Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Recht der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz (revidiertes Strafvollzugskonkordat) | |
| vom: | 16. Januar 2007 | |
| Nr.: | 2007-004 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Erfahrungen mit dem bisherigen Konkordat
Die Erfahrungen mit dem Konkordat und der Konkordatskonferenz können nur als positiv beschrieben werden. Die Zusammenarbeit funktioniert gut und das Konkordat stellt ein unverzichtbares Instrument zum Vollzug der Strafen und Massnahmen dar.
Die Belegung der Konkordatsanstalten ist durchwegs hoch, sie lag beispielsweise im Mai 2006 [ Monatsstatistik Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz. ] zwischen 95% (halboffene Anstalten und Massnahmeinstitutionen) und 100% (geschlossene Anstalten). Einzig in der Frauenvollzugsanstalt Hindelbank betrug die Belegung 43%.
Im Juli 2006 beispielsweise waren im Bereich der Strafen ab 3 Monate im Kanton Basel-Landschaft 33 Verurteilte in den Konkordatsanstalten platziert, 13 Verurteilte sind in verschiedenen Bezirksgefängnissen untergebracht, 6 Verurteilte befanden sich im electronic monitoring (EM) Programm, 31 Fälle warteten (in Freiheit) auf den Vollzugsantritt, nach 21 Verurteilten wurde gefahndet und 12 wurden zum Vollzug an andere Kantone abgetreten, total 115 verurteilte Personen. Diese Zahlen beziehen sich nur auf Strafen über 3 Monate, die kürzeren Strafen sind hier nicht erfasst.
Im Bereich der stationären Massnahmen waren 11 Verurteilte in den Strafvollzugsanstalten des Nordwest- und Innerschweizer Konkordates (weitere 2 Verurteilte im Ostschweizer Konkordat) platziert (Juli 2006).
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