Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonsspital Bruderholz, Sanierung und Erweiterung; Projektierungskredit | |
| vom: | 29. Mai 2007 | |
| Nr.: | 2007-125 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Grundlagen
2.1. Ausgangslage
Am 1. Februar 2007 stimmte der Landrat der Vorlage Sanierung und Erweiterung Kantonsspital Bruderholz (2006/135) betreffend Grundsatzentscheid zur Lösungsstrategie zu und beauftragte den Regierungsrat, eine Projektierungsvorlage auszuarbeiten. Am 29. März 2007 wurde der Landratsbeschluss rechtskräftig erklärt.
Der Landrat nahm vom Entscheid des Regierungsrates, das neue Kantonsspital Bruderholz mit der Variante Um- und Teilneubau am bisherigen Standort zu realisieren, zustimmend Kenntnis. Der Vorschlag des Regierungsrates, hinsichtlich der Realisierungsgeschwindigkeit den Erweiterungsbau mittels eines Totalunternehmerwettbewerbs auszuführen, wurde abgelehnt. Der Vorschlag des Regierungsrates, dem Landrat zur Projektbeschleunigung den Verpflichtungskredit für den Neubauteil des neuen Spitals im einstufigen Verfahren (Projektierungs- und Ausführungskredit) zu beantragen, wurde ebenfalls abgelehnt.
2.2. Rechtliche Grundlagen
Aktueller Leistungsauftrag des KSB
Das Kantonsspital Bruderholz ist eine Dienststelle der Kantonalen Verwaltung
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und als solche der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zugeordnet
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. Seit 1973 erbringt das Kantonsspital Bruderholz Leistungen der
erweiterten Grundversorgung
für das untere Baselbiet sowie - ergänzend zu den Grundversorgungsspitälern in Laufen und Dornach - auch für diese Gebiete. Die vom KSB zu erbringenden Leistungen sind in einem Leistungsauftrag festgehalten. Er definiert das Spitalkonzept und das Einzugsgebiet, die Grundsätze der medizinisch-pflegerischen Versorgung, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die Leistungen an Dritte sowie die Produktgruppen und Leistungsbereiche. Die Leistungsaufträge der Dienststellen der Kantonalen Verwaltung werden vom Regierungsrat genehmigt und dem Landrat zur Kenntnis gebracht. Der Leistungsauftrag wird jährlich überprüft. Die gemäss Leistungsauftrag zugewiesenen Schwerpunkte respektive Kernleistungen und Spezialitäten werden von den Kantonsspitälern gesamtkantonal und auch ausserkantonal angeboten. Die Leistungsdifferenzierung in den Produktgruppen erfolgt nach dem Prinzip „Positivliste = ausdrücklich inklusive" respektive „Negativliste = ausdrücklich exklusive". Damit wird die Schnittstelle gesteuert zwischen den Kantonsspitälern und dem Spitalabkommen BS/BL
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und die gemeinsame Spitalliste für den akut-somatischen Bereich der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Bericht „Spitalversorgung Basel-Landschaft und Basel-Stadt (stationärer Bereich) vom September 2005" 4
In ihrem Bericht „Spitalversorgung Basel-Landschaft und Basel-Stadt (stationärer Bereich), September 2005" halten die Regierungen beider Basel fest, dass es für das untere Baselbiet ein Spital der erweiterten Grundversorgung - mit einem analogen Leistungsauftrag wie es das KSB heute hat - zwingend benötigt.
Die regionale Spitalplanung mit kantonsübergreifender Abstimmung von Spitalkapazitäten hat im Laufe des letzten Jahres zu weiteren Annäherungen zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft geführt. Gestützt auf die Feststellungen im gemeinsamen Bericht zur Spitalversorgung Basel-Landschaft und Basel-Stadt (stationärer Bereich) vom September 2005, dass es die erklärte Absicht beider Regierungen ist, die Entwicklung der geriatrischen Versorgung in beiden Kantonen im ständigen Dialog zu begleiten und die Aufnahme einer gemeinsamen Bedarfsplanung inkl. Spitalliste als Option zu prüfen, wurden in dieser Frage die Optionen vertieft bearbeitet und zu einem Vorentscheid entwickelt.
Im Rahmen des o.e. Dialoges sind die Regierungen - unter Einbezug der betroffenen Spitäler - zum Schluss gekommen, die Bildung von Kompetenzzentren zu fördern und entsprechende Verschiebungen der Leistungserbringung und damit einhergehend die Bereinigung der Bettenkapazitäten wie folgt vorzusehen:
| - | Der Kanton Basel-Stadt verzichtet auf die notwendige Erneuerung des Felix Platter-Spitals. Das Felix Platter-Spital wird geschlossen, sobald ein entsprechender Ersatz an einem neuen Standort vorhanden ist. |
| - | Die rheumatologischen stationären Kapazitäten des Felix-Platter-Spitals und des Bethesda-Spitals - insgesamt 50 Betten - werden nach abgeschlossener Gesamterneuerung zwecks Bildung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums für Rheumatologie ins Kantonsspital Bruderholz transferiert. Der heute am Universitätsspital angesiedelte hochspezialisierte Teil der Rheumatologie (ca. 6 Betten) verbleibt im Zentrum. |
| - | Der Kanton Basel-Landschaft und der Kanton Basel-Stadt beauftragen das Bethesda-Spital mit der Planung und Errichtung eines gemeinsamen akut-geriatrischen Kompetenzzentrums (als klare Abgrenzung zu den Pflegheimen) mit einer Kapazität von 300 Betten basierend auf einem von beiden Kantonen zu erarbeitenden Leistungsauftrag. Der Leistungsauftrag basiert auf dem Modell der geriatrischen Behandlungskette und umfasst das Gebiet des Kantons Basel-Stadt und des unteren Baselbietes. Das Gebiet des Laufentals und des oberen Baselbietes wird von den jeweiligen Kantonsspitälern Laufen und Liestal versorgt. |
Vorgaben
Im Rahmen der Realisierung des geriatrischen Kompetenzzentrums Bethesda-Spital fordert der Kanton Basel-Landschaft eine vollständige Kompensation der im Falle der Planung und Errichtung eines geriatrischen Kompetenzzentrums nach Basel-Stadt verschobenen Pflegetage. Dabei werden für die Berechnung des Erhaltes des Eigenversorgungsgrades des Kantons Basel-Landschaft die derzeitigen Planungszahlen herangezogen. Der vorgesehene Transfer im Jahr 2010 muss aber zwangsläufig die dann benötigte Bettenkapazität für die Versorgung der Bevölkerung des unteren Baselbiets mit stationären geriatrischen Leistungen umfassen.
Basierend auf den Planzahlen 2010 sind somit folgende Grössen für die Versorgung relevant:
| - | bei bis 2010 geplanten sowie benötigten 52 Geriatriebetten mit einer Auslastung von 90% handelt es sich um 17'080 Pflegetage, welche zu transferieren sind. |
| - | Kompensiert werden diese Geriatriebetten mit den 2010 geplanten und benötigten 50 Rheumatologiebetten aus dem Felix-Platter und dem Bethesda Spital. |
| - | Neben dem Kompetenzzentrum Geriatrie im Bethesda Spital wird ein Kompetenzzentrum Rheumatologie beider Basel im Kantonsspital Bruderholz geschaffen. Damit werden erstmals Patienten aus dem Kanton Basel-Stadt ausschliesslich im Kantonsspital Bruderholz versorgt. Aufgrund dessen müssen explizit für diese Patienten Behandlungspfade und Leistungsaufträge mit dem Kanton Basel-Stadt abgestimmt werden. |
Die Bildung eines gemeinsamen Kompetenzzentrums Geriatrie beinhaltet aus der Sicht des Kantons Basel-Landschaft weitere Rahmenbedingungen, welche im Letter of Intent vom 16. Januar 2007 festgehalten sind. Nachdem dieser nun von allen Parteien unterzeichnet wurde, konnte der angestrebte Konsens erzielt werden. Somit kann das Projekt Kompetenzzentrum Geriatrie im Bethesda Spital realisiert und in der Folge der Leistungsauftrag für das Kantonsspital Bruderholz neu formuliert werden.
2.3 Entwicklung im Gesundheitswesen
Veränderungen der Behandlungsarten
Mit Einführung der Fallpreisentschädigung (SWISS-DRG) wird erwartet, dass ein starker Wechsel von heute stationär erbrachten Leistungen hin zu einer ambulanten Leistungserbringung erfolgen wird. Dies führt zu einem Rückgang der Pflegetage und einer erheblichen Nachfragesteigerung von ambulanten Leistungen. Im Weiteren wird sich im Zusammenhang mit der Einführung der Fallpreispauschalen auch die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der stationär behandelten Patienten reduzieren.
Bei der Definition des Raumprogrammes wurde dieser voraussichtlichen Entwicklung Rechnung getragen.
Veränderung der Behandlungsprozesse
Vor dem o.e. Hintergrund der veränderten Leistungsentschädigung sowie der absehbaren Knappheit an ausgebildetem Fachpersonal wird der Optimierung der Behandlungsprozesse grösste Bedeutung zukommen. Die ambulanten und stationären Behandlungspfade müssen optimal organisiert werden können. Dies unter hoher Nutzung der gemeinsam genutzten Infrastruktur (wie Radiologie, Medizindiagnostik, etc.). Auch innerhalb dieser zwei Hauptgruppen müssen die räumlichen Gegebenheiten derart gestaltet sein, dass verschiedene Prozesswege innerhalb des gleichen Leistungsbereiches möglich sind ( z.B.: Fast-Track auf der Notfallstation, One-Day-Surgery für kurzstationäre Behandlungsformen mit operativen Eingriffen, interdisziplinäre Tageskliniken neben den Ambulatorien, etc.)
Veränderung der Behandlungsmethoden
Der medizinische Fortschritt der Diagnostik und der Behandlung sowie jener der Medizintechnik entwickeln sich ungebremst und ermöglichen, dass medizinische Dienstleistungen - welche heute noch in spezialisierten Institutionen erbracht werden - künftig Bestandteile der erweiterten Grundversorgung sind und demnach dem Leistungsauftrag des KSB zugeordnet werden müssen. Im Rahmen der periodischen Anpassung der individuellen Leistungsaufträge wird dannzumal die Angebotsentwicklung zu steuern sein.
Neue Behandlungsmethoden
In Ergänzung zur o.e. Entwicklung muss - vor dem Horizont der Betriebsdauer des „neuen" KSB bis weit in das Jahr 2050 - das neue KSB auch Dienstleistungen aufnehmen und anbieten können, welche zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind. Im Rahmen der heutigen Erkenntnisse wurde ein möglicher Leistungsauftrag formuliert und plausibilisiert, welcher als Grundlage für die Definition des Raumprogrammes diente.
Neue Diagnosen (z.B. hoch infektiöse Krankheiten)
Aufgrund der Erkenntnisse neuer Krankheitsbilder wie die Vogelgrippe, Sars, Ebola etc. lässt sich ableiten, dass künftig vermehrt Patienten behandelt werden müssen, die isoliert in Einzelzimmer untergebracht werden müssen. Somit steigen nicht nur die Anforderungen an die hygienischen Bedingungen, sondern auch der Bedarf an entsprechenden Zimmern.
Neue Versicherungsmodelle
Der Ausbau der Zusatzversicherungen durch modulare Produkte, welche für eine breite Personengruppe erschwinglich sind, wird die heutigen Formen der Ansprüche der Patientengruppen beeinflussen. Spezialpakete, insbesonders in den Bereichen der Hotellerie, erfordern entsprechende Angebote adäquater Patientenzimmer.
Fazit und Konklusion
Diese Trends wurden bei der Definition des Sollraumprogrammes bereits berücksichtigt. Um kontrolliert dynamisch den Entwicklungen des Gesundheitsmarktes und den Bedürfnissen der Anspruchsgruppen genügen zu können, muss die Baustruktur derart gestaltet sein, dass eine nachträgliche Erweiterung bzw. eine flexible und kostengünstige Anpassung der Raumnutzungen möglich ist.
2.4. Künftiger Leistungsauftrag
Vor dem Hintergrund des Planungshorizontes und als Grundlage für die Bestimmung der notwendigen Infrastruktur hat das KSB eine mögliche und für die Versorgung der Bevölkerung sinnvolle Erweiterung des Leistungsauftrages formuliert. Diese Ergänzungen wurden - in Anbetracht der medizinischen Entwicklung und der demografischen Veränderungen - seitens der VSD als plausibel deklariert. Die Kombination des Leistungsauftrages 2007 mit der möglichen Erweiterung bildet die Grundlage für künftig benötigte Infrastruktur und Flächenbedarf.
Aufgrund der im Kapitel 2.2 definierten Bildung von Kompetenzzentren erhält das Kantonsspital Bruderholz neu folgenden Leistungsauftrag:
| - Spitalkonzept und Einzugsgebiet: | unverändert |
| - Grundsätze der medizinisch-pflegerischen Versorgung: | unverändert |
| - Gemeinwirtschaftliche Leistungen: | unverändert |
| - Leistungen für Dritte: | unverändert |
Produktgruppen und Leistungsbereiche
Gemäss den im Kapitel 2.2 dargelegten bikantonalen Abmachungen wird der Leistungsumfang für die Zukunft folgende Kliniken, Institute und Dienste beinhalten:
Stationäre, kurzstationäre und ambulante Leistungen
für die folgenden Fachbereiche:
- Notfall- und Bereitschaftsdienste
- Diagnostische und interventionelle Radiologie
- Zentrallaboratorien
- Innere Medizin (Medizinische Universitätsklinik)
- Chirurgie (Chirurgische Klinik)
- Ambulant- kurzstationäre Chirurgie
- Zentrum für Stoffwechselkrankheiten (inkl. Endokrinologie und Nephrologie)
- Orthopädie
- Frauenklinik
- Rehabilitation
- Rheumatologie neu als Kompetenzzentrum
- Intensivmedizin (operative Patienten)
- Übergangspflege (IMC = intermediate care)
- Anästhesiologie
- Apotheke
- Therapeutische Dienste
- Diverse Medizinalfunktionen
- Beratungs- und Sozialdienste
Weitere Dienstleistungen:
- Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Forschung und Lehre
- Verwaltung und Ökonomie
- Nebenbetriebe
Die Details je Leistungsbereich sind im jeweils geltenden Leistungsauftrag präzisiert.
Schlussbemerkung
Dieser Leistungsumfang wird mittels Änderung des entsprechenden Dekrets vom Landrat zum gegebenen Zeitpunkt beantragt werden.
Fortsetzung >>>
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Fussnoten:
1 ) Dekret zum Verwaltungsorganisationsgesetz vom 6. Juni 1983, SGS 140.1 / GS 28.448
2 ) Verordnung über die Zuordnung der Dienststellen vom 6. April 1999, SGS 140.11 / GS 33.0641
3 ) Vertrag über die Abgeltung von zentrumsmedizinischen Spitalleistungen sowie der klinischen Lehre und Forschung des Kantons Basel-Stadt durch den Kanton Basel-Landschaft vom 14. Juni 1994/23. November 1993, SGS 932.22, GS 31.10
4 ) Vorlage 2005-250 vom 20. September 2005, vom Landrat in seiner Sitzung vom 6. April 2006 mit Beschluss Nr. 1732 mit 77:0 Stimmen zur Kenntnis genommen.