Vorlage an den Landrat


8. Gegenstände einer künftigen Revision des öV-Gesetzes und des Angebotdekrets

Folgende Tatbestände sind bei der nächsten Revision des OeV-Gesetzes zu berücksichtigen:

Der zuletzt genannte Punkt bestimmt den zeitlichen Rahmen für die Revisionsarbeiten des kantonalen öV-Gesetzes. Nachdem das eidgenössische Parlament die Bahnreform 2 zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück gewiesen hatte, werden die einzelnen Reformvorhaben in Paketten erneut dem Parlament vorgelegt. Ein erstes Paket dürfte im Herbst 2007 vorgelegt werden. Bis zur Umsetzung aller relevanten Änderungen wird jedoch einige Zeit verstreichen.



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