Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Verteilschlüssel für die Gemeindebeiträge an den öffentlichen Verkehr, - sowie die Beantwortung des Postulats 2000/196 betreffend "Genereller Leistungsauftrag öffentlicher Verkehr - Kostenverteilung" und - die Beantwortung des Postulats 2002/003 betreffend "Ausgeglichene Verteilung der Gemeindebeiträge an die ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs" |
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| vom: | 14. August 2007 | |
| Nr.: | 2007-180 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Ausgangslage
Die Kosten der öffentlichen Hand für den öffentlichen Verkehr des Kantons Basel-Landschaft betragen im Jahr 2007 100'205'000 CHF; sie setzen sich aus folgenden Beiträgen zusammen (Budgetzahlen):
Tabelle 1: Die Kosten des öffentlichen Verkehrs 2007, Kanton Basel-Landschaft
| Budget 2007 | Abgeltung ungedeckter Kosten CHF |
Beiträge an Umweltschutz- Abonnemente CHF |
Beiträge an Investitionen CHF |
Anteil CHF |
Anteil % |
| Bund | 20'026'000 | - | 1'447'000 | 21'473'000 | 21.4 |
| Kanton BL | 17'780'000 | 10'450'000 | 22'272'000 | 50'502'000 | 50.4 |
| Gemeinden BL | 17'780'000 | 10'450'000 | - | 28'230'000 | 28.2 |
| Total | 55'586'000 | 20'900'000 | 23'719'000 | 100'205'000 | 100.0 |
Die Gemeinden beteiligen sich mit 28'230'000 CHF an den Kosten des öffentlichen Verkehrs. Dies entspricht einem Anteil von 28.2 % (Tabelle 1).
Nach § 8 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs vom 18. April 1985 (öVG, SGS 480) beteiligen sich die Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft je zur Hälfte an der Finanzierung der Abgeltung der ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs sowie an den Beiträgen an die Tarifverbund-Abonnemente. An den ab 1998 beschlossenen Infrastrukturkosten des öffentlichen Verkehrs haben sich die Gemeinden nicht mehr mit Investitionsbeiträgen zu beteiligen. Die Höhe der Beiträge der einzelnen Gemeinden richtet sich für die Abgeltung nach der Anzahl der gewichteten Haltestellenabfahrten auf dem Gemeindegebiet und für die Beiträge an die verbilligten Tarife nach der Anzahl der von Gemeindeeinwohnern bezogenen Umweltschutz-Abonnemente. Die maximale Belastung einer Gemeinde soll dabei pro Einwohner und Jahr nicht mehr als das Doppelte der mittleren, gewichteten Belastung aller Gemeinden betragen (§ 9 öVG). Diese Regelung ist in der Volksabstimmung vom 26. Juni 1997 angenommen und vom Regierungsrat am 1. Januar 1998 in Kraft gesetzt worden.
Aufgrund der eingangs aufgeführten parlamentarischen Vorstösse einerseits sowie Anregungen des Verbandes der Basellandschaftlichen Gemeinden (VBLG) und der Gemeinde Gelterkinden andrerseits hat die Bau- und Umweltschutzdirektion entschieden, den Verteilschlüssel für die Gemeindebeiträge an den öffentlichen Verkehr durch eine Arbeitsgruppe und mit Hilfe externer Experten (Rapp Trans AG) zu überprüfen. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus acht Gemeindevertretern und vier Mitarbeitern der Verwaltung zusammen. Bei der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe wurde darauf geachtet, dass die verschiedenen Gemeindetypen (Gemeinden mit zentralen Funktionen, Gemeinden aus dem Agglomerationsgürtel Basel, SBB-Gemeinden, ländliche Gemeinden) vertreten waren. Die Arbeitsgruppe nahm ihre Arbeit anfangs 2005 auf; nach sieben Sitzungen wurde ein Schlussbericht erstellt (mit Datum vom 22. November 2005).
Die Arbeitsgruppe entschied, den Mechanismus des Verteilschlüssels von Grund auf neu zu überdenken. Zudem wurden die Verteilschlüssel der anderen Kantone konsultiert.
Der Gemeindeverteilschlüssel sollte folgende vier Zielsetzungen und Präferenzen der Arbeitsgruppe erfüllen:
a. Gerechtigkeit:
| - | Der Beitrag einer Gemeinde entspricht ihrem Nutzen aus der Erschliessung mit öffentlichem Verkehr (Verursacherprinzip). |
| - | Der Schlüssel entspricht der Erschliessungsqualität und Nachfrage nach öffentlichem Verkehr der einzelnen Gemeinden. |
| - | Ein horizontaler Belastungsausgleich zwischen den Regionen soll vermieden werden ("jede Region bezahlt ihren eigenen öffentlichen Verkehr"). |
| - | Zwischen dem Kanton und den Gemeinden soll keine Lastenverschiebung erfolgen. |
| - | Es besteht unter den Gemeinden sowohl gegenüber Bundesregelungen (Ortsverkehr, Regionalverkehr) als auch gegenüber öV-Unternehmen (zum Beispiel BVB, BLT) Solidarität. |
b. Einfachheit und Messbarkeit:
| - | Es wird ein möglichst einfacher und gut nachvollziehbarer Verteilmechanismus gesucht. |
| - | Die gewählten Parameter sollen eindeutig und messbar sein. |
c. Geringer Aufwand der Anteilsberechnung:
| - | Der Aufwand für die jährlich zu erhebenden Parameterdaten und für die Anteilsberechnung soll möglichst gering sein. |
d. Präferenzen der Arbeitsgruppe:
| - | Gemeinden, welche mit Schnellzügen und zugleich von der S-Bahn bedient werden, sollen tendenziell entlastet werden. |
| - | Gemeinden, welche von einem Tram bedient werden, können leicht mehr belastet werden. |
| - | Gemeinden mit Halten der Waldenburgerbahn und von Buslinien sollen unverändert belastet werden. |
Fortsetzung >>>
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