Vorlage an den Landrat


1. Ausgangslage

Gegenstand dieser Vorlage ist ein Konkordat, mittels dem sich die Kantone der Nordwest- und Innerschweiz [ Dem Konkordat gehören folgende Kantone an: Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Luzern, Zug, Bern, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau. ] zusammengeschlossen haben, um den Straf- und Massnahmevollzug gemeinsam zu verwirklichen. Die Vielfalt der nach Strafgesetzbuch notwendigen Straf- und Massnahmevollzugsanstalten könnte kein Kanton allein realisieren und betreiben, sowohl aus fachlichen als auch aus finanziellen Gründen. Zielsetzung des Konkordats ist, die Strafurteile verfassungs- und gesetzeskonform, einheitlich und kostengünstig zu vollziehen sowie die bedarfsgerechte Anzahl Vollzugsplätze gemeinsam zu planen und die Aufgaben beim Bau und beim Betrieb der Vollzugseinrichtungen zu verteilen und zu koordinieren.


Das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz gründet auf einer Vereinbarung der elf Mitgliedskantone vom 4. März 1959 und ist seit dem 1. Juli 1960 in Kraft.


Die gemeinsamen Institutionen des Konkordates sind:


Für den geschlossenen Vollzug
- Strafanstalt Lenzburg, Lenzburg, Kanton AG
- Anstalten Thorberg, Krauchthal, Kanton BE
- IKS Bostadel, Menzingen, Kanton ZG (betrieben von BS und ZG)
- Strafanstalt Basel-Stadt, Kanton BS


Für den halboffenen Vollzug
- Strafanstalt Wauwilermoos, Egolzwil, Kanton LU
- Strafanstalt Schöngrün, Solothurn, Kanton SO
- Anstalten Witzwil, Gampelen, Kanton BE
- Strafanstalt Zug, Kanton ZG


Für den Frauenvollzug
- Anstalten in Hindelbank, Hindelbank, Kanton BE


Für den Massnahmenvollzug
- Massnahmenzentrum St. Johannsen, Le Landeron, Kanton BE
- Therapiezentrum "im Schache", Deitingen, Kanton SO


Der Konkordatstext ist heute in weiten Teilen überholt und entspricht teilweise nicht mehr dem revidierten Strafgesetzbuch, welches am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Die Konkordatskonferenz hat daher 2004 die Einleitung einer Totalrevision beschlossen.


Im Dezember 2005 haben die betroffenen Kantonsregierungen sowie weitere interessierte Kreise die revidierte Vereinbarung zur Vernehmlassung erhalten. Sämtliche beteiligte Kantone haben sich vernehmen lassen und die Totalrevision des Konkordates einheitlich begrüsst. Inhaltlich wurden einige Anliegen der einzelnen Kantone eingebracht, der Vernehmlassungsentwurf hat dadurch verschiedene Änderungen erfahren. Die Konkordatskonferenz vom 5. Mai 2006 hat das Ergebnis noch einmal eingehend diskutiert, ihrerseits noch Anpassungen vorgenommen und die so bereinigte Vereinbarung einstimmig verabschiedet.


Nach den Zielsetzungen der Konkordatskonferenz soll die neue Konkordatsvereinbarung

Die Grundsatzdiskussion zu Beginn der Revisionsarbeiten hat gezeigt, dass die bisherige Grundstruktur des Konkordats sich auch heute noch bewährt. Darauf wird deshalb aufgebaut. Die wesentlichen Neuerungen beschränken sich auf wenige, zum Teil allerdings wichtige Punkte. Neu einbezogen wurde unter anderem der Bereich Gefängnisse und das Jugendstrafrecht.


Inhaltlich sind die Bestimmungen des Konkordates bereits von den Regierungsräten und Regierungsrätinnen der beteiligten Kantone sowie den weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Konkordatskonferenz beschlossen worden. Die Inhalte stehen daher nicht mehr zur Diskussion, sondern nur das Konkordat als Ganzes.


Die Konkordatskonferenz möchte das Ratifikationsverfahren rechtzeitig abschliessen, um den revidierten Konkordatsvertrag in der Konkordatskonferenz vom 3. November 2007 zu verabschieden, damit dieser auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.



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