Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Aufgrund der eingangs aufgeführten parlamentarischen Vorstösse einerseits sowie Anregungen des Verbandes der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) und der Gemeinde Gelterkinden andrerseits hat die Bau- und Umweltschutzdirektion entschieden, den Verteilschlüssel für die Gemeindebeiträge an den öffentlichen Verkehr durch eine Arbeitsgruppe und mit Hilfe externer Experten (Rapp Trans AG) zu überprüfen. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus acht Gemeindevertretern und vier Mitarbeitern der Verwaltung zusammen. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wurde darauf geachtet, dass die verschiedenen Gemeindetypen (Gemeinden mit zentralen Funktionen, Gemeinden aus dem Agglomerationsgürtel Basel, SBB-Gemeinden, ländliche Gemeinden) vertreten waren. Die Arbeitsgruppe nahm ihre Arbeit anfangs 2005 auf; nach sieben Sitzungen wurde ein Schlussbericht erstellt (mit Datum vom 22. November 2005).


Die Arbeitsgruppe entschied, den Mechanismus des Verteilschlüssels von Grund auf neu zu überdenken. Zudem wurden die Verteilschlüssel der anderen Kantone konsultiert. Der Gemeindeverteilschlüssel sollte folgende Zielsetzungen und Präferenzen der Arbeitsgruppe erfüllen:
a. Gerechtigkeit
b. Einfachheit und Messbarkeit
c. Geringer Aufwand der Anteilsberechnung
d. Präferenzen der Arbeitsgruppe


Ausgehend von diesen Zielen sind zahlreiche Varianten berechnet und diese in der Arbeitsgruppe geprüft und diskutiert worden. Aus dieser Vielzahl wurden neun Varianten ausgewählt und näher dargestellt. Die Arbeitsgruppe kommt zu folgenden Erkenntnissen und Empfehlungen:


Der Regierungsrat schliesst sich der Empfehlung der Arbeitsgruppe an, dass eine Revision des öV-Gesetzes angesichts der nur geringen Verschiebungen der Gemeindeanteile unverhältnismässig wäre. Die Verbesserungsempfehlungen der Arbeitsgruppe sollen dann umgesetzt werden, wenn aus weiteren Gründen eine Revision des öV-Gesetzes notwendig ist.


Die beiden überwiesenen Postulate können abgeschrieben werden, weil die im Postulat 2000/196 unterstellte grosse Benachteiligung der Zentrumsgemeinden durch den heute angewendeten Verteilschlüssel nicht zutrifft und weil die mit dem Postulat 2002/003 geforderte Verstärkung des Belastungsausgleich zu neuen Ungerechtigkeiten führt.


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, von den oben dargelegten Ausführungen Kenntnis zu nehmen und die beiden Postulate abzuschreiben.



Fortsetzung >>>
Back to Top