Vorlage an den Landrat


4. Ziele

Mit der vorliegenden Vorlage sollen Lösungsmöglichkeiten für die rasche Sanierung der heute ungenügenden Abwasserbehandlung ARA Frenke 1 in Reigoldswil und der Mischwasserbehandlung für das Einzugsgebiet dieser Anlage aufgezeigt werden. Es wird auch der entsprechende Kredit zur Realisierung beantragt.


Zudem wird ein Planungskredit für den Ausbau der ARA Frenke 3 in Bubendorf inklusive Mischwasserbecken beantragt, so dass die Umsetzung der Sanierung rechtzeitig ab ca. 2012 erfolgen kann.


Weiter wird ein Kredit für die Planung von drei notwendigen Mischwasserbecken in den beiden Frenketälern beantragt um die gesetzlichen Vorgaben zu erreichen.



5. Lösungsmöglichkeiten

5.1 Vorbemerkungen


Neben den Varianten, die bestehenden Abwassereinigungsanlagen einzeln zu sanieren oder auszubauen, gilt es die Möglichkeiten von Zusammenschlüssen abzuklären. Dabei sind die finanziellen und die ökologischen Auswirkungen der einzelnen Varianten zu bewerten. Dazu zählt zum Beispiel der Einfluss der gereinigten Abwassermengen auf die Restwassermengen in den Fliessgewässern und somit auf die Grundwasseranreicherung unterhalb der Einleitstellen.


Es wurden drei Varianten für die Abwassersanierung in den beiden Frenketäler diskutiert:

Eine Ableitung des Abwassers der drei Anlagen auf die ARA Ergolz 2 würde eine Erhöhung der Kapazität der ARA Ergolz 2 von heute ca. 60'000 auf neu ca. 100'000 Einwohnergleichwerte erfordern. Dies bedingt einen massiven Ausbau der ARA mit Investitionskosten in der Grössenordnung von über CHF 50 Mio. Diese hohen Investitionen führen für diese Variante zu Jahreskosten welche wesentlich über jenen der anderen zwei Varianten liegen.


Da die ARA Ergolz 2 ohne Zusatzbelastung nach der soeben erfolgten Sanierung der Schlammbehandlung und mit den geplanten Investitionen im Abwasserbereich (separate Landratsvorlage folgt) weitere rund 20 Jahre betrieben werden kann, wird die Variante der Ableitung aller drei Anlagen zur ARA Ergolz 2 nicht weiter verfolgt.




5.2 Abwasserreinigung


Abbildung 4 Varianten Frenke-Anlagen


Es werden im Folgenden die beiden Varianten für die Abwasserreinigung in den beiden Frenketäler genauer erläutert:

Technische Grundlagen
Die Abwassermenge, die bei einer Aufhebung der ARA Frenke 1 in Reigoldswil zur ARA Frenke 3 in Bubendorf abgeleitet werden muss, beträgt ca. 20 Liter pro Sekunde. Bei einer Aufhebung der ARA Frenke 1 in Reigoldswil muss ein Mischwasserbecken auf dem Areal der heutigen ARA Frenke 1 in Reigoldswil und ein neuer Ableitungskanal bis nach Ziefen gebaut werden. Der gemeindeeigene Kanal durch Ziefen vermag die zusätzliche Abwassermenge aufnehmen. Der Kanal müsste vom AIB übernommen werden. Die ARA Frenke 3 in Bubendorf kann in den nächsten Jahren diese zusätzliche Abwasserfracht noch aufnehmen, die Reinigungswerte können dabei eingehalten werden und es besteht noch eine genügende Reserve für die Entwicklung im Einzugsgebiet bis zur Sanierung der ARA Frenke 3 in Bubendorf.


Die Abwassermenge, die bei einer Aufhebung der ARA Frenke 2 in Niederdorf zur ARA Frenke 3 in Bubendorf abgeleitet werden muss, beträgt ca. 60 Liter pro Sekunde. Bei einer Aufhebung der ARA Frenke 2 in Niederdorf muss ein Mischwasserbecken auf dem Areal der ARA Frenke 2 in Niederdorf und ein ca. 1km langer Ableitungskanal bis nach Hölstein gebaut werden. Der Kanal von Hölstein bis Bubendorf müsste vom AIB übernommen werden. Ohne gleichzeitigen Ausbau der ARA Frenke 3 in Bubendorf kann die Ableitung nicht realisiert werden.


Finanzielle Auswirkungen
Wie aufgezeigt, besteht bei der ARA Frenke 1 in Reigoldswil dringender Handlungsbedarf. Im Folgenden werden die Jahreskosten nach Wiederbeschaffungswert für die beiden geprüften Varianten Ausbau ARA Frenke 1 in Reigoldswil und Ableitung auf ARA Frenke 3 in Bubendorf gegenübergestellt:


Abbildung 5 Jahreskostenvergleich nach Wiederbeschaffungswert


Den Kosten eines Ausbaus der ARA vor Ort (inkl. Mischwasserbecken) von ca. CHF 4.0 Mio. stehen die Kosten für Mischwasserbecken und Ableitung von ca. CHF 3.9 Mio. gegenüber.


Auf der ARA Frenke 3 in Bubendorf fallen erst beim Ausbau zusätzliche Investitionen von CHF 500'000.- an. Die zusätzlichen Betriebskosten ARA Frenke 3 in Bubendorf plus für den Ableitungskanal und das Mischwasserbecken liegen deutlich unter denen eines weiteren Betriebes der ARA Frenke 1 in Reigoldswil (inkl. Mischwasserbecken). Die Variante Ableitung auf die ARA Frenke 3 in Bubendorf schliesst bei den totalen Jahreskosten bedeutend günstiger ab als die Variante Ausbau der ARA Frenke 1 vor Ort


Das AUE toleriert eine Aufhebung der ARA Frenke 2 in Niederdorf wegen der zu geringen Restwassermenge in der vorderen Frenke nicht. Die ARA Frenke 2 in Niederdorf kann ohne grosse Investitionen über 10-15 Jahre weiter betrieben werden. Eine Aufhebung der Anlage und die Ableitung würden einen zeitgleichen Ausbau der ARA Frenke 3 in Bubendorf bedingen und somit frühzeitig Kapital binden.


Bei den geplanten Massnahmen der ARA Frenke 3 in Bubendorf bewirkt die geringe Zusatzfracht der ARA Frenke 1 in Reigoldswil nur geringe Zusatzinvestitionen. Die gesamten Kosten für die Erhaltungs- und Erweiterungs-Massnahmen der Anlage betragen ca. CHF 10-20 Mio. Diese Kosten müssen durch ein Bauprojekt präzisiert werden.


Finanziell ist die Aufhebung der ARA Frenke 1 in Reigoldswil und die Ableitung des Abwassers zur ARA Frenke 3 in Bubendorf sinnvoll. Eine Aufhebung der ARA Frenke 2 in Niederdorf drängt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht auf.


Ökologische Auswirkungen
Mit der Ableitung des Abwassers zur unterliegenden ARA verringert sich die Wasserführung der Fliessgewässer. Vor allem kritisch sind Trockenwetterperioden zu beurteilen. Neben der reinen Wasserführung für Tiere und Pflanzen sind die hintere und die vordere Frenke auch wichtig für die Anreicherung des Grundwassers.


Die beiden Abbildungen 2 und 3 zeigen den Einfluss der Ableitung der ARA Frenke 1 in Reigoldswil auf die hintere Frenke und die Ableitung der ARA Frenke 2 in Niederdorf auf die vordere Frenke.


Unter Berücksichtigung von trockener werdenden Sommern, kann die Ableitung der ARA Frenke 2 in Niederdorf aus Sicht des Gewässerschutzes (Anreicherung des Grundwassers) nicht akzeptiert werden. Die Aufhebung der ARA Frenke 1 in Reigoldswil hingegen wird vom AUE toleriert.


Mit der langfristigen Umsetzung der generellen Entwässerungsplanung in den Gemeinden, werden die hohen Fremdwasseranteile im Abwasser reduziert werden. Dieses saubere Wasser, das direkt in die Fliessgewässer geleitet werden soll, verbessert in Zukunft die Wasserführung und mindert den Anteil an gereinigtem Abwasser in den Fliessgewässern.




5.3 Mischwasserbehandlung


Die Massnahmen der generellen Entwässerungsplanung der Gemeinden umfassen unter anderem die Verkleinerung der versiegelten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation abfliesst. In den nächsten 20 Jahren werden die versickerten oder getrennten Flächen max. 30% erreichen. Aus den verbleibenden Flächen fällt weiterhin Mischwasser an. Um die Behandlung dieses Mischwassers zu koordinieren, hat das AIB einen generellen Entwässerungsplan über das ganze Einzugsgebiet der ARAs (ARA GEP) ausarbeiten lassen. Darin werden auch die nötigen Standorte und Volumina der Mischwasserbecken ausgewiesen.


Diese Becken sollen zum Schutz der Grundwasseranreicherung bewusst unterhalb der jeweiligen Grundwasserschutzzonen platziert werden. Insgesamt sind in den Frenketälern fünf Mischwasserbecken vorgesehen. Es ist je ein Becken direkt bei den drei heutigen Abwassereinigungsanlagen und zusätzliche zwei Becken in Bubendorf geplant.


Abbildung 6 Mischwasserbecken Frenketäler




5.4 Fazit


Die drängenden Probleme der ARA Frenke 1 in Reigoldswil sollen kurzfristig mit einer Aufhebung der Anlage und der Ableitung der Abwässer zur ARA Frenke 3 in Bubendorf gelöst werden. Dazu sind der Bau eines Mischwasserbeckens auf dem Areal der heutigen ARA Frenke 1 in Reigoldswil und einer Leitung bis nach Ziefen nötig. Die gemeindeeigene Kanalisation durch Ziefen wird vom AIB kostenlos in Betrieb und Unterhalt übernommen. Unter Berücksichtigung des geplanten Ausbaus der ARA Frenke 3 in Bubendorf kann die zusätzliche Belastung der ARA betrieblich toleriert werden.


Um mit den Massnahmen der ARA Frenke 3 in Bubendorf inkl. Bau eines Mischwasserbeckens rechtzeitig starten zu können, sind die Planungsarbeiten aufzunehmen.


Mit der Planung für den Bau von zwei weiteren Mischwasserbecken in Bubendorf und einem in Niederdorf auf dem Areal der ARA Frenke 2 in Niederdorf ist ebenfalls zu beginnen.


In der ersten Phase werden dem Landrat somit folgende Massnahmen beantragt:

In einer zweiten Phase (2009) werden dem Parlament die benötigten Kredite für den Ausbau der ARA Frenke 3 in Bubendorf und dem Bau der vier Mischwasserbecken beantragt.




5.5 Folgen einer Verschiebung der Sanierung


Eine Verschiebung der Massnahmen würde sich folgendermassen auswirken:



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