Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Vorlagentitel: | Bewilligung der Verpflichtungskredite für die Sanierung der Abwasseranlagen Frenketäler Phase 1 | |
| vom: | 14August 2007 | |
| Nr.: | 2007-179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss (Entwurf)
Bewilligung der Verpflichtungskredite für die Sanierung der Abwasseranlagen Frenketäler Phase 1
vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| 1. | Der für die Aufhebung ARA Frenke 1 in Reigoldswil und Ableitung auf die ARA Frenke 3 in Bubendorf erforderliche Verpflichtungskredit von brutto CHF 3'900'000.-- (inkl. MwSt) zu Lasten Konto 2341.501.52.124 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen bzw. Bauteuerung gegenüber der Preisbasis 31. März 2007 werden bewilligt. |
| 2. | Der für die die Planung von baulichen Massnahmen auf der ARA Frenke 3 in Bubendorf und von Mischwasserbecken in den Frenketälern erforderliche Verpflichtungskredit von brutto CHF 800'000.-- (inkl. MwSt) zu Lasten Konto 2341.501.51.078 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis 31. März 2007 werden bewilligt. |
| 3. | Soweit für die Ausführung der Massnahmen und der damit verbundenen Bauvorhaben Areal erworben oder in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss und nicht Bundesrecht massgebend ist, wird die Bau- und Umweltschutzdirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren nach kantonalem Recht durchzuführen. |
| 4. | Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. |
Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
Back to Top