Vorlage an den Landrat


10. Kosten und Finanzierung

10.1 Investitionskosten Ableitungskanal und Mischwasserbecken auf Areal ARA Frenke 1 in Reigoldswil


Aufgrund des Kostenvoranschlages des Bauprojektes ergeben sich für den Rückbau der Anlage, Bau des Ableitungskanals und des Mischwasserbeckens Investitionskosten gemäss Abbildung 6:




Abbildung 7 Investitionskosten


In den Investitionskosten sind 5% für Unvorhergesehenes enthalten.




10.2 Planungskosten Ausbau ARA Frenke 3 in Bubendorf


Die Kosten für Vor- und Bauprojekt Ausbau ARA Frenke 3 inkl. Mischwasserbecken in Bubendorf betragen (Preisbasis 31.03.07, inkl. MwSt) CHF 450'000.-




10.3 Planungskosten Mischwasserbecken Frenketäler


Die Kosten für Vor- und Bauprojekt für die drei Mischwasserbecken betragen (Preisbasis 31.03.07, inkl. MwSt) CHF 350'000.-




10.4 Projektfinanzierung


10.4.1 Beiträge Dritter


- Beiträge des Bundes


Gewässerschutzmassnahmen dieser Art sind nicht beitragsberechtigt.


- Beiträge der Gemeinden


Gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen haben die betroffenen Gemeinden


oder Private des Kanton Basel-Landschaft keine Beiträge an die Investitionen für den Um- und Ausbau der Abwasseranlagen zu leisten.




10.4.2 Betriebs- und Kapitaldienstkosten


Die Betriebskosten für den Kanal und das Mischwasserbecken werden für Energie, Betriebsmittel, Personalkosten, Transporte, sowie Reparaturen und Unterhalt aufgewendet. Die Auswirkungen auf die Abwasserrechnung durch die geplante Investition ergeben sich folgendermassen:


Abbildung 8 Jahreskosten


Die Kapitalkosten basieren auf einem Kapitalzins von 3.1 % und einer Abschreibungsdauer von 40 Jahren (Annuität a = 0.04412). Die Kapitaldienstkosten stimmen nicht mit dem Wiederbeschaffungswert (Abbildung 5) überein. Die beiden Berechnungen haben unterschiedliche Zwecke und erfolgen nach unterschiedlichen Methoden. Die Berechnung mit dem Wiederbeschaffungswert eignet sich speziell für Variantenvergleiche. Die Kapitaldienstkosten entsprechen den effektiv in der Betriebsbuchhaltung anfallenden Kosten.




10.5 Projektfinanzierung und Auswirkungen auf die Gebühren


Der Rückbau der ARA Frenke 1 in Reigoldswil, der Bau des Ableitungskanals und des Mischwasserbeckens (ARA Frenke 1) sowie die Planungen der ARA Frenke 3 in Bubendorf und der Mischwasserbecken werden zu Lasten der Abwasserrechnung des AIB finanziert. Die Investitionen haben keinen Einfluss auf den Finanzierungssaldo der Staatsrechnung.


Dank einer langfristigen Projekt- und Finanzplanung verbleibt die Summe der Jahreskosten sämtlicher Abwasserkosten des AIB trotz der geplanten Investitionen auf dem heutigen Niveau.


Abbildung 9 Langfristiger Verlauf der Netto-Investitionen, der Kapitaldienstkosten, der Betriebskosten und der Jahreskosten der AIB-Abwasseranlagen (Basis bis 2006: effektive Jahresabschlüsse; ab 2007: Mehrjahresprogramm sämtlicher Abwasseranlagen AIB inkl. dieses Projektes).


Abbildung 10 Entwicklung des Finanzierungssaldos BL seit 1990.


Abbildung 11 Aktuelles Investitionsprogramm der Bau- und Umweltschutzdirektion



11. Mitbericht- und Vernehmlassungsverfahren

Die Gemeinden Reigoldswil und Ziefen stimmten in der durchgeführten Vernehmlassung der Vorlage zu. Die Gemeinde Ziefen verlangte eine Abschätzung der Risiken welche durch die Mitbenützung des Gemeindekanals als Ableitungskanal entstehen. Diese Abschätzung wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Mitbenützung des Kanals als Ableitungskanal hat keine negativen Folgen auf das Kanalisationsnetz der Gemeine Ziefen.



12. Finanzreferendum

Der vorgesehene Bau des Ableitungskanals und des Mischwasserbeckens haben Ausgaben zur Folge, die über das Jahr des Voranschlages hinausgehen. Dasselbe gilt für die Planung der Massnahmen ARA Frenke 3 in Bubendorf und die Mischwasserbecken in den Frenketäler. Aus diesem Grund werden Verpflichtungskredite beantragt. Diese übersteigen die referendumspflichtige Limite von CHF 500'000.-. Die Kredite unterstehen daher gemäss § 31 Absatz 1, Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984 der fakultativen Volksabstimmung.



13. Parlamentarische Vorstösse

Es liegen keine parlamentarischen Vorstösse vor, welche mit dieser Vorlage abzuschreiben wären.



14. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 14. August 2007


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin



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