fertigstellung wurden an Gebäudetechnik, Gebäudehülle und Betrieb lediglich Anpassungen vorgenommen. Die stark veränderten betrieblichen Anforderungen an ein zeitgemässes Spital führen in Verbindung mit dem baulichen Zustand zu einem grossen Erneuerungsbedarf.


Gesetzliche Vorschriften
In den rund 30 Jahren seit Aufnahme des Betriebs wurden neue und strengere Vorschriften und Auflagen, insbesondere in den Bereichen Brandschutz, Erdbebensicherheit und Energie erlassen. Dies betrifft nebst der Tragstruktur auch die Fluchtwege für den Brandfall, die Treppenhäuser, Wände und Türen und insbesondere die Haustechnik. Aus diesen Gründen sind im gesamten Gebäudekomplex erhebliche bauliche Massnahmen vorzunehmen.


Tragstruktur
Grundsätzlich ist in Bezug auf die statische Struktur zwischen Flachbau (Untersuchung und Behandlung) und Bettenhochhaus zu unterscheiden. Der Flachbau besteht aus vier Untergeschossen und zwei Obergeschossen und weist dank seiner Skelettkonstruktion (rasterförmige Anordnung von Stützen mit nichttragenden Zwischenwänden) in Stahlbeton eine grosse Flexibilität auf. Die Struktur lässt grossen Spielraum für die Anordnung von Räumen nach den heutigen baulichen und betrieblichen Anforderungen.


In dem in schottenbauweise konzipierten Bettenhochhaus zeigt sich eine andere Situation. Alle Wände sind in Stahlbeton ausgeführt. Die neuen Anforderungen an die Hotellerie (Zimmergrössen, Bedarf von Nasszellen in den Bettenzimmern), aber auch an die Haustechnik erfordern massive Eingriffe in die Raumstruktur. Das dazu notwendige Entfernen, Verschieben und Öffnen von Wänden ist nur mit unverhältnismässigen baulichem und finanziellem Aufwand möglich. Dazu kommt, dass die Grundfläche für eine Bettenstation auf einem Geschoss nach der heutigen Praxis zu klein und damit teuer und unflexibel im Betrieb ist. Eine bauliche Erweiterung zur Erhöhung der Nutzflächen pro Geschoss ist durch eine seitliche Erweiterung des Bettenhauses zwar möglich, was aber notwendige Veränderungen der Raumstruktur im bestehenden Bettenhaus nicht verhindert. Der bauliche Aufwand für einen Umbau des bestehenden Bettenhochhauses für die gleiche Nutzung ist mit einem nicht vertretbaren Aufwand verbunden.


Erdbebensicherheit
Bauingenieure haben die Erdbebensicherheit des KSB gemäss den heute geltenden Anforderungen überprüft. Das Bettenhochhaus und der Flachbau sind im bestehenden Zustand nicht erdbebentauglich. Für eine Weiternutzung des Hochhauses für den Spitalbetrieb sind zur Erhöhung der Erdbebensicherheit erhebliche Massnahmen und Verstärkungen notwendig. Die Verstärkungsmassnahmen im Flachbau sind weniger aufwändig und können somit im Zuge der Sanierung erfolgen.


Gebäudehülle
Zustandsanalysen des Gebäudekomplexes zeigen auf, dass die maximale Lebensdauer der Fassaden und von Teilen der Dächer erreicht ist. Mängel in der Dichtigkeit der Dächer führten in der Vergangenheit zu zahlreichen Reparaturen, eine Gesamtsanierung ist unumgänglich. Die thermische Isolation von Dächern und Fassaden sind ungenügend, sie entsprechen bei weitem nicht den geltenden Energievorschriften. Die Fassaden und Teile der Dächer sind dringend zu erneuern oder zu ersetzen, davon ausgenommen ist die vor rund 12 Jahren erstellte Notfallstation.


Haustechnische Installationen
Das Bruderholzspital wurde anfangs der 70-er Jahre erstellt und in Betrieb genommen. Für einen Grossteil der technischen Anlagen ist die Nutzungszeit, d.h. die Lebenserwartung abgelaufen, respektive überschritten. Viele Vorschriften wurden seither verschärft und führen zu neuen Anforderungen an die Anlagen.


Der altersbedingte Zustand von wichtigen haustechnischen Einrichtungen führt das Spital in eine Situation, in der die Sicherheit für Patienten und Personal ohne das Ergreifen von Massnahmen in Frage gestellt ist, dies trotz der Realisierung der dringendsten sicherheitsbedingten Massnahmen gemäss LRV 2003/168 und 2006/325. Es betrifft alle Elemente der Versorgung (Elektroanlagen, Heizungs- und Dampfanlagen, Lüftungs- und Klimaanlagen, Sanitär- und Medizinalgasanlagen, Transportanlagen) sowie alle Elemente der Entsorgung (Schmutz- und Meteowasser sowie Abfall) des Spitals.


Die Eintretenswahrscheinlichkeit von technischen Störungen und Ausfällen ist zunehmend, die Auswirkungen auf den Spitalbetrieb können gravierend sein. Dies zeigt sich einerseits in einem immer grösser werdenden Unterhaltsaufwand, andererseits in einem potenziell steigenden Sicherheitsrisiko.


Eine Analyse der Anlagen im Jahr 2002 hat einen Handlungsbedarf von CHF 40 Mio. für die wichtigsten sicherheitsrelevanten Massnahmen im Bereich Haustechnik und Brandschutz ausgewiesen. Eine erste Etappe der Sicherheitsrelevanten Massnahmen (SM1) mit einer Kostenhöhe von CHF 15.2 Mio. (inkl. 7.6% MWST) wurde am 16. Oktober 2003 durch den Landrat genehmigt. Zurzeit wird dem Landrat beantragt, die Ausführung der zweiten Etappe der Sicherheitsrelevanten Massnahmen (SM2) im Kantonsspital Bruderholz anzugehen. Für diese zweite Etappe (SM2) wird ein Baukredit von CHF 24.5 Mio. (inkl. 7.6% MWST) beantragt. Die Realisierung der sicherheitsrelevanten Massnahmen bildet weder eine gesamthafte Sanierung der haustechnischen Einrichtungen noch eine Steigerung von Komfort und Effizienz der Arbeitsabläufe. Hingegen wird die Bestandeserhaltung des Spitals als solches sichergestellt, ohne der strategischen Entwicklung vorzugreifen.


Die restlichen haustechnischen Anlagen, welche nicht Bestandteil der sicherheitsrelevanten Massnahmen (SM1) und (SM2) sind, sind ebenfalls von massgebender Relevanz. Es bedeutet, dass bei Eintreten von möglichen bzw. zu erwartenden Schäden an diesen Installationen - hervorgerufen durch die natürliche Alterung - weiterführende Schäden entweder nicht auszuschliessen sind oder gar als wahrscheinlich zu bezeichnen wären. Als weiterführende Schäden sind auch und vor allem Personenschäden im Bereich der Patientenversorgung zu bezeichnen.



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