Vorlage an den Landrat


2. Parlamentarische Vorstösse

2.1. Motion 2000/196


Am 19. Oktober 2000 reichte Christine Mangold die Motion 2000/196 betreffend "Genereller Leistungsauftrag öffentlicher Verkehr - Kostenverteilung" mit folgendem Wortlaut ein:


"Grundsätzlich sind die umfangreichen Bemühungen des Kantons in Sachen Angebotsverbesserung des öffentlichen Verkehrs zu würdigen. Der Halbstundentakt sowie die Neuregelung der Schnellzugshalte werden begrüsst.


Gemäss dieser Vorlage haben wir jedoch die Situation, dass die Gesamtkosten der SBB im Moment praktisch von denjenigen Gemeinden bezahlt werden, die von der SBB angefahren werden. Schnellzugshalte werden den Gemeinden mit 10 Haltestellenpunkten und Regionalzüge neu mit 8 Haltestellenpunkten (bisher 7) belastet. Mit diesem Vorgehen werden die Zentrumsgemeinden - mit einem Verteilschlüssel, der die Eisenbahnhalte punktemässig allein ihnen auferlegt - über Gebühr belastet. Die Nachbargemeinden profitieren vom Halbstundentakt dank Parkplätzen bei den Bahnhöfen (park and ride) oder BUS-Linien genau gleich.


Die Häufigkeit von Haltestellenabfahrten (= Grad der Erschliessung) muss ausgewogener berücksichtigt werden. Ländliche Gemeinden mit täglich wenigen Postautoabfahrten zahlen pro Kopf gleich viel oder gar mehr wie stadtnahe, z.B. mit dem Tram bestens erschlossene Gemeinden mit kurzen Halteintervallen.


In den Zentrumsgemeinden findet man heute bereits Angebote, die auch von Aussengemeinden genutzt aber in keiner Weise mitfinanziert werden wie z.B. Schwimmbäder, Bibliotheken etc. Diese Zentrumsgemeinden sind deshalb nicht in der Lage, Mehrkosten, wie sie ihnen gemäss generellem Leistungsauftrag im Bereich des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2001 - 2005 entstehen, selber zu tragen. Es muss ein neuer Kostenverteiler gesucht werden.


Der Regierungsrat wird beauftragt, für den vorliegenden Leistungsauftrag und den damit verbundenen Angebotsverbesserungen der Kostenverteilung einen Verteilschlüssel zugrunde zu legen, bei welchen die Kosten der SBB nicht auf den Zentrumsgemeinden allein lasten, und bei dem die Häufigkeit der Haltestellenabfahrten und der Bezug zum Zentrum Basel besser berücksichtigt werden."


Die Motion wurde mit Landratsbeschluss Nr. 990 vom 5. April 2001 als Postulat überwiesen.




2.2. Motion 2002/003


Am 10. Januar 2002 reichte Peter Zwick die Motion 2002/003 betreffend "Ausgeglichene Verteilung der Gemeindebeiträge an die ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs" mit folgendem Wortlaut ein:


"Das gut ausgebaute Angebot des öffentlichen Verkehrs in unserem Kanton - Bahn, Tram und Bus - möchte niemand mehr missen. Auch wenn es viel Geld kostet - es ist gut investiertes Geld. Probleme macht aber seit eh und je die Verteilung der Kosten auf die Benutzer, den Kanton und die Gemeinden. Ist es schon schwierig, die richtige Balance zu finden zwischen der Belastung der Benutzer und der öffentlichen Hand, so ist namentlich auch die Aufteilung der ungedeckten Kosten auf Kanton und Gemeinden und die unterschiedliche Belastung der einzelnen Gemeinden umstritten.


Bis Ende 1997 wurden den Gemeinden 20 % der Investitionen und 45 % der ungedeckten Betriebskosten belastet. Weil diese Regelung (und ihre Anwendung) höchst unbefriedigend war, gehen ab 1. Januar 1998 die Investitionen voll zulasten des Kantons, während die Gemeinden neu mit 50 % an den Betriebskosten partizipieren. Die Gemeinde Münchenstein (sicher gibt es auch Beispiele anderer Gemeinden) kam schon unter dem alten Regime besonders an die Kasse, weil sie für den kostspieligen Ausbau grad zweier Linien, nämlich der Linien 10 und 11, und dazu noch für den Bau des neuen Tramdepots im Ruchfeld bluten musste. Davon ist Münchenstein heute noch betroffen, weil praktisch alle grösseren Investitionen vor dem 2. Januar 1998 ausgeführt oder beschlossen worden waren.


Seit 1998 gilt also die neue Regelung, mit dem höheren Beitragssatz der Gemeinden an die Betriebskosten. Rund 1 Mio. Franken kostet das Münchenstein jährlich. Die Aufwendungen setzen sich aus dem Beitrag an die Umweltschutzabonnements (Kanton und Gemeinden tragen je die Hälfte der Subventionen von insgesamt rund 18 Mio. Franken, Abrechnung 1999) und dem Beitrag an die Abgeltung der ungedeckten Betriebskosten AuK zusammen. Die Ermittlung der Gemeinde-Beiträge an die AuK (Grössenordnung rund 24 Mio., wovon 12 Mio. den Gemeinden belastet werden, Budgetzahlen 2001) erfolgt aufgrund gewichteter Haltestellenabfahrten. Dabei werden die jährlich neu ermittelten Haltestellenabfahrten aufgrund der Kosten 1996 mit den folgenden Faktoren gewichtet: Schnellzug 10, Regionalzug 7, Waldenburgerbahn 2 sowie Tram und Bus 1. Keine Gemeinde weist so viele gewichtete Haltestellenabfahrten auf wie Münchenstein, nämlich 4'372! Verteilt man die AuK-Beiträge aufgrund dieser Zahlen zusammen mit den Beiträgen an die U-Abos auf die Gemeinden, so kommt man zu teilweise horrenden Beiträgen pro Kopf der Bevölkerung und zu gewaltigen Unterschieden. Deshalb werden diese Unterschiede so weit ausgeglichen, dass die Belastung pro Kopf insgesamt in keiner Gemeinde mehr als das Doppelte der durchschnittlichen Belastung aller Gemeinden beträgt. Dies ist eine Belastungsausgleichskomponente, die sich auf die Gemeindebeiträge wie ein horizontaler Finanzausgleich auswirkt. Trotzdem gibt es immer noch Gemeinden, in denen die Pro-Kopf-Belastung etwa dreimal so hoch ist wie in den günstigsten Kommunen! Dabei bezahlen nur einige kleine Gemeinden mit wenigen Einwohnern mehr als Münchenstein mit Fr. 91.25 pro Kopf. In vergleichbaren Gemeinden in der Region hingegen steht Münchenstein an vorderster Stelle. Gegenüber Reinach und Arlesheim, um nur die beiden Nachbargemeinden an den beiden Linien 10 und 11 zu nennen, wendet Münchenstein pro Kopf der Bevölkerung rund 30 % mehr auf!


Immerhin wird der Gesamtbetrag der Gemeinde Münchenstein durch den horizontalen Finanzausgleich um rund einen Sechstel reduziert; andere werden dafür etwas mehr belastet. Teilt man nun den korrigierten Gesamtbetrag auf die beiden Komponenten U-Abo und AuK auf, um festzustellen, wie viel die einzelnen Gemeinden an die ungedeckten Betriebskosten leisten müssen, die sie ja - im Unterschied zu den Beiträgen an die U-Abo - in keiner Weise beeinflussen können, so findet sich Münchenstein wieder an der Spitze. Auch auf den Kopf der Bevölkerung bezogen, steht Münchenstein an erster Stelle. Hier ist die Diskrepanz zwischen den Gemeinden noch grösser. Münchenstein wird mit Fr. 57.65 beispielsweise 2 1/2 mal so hoch belastet wie Birsfelden. Gegenüber den beiden Nachbargemeinden Reinach und Arlesheim beträgt die Mehrbelastung happige 100 resp. 80 %! (Sämtlich Zahlen sind den offiziellen Statistiken entnommen.)


Natürlich hat Münchenstein ein dichtes Netz mit vielen Haltestellen und hohen Frequenzen. Aber es hat das nicht zuletzt deswegen, weil es Durchgangs- und Umsteigeplatz ist, weil Linien kreuz und quer durch die Gemeinde führen, die ebenso sehr, wenn nicht noch viel mehr den Bewohnern anderer Gemeinden dienen. Das ist recht so. Und Münchenstein weiss die guten Verbindungen auch zu schätzen. Aber die Gemeinde wird im Vergleich mit anderen Gemeinden zu stark belastet. So krasse Unterschiede sind nicht gerechtfertigt und müssen reduziert werden.


Ich ersuche deshalb die Regierung,


Die Motion wurde mit Landratsbeschluss Nr. 1723 vom 17. Oktober 2002 als Postulat überwiesen.



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