Vorlage an den Landrat


Zusammenfassung

Das bestehende Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz, dem 11 Kantone angehören, dient dem gemeinsamen Vollzug von Strafen und Massnahmen in gemeinsamen Konkordatsanstalten. Das Konkordat selbst stammt vom 4. März 1959 und ist in verschiedenen Punkten revisionsbedürftig. Gerade auch im Zusammenhang mit den neuen Bestimmungen des allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches, welcher per 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, sind Anpassungen der Konkordatsbestimmungen notwendig.


Die Konkordatskonferenz, bestehend aus den Regierungsräten und Regierungsrätinnen der elf Mitgliedskantone, hat am 5. Mai 2006, nach Durchführung eines erfolgreichen Vernehmlassungsverfahrens, die totalrevidierte Vereinbarung einstimmig verabschiedet. Vorliegend geht es um die Genehmigung des revidierten Konkordates.



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