Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bewilligung der Verpflichtungskredite für die Sanierung der Abwasseranlagen Frenketäler Phase 1 | |
| vom: | 14. August 2007 | |
| Nr.: | 2007-179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Die Vorgeschlagene Lösung
6.1 Bau Ableitungskanal und Mischwasserbecken auf Areal ARA Frenke 1 in Reigoldswil
Für die Ableitung des Abwassers der beiden Gemeinden Reigoldswil und Lauwil vom Areal der ARA Frenke 1 auf die ARA Frenke 3 in Bubendorf muss ein Kanal mit einer Länge von 2 km bis nach Ziefen gebaut werden. Zwei Höfe in Ziefen sind heute noch an keiner ARA angeschlossen. Diese werden zulasten der Eigentümer an den geplanten neuen Kanal angeschlossen. Der gemeindeeigene Kanal in Ziefen kann die zusätzliche Abwassermenge aufnehmen. Der gemeindeeigene Kanal wird durch das AIB kostenlos übernommen.
Das neue Mischwasserbecken auf dem Areal der ARA Frenke 1 in Reigoldswil, mit einem Volumen von 500 m3 fängt bei Regen den Spülstoss aus den Kanälen auf. Nach Abklingen des Regens wird das Mischwasser über den Ableitungskanal zur ARA Frenke 3 in Bubendorf geleitet und gereinigt.
6.2 Planung Ausbau ARA Frenke 3 in Bubendorf
Die ARA Frenke 3 in Bubendorf muss ab ca. 2012 saniert werden und zwar vor allem aufgrund folgender Bedürfnisse:
| - | Das Konzept der über 30 Jahre alten Anlage entspricht betreffend Betriebssicherheit und Unterhaltsfreundlichkeit nicht mehr dem heutigen Standard für regionale Anlagen. |
| - | Die Infrastrukturräume entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Als Büros genutzte Container und als Lager genutzte Fertiggaragen sind zum Teil undicht und zu ersetzen. |
| - | Eine Mischwasserbehandlung fehlt |
| - | Maschinelle Ausrüstung inkl. Steuerung ist in einem schlechten Zustand |
| - | Die Reinigungsleistung genügt organischen Spurenstoffen aus der chemischen Industrie nicht. |
Damit in einer zweiten Phase (2009) dem Landrat die Vorlage für den Investitionskredit zum Ausbau der ARA Frenke 3 in Bubendorf unterbreitet werden kann, muss mit der Planung 2008 begonnen werden. In dieser Planung müssen in einem Vorprojekt die optimale technische Variante und in einem Bauprojekt die Investitionskosten ermittelt werden.
6.3 Planung Mischwasserbecken Frenketäler
Gemäss ARA-GEP Frenke 1, 2 und 3 sind in den beiden Frenketäler folgende Mischwasserbecken vorgesehen:
| - | Reigoldswil, Areal ARA Frenke 1 | Volumen | 500m 3 |
| - | Niederdorf, Areal ARA Frenke 2 in Niederdorf | 1500m 3 | |
| - | Bubendorf, Areal ARA Frenke 3 in Bubendorf | 2300m 3 | |
| - | Bubendorf Bad | 600m 3 | |
| - | Bubendorf Dorf | 1100m 3 |
Mit dem Bau der Becken müssen eine Anzahl Mischwasserüberläufe angepasst werden.
Die Realisierung des Becken Reigoldswil, Areal ARA Frenke 1, ist zusammen mit der Aufhebung der ARA und dem Bau des Ableitungskanal und das Becken Bubendorf, Areal ARA Frenke 3 in Bubendorf ist zusammen mit Ausbau der ARA vorgesehen. Die übrigen drei Becken sollten zwischen 2010 und 2015 realisiert werden. Um die Investitionskosten für die Landratsvorlage zu ermitteln, werden Bauprojekte erstellt.
6.4 Auswirkungen
Die Aufhebung der ARA Frenke 1 in Reigoldswil und die Ableitung des Abwassers auf die unterliegende ARA Frenke 3 in Bubendorf hat folgende Auswirkungen:
| - | Die Abwasserreinigung wird langfristig sichergestellt. |
| - | Bei Trockenwetter wird kein ungereinigtes Abwasser mehr in die hintere Frenke eingeleitet. d.h. dank der Mischwasserbehandlung reduziert sich der Schmutzstoffaustrag in die Gewässer bei Regenwetter erheblich. |
| - | Die Reduktion der Restwassermenge in der hinteren Frenke, bedingt durch die Ableitung, kann akzeptiert werden. Mit der Fremdwasserreduktion in den Siedlungsgebieten kann diese Situation wieder verbessert werden. |
| - | Die Aufhebung der ARA Frenke 1 in Reigoldswil führt zu tieferen Betriebskosten. |
Die Aufnahme der Planung für den Ausbau der ARA Frenke 3 in Bubendorf und die erwähnten Mischwasserbecken stellt sicher, dass die notwendigen Massnahmen zeitgerecht begründet und realisiert werden können.
7. Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit des Vorhabens Ableitung ARA Frenke 1 in Reigoldswil wird mit Hilfe des "Nachhaltigkeitskompasses" (Ernst Basler + Partner, März 2004) beurteilt. Der Nachhaltigkeitskompasses wurde im Auftrag der Kantone Bern, Solothurn und Basel-Landschaft zur Beurteilung von drei Ebenen von Politikentscheiden geschaffen, und zwar der langfristigen strategischen Ebene, der mittleren Konzept- bzw. Programmebene und der Projekt- und Realisierungsebene. Gemäss Leitfaden können mit dem Nachhaltigkeitskompass "geplante Vorhaben im Sinne einer Gesamtbilanz auf ihre Wirkung auf die lokale bzw. regionale nachhaltige Entwicklung hin beurteilt werden". Es werden die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft nach gesamthaft 54 Kriteriengruppen beurteilt.
Die Aufhebung der ARA Frenke 1 in Reigoldswil und die Ableitung hat Auswirkungen bei folgenden Kriterien:
Umwelt
- Biodiversität (Verbesserung der Qualität der Gewässer als Lebensraum)
- Verbesserung Wasserqualität
- Reduktion Restwassermenge
Wirtschaft
- Werterhaltung (Unterhalt und Ersatzinvestitionen in die öffentliche Infrastruktur)
- Gewährleistung des sicheren Betriebes als Grundlage für das wirtschaftliche Handeln
Gesellschaft
- Sicherheit (Verminderung des Risikos von Störfällen)
Die Beurteilung der Aufhebung der ARA Frenke 1 in Reigoldswil mit dem Nachhaltigkeitskompass führt zum Schluss, dass das Vorhaben die nachhaltige Entwicklung fördert.
8. Bauversicherung
Zur Abdeckung der Risiken aus dem Bau des Ableitungskanals und des Mischwasserbeckens auf dem Areal der heutigen ARA Frenke 1 in Reigoldswil werden eine Bauhaftpflicht- und eine Bauwesenversicherung abgeschlossen.
9. Realisierung
9.1 Bau Ableitungskanal und Mischwasserbecken auf Areal ARA Frenke 1 in Reigoldswil
Der generelle Terminplan sieht für den Ableitungskanal nach Ziefen und das Mischwasserbecken auf dem Areal der heutigen ARA Frenke 1 in Reigoldswil die Ausführungsplanung bis Mitte 2008 und die Realisierung bis Mitte 2009 vor.
9.2 Planung Ausbau ARA Frenke 3 in Bubendorf
Gestützt auf den beantragten Planungskredit soll das Bauprojekt für die Sanierung der ARA Frenke 3 in Bubendorf gemäss Terminplan bis Ende 2008 vorliegen. Dem Landrat kann dann auf Mitte 2009 eine Vorlage zur Bewilligung des Investitionskredites unterbreitet werden.
9.3 Planung Mischwasserbecken Frenketäler
Gestützt auf den beantragten Planungskredit sollen die Bauprojekte für die drei Becken Niederdorf, Areal ARA Frenke 2, Bubendorf Bad und Bubendorf Dorf gemäss Terminplan bis Ende 2008 vorliegen. Dem Landrat kann dann auf Mitte 2009, zusammen mit dem Projekt Sanierung der ARA Frenke 3 in Bubendorf, eine Vorlage zur Bewilligung des Investitionskredites unterbreitet werden.
Fortsetzung >>>
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