Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Verpflichtungskredit für die Verlegung der Amphibien aus der "Zurlindengrube", Gemeinde Pratteln (Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung) ins Gebiet "Klingenthal", Gemeinde Muttenz zwecks Aufwertung des Gebietes "Zurlindengrube" als Industriebauland | |
| vom: | 23. Januar 2007 | |
| Nr.: | 2007-017 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Prüfung von Standortalternativen
Die nachfolgenden fünf Standorte wurden für eine Verlegung der "Zurlindengrube" untersucht. Eine Verlegung ausserhalb des Raums Pratteln, beispielsweise auf die deutsche Seite des Rheins nach Grenzach-Wyhlen, wurde nicht weiterverfolgt, da die Platzierung der "Zurlindengrube" als kantonale Aufgabe aufgefasst wird und die Zurlindengrube in der Rheinebene sehr wichtig ist für das Überleben von so genannten Satellitenpopulationen in der Umgebung.
Abbildung 2: Übersicht über die untersuchten Standortalternativen für die "Zurlindengrube"
4.1. Erhaltung am Ort
Diese Variante wurde bereits, wie oben erwähnt, im September 2000 durch die von der Gemeinde Pratteln beauftragte Firma Ökoskop geprüft. Eine Erhaltung gemäss Anforderungen des IANB mit einer Grösse von 17 ha würde 51 MCHF Wertverlust für den Kanton bedeuten. Eine Verkleinerung der Fläche auf 10 ha würde immerhin noch 30 MCHF Verlust verursachen.
Fazit: Diese Möglichkeit wird aus finanziellen Überlegungen verworfen.
4.2. Standort "Schweizerhalle", Pratteln
Als Alternative wurde im September 2000 auch das Gebiet östlich der Schweizerhalle geprüft. Im oben zitierten Bericht der Firma Ökoskop wird festgehalten, dass es aus Sicht der Ökologie keine entscheidende Rolle spielt, ob die Lebensräume an Ort und Stelle erhalten oder an anderer Stelle (östlich "Schweizerhalle") neu geschaffen werden. Die in Frage kommende Fläche von mindestens 10 ha wäre als Amphibienstandort mit entsprechenden baulichen Massnahmen zwar geeignet, jedoch unter Betrachtung der Wirtschaftlichkeit deutlich als "verschwenderische" Lösung für den Kanton und für die Entwicklung des Gebiets Salina-Raurica zu beurteilen. Die Flächen sind analog der heutigen "Zurlindengrube" prädestiniert für eine Nutzung im Bereich Siedlung und Wirtschaft. Diese Flächen sind Bestandteil der Planung Salina-Raurica und befinden sich in der Industriezone.
Abbildung 3: Der Standort "Schweizerhalle" innerhalb der Planung Salina-Raurica
Fazit: Diese Alternative innerhalb des Perimeters Salina-Raurica wird aus finanziellen Überlegungen nicht weiterverfolgt.
4.3. Standort "Widen und Widenboden", Pratteln
Das Gebiet "Widen und Widenboden" liegt in Pratteln zwischen der Frenkendörferstrasse und der Ergolz. Gemäss Zonenplan Landschaft befindet sich das Gebiet in der Landwirtschaftszone und ist überlagert mit einer Landschaftsschutzzone. Nach der Prüfung durch die Firma Holinger AG, Liestal ist die Realisierung eines Amphibienstandortes mit den geforderten 10 ha Fläche und mit Bauaufwendungen von rund 2.5 MCHF technisch gut möglich. Allerdings erweisen sich nach Angaben des Amtes für Liegenschaftsverkehr die Besitzverhältnisse als sehr problematisch. Im Zusammenhang mit dem Bau der H2 wurde das Areal im südlichen Bereich "Widenboden" (Parzellen Nr. 4785, 4792, 4794 und 4800, GB Pratteln) durch den Kanton erworben. Die übrigen Parzellen sind im Eigentum von zwei Landwirten sowie weiteren Eigentümern. Erwerbsverhandlungen für möglichen Realersatz für die H2 sind mit den Eigentümern in diesem Gebiet gescheitert. Ein Entzug des Areals wäre vermutlich für zumindest einen der Landwirte (dieser hat erst kürzlich den Betrieb von seinem Vater übernommen) in hohem Mass existenzbedrohend. Ein Enteignungsverfahren wäre somit langwierig. In Anbetracht, dass es sich um landwirtschaftlich wertvolles Areal handelt, wäre die Umgestaltung nur gegen sehr grossen Widerstand durchzusetzen.
Abbildung 4: Der Standort "Widen und Widenboden" in Pratteln
Fazit: Diese Standortalternative kann nicht in nützlicher Frist realisiert werden.
4.4. Standort "Wirtslöli / Im Oos", Pratteln
Die Gebiete "Löli", "Wirtslöli" und "Im Oos" umfassen heute den Perimeter zwischen der Autobahn A2, der Frenkendörferstrasse und der SBB Bahntrasse. Der ganze Bereich umfasst knapp 21 ha. Als Alternativstandort für den Amphibienschutz sind jedoch nur die Bereiche "Wirtslöli" und "Im Oos" vorgesehen (ausserhalb Fassungsbereich und Grundwasseranreicherung), die zusammen eine Fläche von ca. 11.5 ha ausmachen.
Die Gebiete "Löli", "Wirtslöli" und "Im Oos" sind zu zwei Dritteln im Eigentum der Gemeinde Pratteln und zu einem Drittel im Eigentum des Kantons
Abbildung 5: Die heutigen Wasserschutzgebiete "Löli", "Wirtslöli", "Im Oos" in Pratteln
4.4.1. Kommunale Wasserschutzzone "Löli"
Das Gebiet "Löli" ist im Eigentum der Gemeinde Pratteln; die Parzellen sind mit der kommunalen Wasserschutzzone belegt (Schutzzonenplan mit der Inventar-Nr. 52/ZP2/2). Aus diesem Gebiet nutzt die Gemeinde Pratteln seit Jahrzehnten das Grundwasser mit mehreren Pumpwerken für die Trinkwasserversorgung.
Die kommunalen Schutzzonen wurden vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 2435 am 24. Juli 1990 genehmigt (Parzelle Nr. 4700 als S1 Schutzzone, Parzellen Nr. 4699 und 4692 der Einwohnergemeinde Pratteln, Parzelle Nr. 4706 des Kantons Basel-Landschaft als Schutzzone S2).
4.4.2. Regionale Wasserschutzzone "Wirtslöli / Im Oos"
Das Amt für Umweltschutz und Energie hat im Rahmen einer generellen Wasserversorgungsplanung des Kantons eine zusätzliche Grundwasseranreicherungsanlage im Gebiet "Wirtslöli / Im Oos" vorgesehen. In den achtziger Jahren ging die Gemeinde Pratteln noch von einer Doppelnutzung als Wohn- und Geschäftszone und Grundwasserschutzzone aus. Die hydrogeologischen Untersuchungen vom damaligen Ing. Büro Dr. H.J. Schmassmann, heute Holinger AG, aus dem Jahre 1985 ergaben, unter Berücksichtigung der geplanten Anreicherung eindeutig, dass das Gebiet vollständig mit Schutzzonen I und II belegt werden muss. Eine Nutzung als Bauzone war somit nicht mehr möglich.
Der Landrat beschloss mit Beschluss Nr. 1690 vom Februar 1990 und gemäss § 16 Abs. 4 der Verordnung vom 1. April 1971 zum Grundwassergesetz vom 3. April 1967 und in Verbindung mit § 35ff des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 die Ausscheidung regionaler Schutzzonen. Der Regionale Detailplan "Wasserschutzzone Löli / Pratteln" mit Inventarnummer 52/RDP/1/0 bzw. 52/ZP/2/2 wurde genehmigt. Der Landrat beschloss gleichzeitig umfassende Landumlegungen und ein Verpflichtungskredit von 9.5 MCHF für den notwendigen Landerwerb.
In der Schlussabrechnung des o.g. Verpflichtungskredites vom 17. März 2004 (BUD Entscheid Nr. 204) wird die Sachlage für einen regionalen Detailplan "Wasserschutzzone Löli / Pratteln" und für die Aufwendungen von rund 10.5 MCHF (Mehrkosten im Umfang von rund 1 MCHF), finanziert über die Grundwassernutzungsgebühren zu Lasten der Wasserverbraucher im Kanton, wie folgt begründet:
"…Anfangs der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts wurde das gleiche Gebiet in der kantonalen Wasserversorgungsplanung als Grundwasseranreicherungsgebiet ausgeschieden. Zu dieser Zeit ging das damalige Wasserwirtschaftsamt, heute Amt für Umweltschutz und Energie, unter dem Eindruck der starken Bevölkerungszunahme davon aus, dass die Sicherstellung der regionalen Wasserversorgung eine Versickerungsanlage innert weniger Jahre realisiert werden müsse. Statt der prognostizierten Zunahme stagnierte aber die Bevölkerung, und der Wasserverbrauch ging ab Mitte der siebziger Jahre sogar kontinuierlich zurück. Somit bestand kein Bedarf für eine sofortige Realisierung des Versickerungsprojektes. Dennoch wollte man zur langfristigen Sicherstellung der Wasserversorgung diese letzte Möglichkeit, das Wasserangebot auf naturnahe Weise zu vergrössern, ergreifen. Dazu gehörte als erster Schritt die planerische Sicherstellung des betroffenen Gebietes mittels eines regionalen Detailplanes sowie der Erwerb der darin liegenden Grundstücke."
Als regionale Wasserschutzzone (Zone I als Grundwasseranreicherungsbereich und Zone II als engere Schutzzone, Regionaler Detailplan) sind heute die Parzellen Nr. 4695 und 4696 mit insgesamt 7.2 ha in den Gebieten "Wirtslöli" und "Im Oos" ausgeschieden. Diese sind im Besitz des Kantons Basel-Landschaft. Heute ist die gesamte Fläche Wiese und Ackerland mit Getreideanbau. Am Rand zur Autobahnauffahrt Liestal befinden sich Familiengärten innerhalb der regionalen Wasserschutzzone I.
Abbildung 6: Die einzelnen Schutzzonen und ihre Eigentümer in den Gebieten "Löli", "Wirtslöli", "Im Oos"
4.3.3. Regionale Wasserschutzzone für eine Grundwasseranreicherung nicht mehr haltbar
Wie bereits erwähnt, ist der Bedarf nach einer Grundwasseranreicherung nach heutiger Sicht und gemäss Kommentar in der Schlussabrechnung des o.g. Verpflichtungskredites vom 17. März 2004 nicht mehr gegeben. Andererseits zeigt eine vom Tiefbauamt BL in Auftrag gegebene Studie der Firma Holinger AG, Liestal vom 16. September 2003 eine problematische Altlastensituation für die ausgeschiedene regionale Wasserschutzzone. Diese Studie wurde im Zusammenhang mit anstehenden Sanierungen im Bereich Anschluss Liestal der Nationalstrasse A2 veranlasst.
Tatsache ist es gemäss der Studie, dass die kommunale Grundwassernutzung im "Löli" wie auch die regionale Wasserschutzzonen unmittelbar im Abstrom ehemaliger Deponien liegen. Eine Gefährdung durch ehemals abgelagerte Stoffe kann heute nicht ausgeschlossen werden. Die Karten im o.g. Bericht zeigen deutlich, dass sich die heutige Parzelle Nr. 4696 (regionale Schutzzone I) direkt auf einer ehemaligen Grube bzw. Ablagerungsstelle befindet.
Nach den heutigen Erkenntnissen ist als Schlussfolgerung festzuhalten, dass eine Grundwasseranreicherung am Standort "Wirtslöli / Im Oos", Pratteln wegen der Gefährdung durch die ehemaligen Ablagerungsstätten und Brennstellen sowie durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Autobahn (Risiko bei Unfällen und Verkehrsemissionen) undenkbar ist. Die Ausscheidung der regionalen Wasserschutzzone ist mit Landratsbeschluss wieder aufzuheben. Entsprechende umfassende Untersuchungen für die Ermittlungen eines Gefährdungspotentials für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Pratteln sind unverzüglich eingeleitet worden. Abschliessende Resultate liegen vom Amt für Umweltschutz und Energie noch nicht vor.
Fazit: Da man ursprünglich von einer Eignung des Standorts ausging, wurde die Machbarkeit wurde näher untersucht (siehe Kapitel 5). Aufgrund des Verdachts einer Altlastensituation ist eine Verlegung der Zurlindengrube in das Gebiet "Wirtslöli / Im Oos" zum heutigen Zeitpunkt unangebracht.
4.5. Standort "Lachmatt", Muttenz
Der Standort "Lachmatt" umfasst das Gebiet östlich vom Ortsrand Muttenz bis zum westlichen Ortsrand von Pratteln (Bombardier-Areal). Im Norden wird die "Lachmatt" durch die Kantonsstrasse begrenzt; im Süden umfasst der Standort die landwirtschaftliche Fläche südlich der Tramlinie. Die Fläche ist insgesamt 16 ha gross. Heute wird die "Lachmatt" zum Teil als (ehemalige) Baustelle des Adlertunnels genutzt und südlich der Tramlinie als landwirtschaftliches Nutzland. Speziell an diesem Standort ist, dass der Bereich vor dem Adlertunnel aufgrund der Bodensackungen für die nächsten 30 Jahre offen bleiben muss.
Der potentielle Standort für den Amphibienschutz umfasst eine Grosszahl von Parzellen, die verschiedenen Grundeigentümern gehören. Der grösste Grundbesitz entfällt auf die Christoph Merian Stiftung, Basel. Die Christoph Merian Stiftung hat sich an der Besprechung vom 18. August 2006 einverstanden erklärt, die eigenen Grundstücke in der "Lachmatt" zu Zwecken des Naturschutzes zur Verfügung zu stellen. Insgesamt stellt sich aber das Problem, dass Land erworben werden muss, da voraussichtlich keine Einigung mit allen Grundeigentümern zu erreichen ist. Folgende Grundeigentümer sind betroffen:
| Nr. | Grundeigentümer gemäss Parzis, Stand Mai 2006 |
| 2598 | Erbengemeinschaft - Tschudin-Wälterlin Friedrich, Gesamteigentum |
| 2599 | Einf. Gesellschaft OR 530, Gesamteigentum bestehend aus: * Annemarie Zeller-Weber, geb. 1946, von Muttenz BL, 4132 Muttenz, Andlauerstrasse 24 * Ernst Emil Weber-Brodbeck, geb. 09.01.1940, von Muttenz BL, 4132 Muttenz, Andlauerstrasse 22 |
| 2600 | Erbengemeinschaft - Stohler-Vogt Emilie, Erben, Gesamteigentum |
| 2601 | Einf. Gesellschaft OR 530, Gesamteigentum bestehend aus: * Erhard Meier-Stingelin, geb. 10.02.1934 * Irene Meier-Stingelin, geb. 19.02.1936 |
| 2602 | Erbengemeinschaft - Wagner-Wagner Karl, Erben, Gesamteigentum |
| 2603 | Einwohnergemeinde Muttenz, 4132 Muttenz, Postfach 4132, Muttenz 1 |
| 2604 | Erbengemeinschaft - Löliger-Ramstein Hans, Erben, Gesamteigentum |
| 2605 | Verena Johanna Brodbeck-Müller, geb. 04.09.1927 |
| 2606 | Erbengemeinschaft - Haas-Schwob Karl, Erben, Gesamteigentum |
| 2607 | Christoph Merian Stiftung, 4052 Basel, St. Alban-Vorstadt 5 mit Sitz in Basel |
| 2614 | Einf. Gesellschaft OR 530, Gesamteigentum bestehend aus: * Schweizerische Bundesbahnen SBB, 3000 Bern 65, Hochschulstrasse 6 mit Sitz in Bern * Einwohnergemeinde Muttenz, 4132 Muttenz, Postfach 4132, Muttenz 1 |
| 2615 | Pensionskasse Buss mit Sitz in Pratteln |
| 2616 | Erbengemeinschaft - Singeisen-Bielser Johannes, Erben, Gesamteigentum |
| 2617 | Erbengemeinschaft - Tschudin-Wälterlin Friedrich, Gesamteigentum |
| 2618 | Erbengemeinschaft - Tschudin-Wälterlin Friedrich, Gesamteigentum |
| 2619 | Einwohnergemeinde Muttenz, 4132 Muttenz, Postfach 4132, Muttenz 1 |
| 2620 | Erbengemeinschaft - Ramstein-Meyer Adelheid, Erben, Gesamteigentum |
| 2621 | Gebr. G. & L. Spaini, Hoch- & Tiefbau Pratteln AG, 4133 Pratteln, Salinenstrasse 54 mit Sitz in Pratteln |
| 2622 | Nelly Knobel-Salathe, geb. 1940, von Schwändi GL, 4132, Muttenz, Sevogelstrasse 35 |
| 2623 | Erbengemeinschaft - Gruber-Handschin Hans, Erben, Gesamteigentum |
| 3662 | Einwohnergemeinde Muttenz, 4132 Muttenz, Postfach 4132, Muttenz 1 |
| 4167 | Erbengemeinschaft - Bringold-Meyer Gertrud, Erben 1, Gesamteigentum |
| 5436 | Elsa Zurbuchen-Salathé |
| 5437 | Ursula Salathe Christ geb. Salathe, geb. 09.11.1956 |
Im Zonenplan der Gemeinde Muttenz befindet sich das vorgesehen Gebiet "Lachmatt" ausserhalb der Bauzone und ist der Landwirtschaftszone sowie eine kleine Parzelle dem Wald zugeordnet. Das gesamte Gebiet ist überlagert mit einer Landschaftsschutzzone.
Der Standort "Lachmatt" liegt weiter entfernt von den heutigen "Zurlindengruben" als die bereits erwähnten Standorte und hat eine isolierte Lage, die durch flankierende Massnahmen des Naturschutzes verbessert werden müsste. An diesem Standort fehlen heute ebenfalls Wasserflächen. Grundsätzlich wurde dieser Standort durch die KARCH als geeignet beurteilt. Daher wurden eine Machbarkeitsstudie und eine Kostenschätzung in Auftrag gegeben.
In der Zwischenzeit hat die Gemeindeverwaltung Muttenz jedoch signalisiert, dass sie auf der Lachmatt in Zukunft die Sportanlage Margelacker platzieren möchten, um den Konflikt zwischen der Sportanlage Margelacker und den benachbarten Wohnzonen zu beenden. Diese Absicht findet sich auch im Sportanlagenkonzept der Gemeinde, das Ende Oktober 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Abbildung 7: Das Gebiet "Lachmatt", Gemeinde Muttenz
Fazit: Die Platzierung des Amphibienschutzgebiets bietet sich aufgrund der Naturschutzbedingungen in der Lachmatt an. Die technische Machbarkeit wurde näher untersucht (siehe Kapitel 5); eine Verlegung wird von der Gemeinde Muttenz jedoch abgelehnt.
4.6. Standort "Klingenthal", Muttenz
Der Standort mit Flurname "Klingenthal" in Muttenz ist heute eine Kiesgrube, in der die Firma Meyer-Spinnler den Abbau betreibt. Die östlichste Spitze des Areals liegt bereits in der Gemeinde Pratteln. Laut Zonenplan Landschaft befindet sich das Gebiet in der Landschaftsschutzzone.
Abbildung 8: Die Kiesgrube "Klingenthal" der Firma Meyer-Spinnler in Muttenz
Das künstlich geschaffene Areal der Kiesgrube Klingenthal bietet einen optimalen Lebensraum für Amphibien und wäre unter bestimmten Voraussetzungen und in Abhängigkeit vom Kiesabbau und der anschliessenden Verfüllung ein geeigneter Ersatzstandort für die Zurlindengrube. Der Standort Klingenthal liegt in günstiger Distanz zu anderen bestehenden Lebensräumen und Trittsteinbiotopen. Die Grösse reicht jedoch nicht aus, um als Ersatzstandort der "Zurlindengrube" zu funktionieren und das Überleben der Kreuzkröten langfristig zu gewährleisten. Aus ökologischer Sicht müssen deshalb die räumlichen und standörtlichen Voraussetzungen für den Aufbau einer Metapopulation geschaffen werden. Eine Metapopulationen setzt sich aus einer oder mehreren Kernpopulationen zusammen, welche mit mehreren Satelliten-Populationen vernetzt sind. Der Standort "Klingenthal" muss daher optimal gestaltet, gut vernetzt und mit weiteren Flächen ergänzt werden, um die Anforderungen bezüglich Fläche, Vernetzung und Biotopqualität zu erfüllen.
Die Vernetzung nach Norden ist ungünstig; hier verhindert der grossflächige Rangierbahnhof Muttenz mit anschliessender Autobahn (Galerie mit 8 m hoher Absturzkante) die Wanderaktivitäten. Eine Vernetzung in westliche und östliche Richtung erfolgt über die Gleisareale; so kann ein Kontakt zu dem Standort Hardacker und dem geplanten Standort in Muttenz hergestellt werden. Nach Süden hin wäre das Vernetzen durch Unterqueren der Kantonstrasse und anschliessend der Tramgleise gegeben. Als Trittsteinbiotope für weitere Teilpopulationen bieten sich südlich der Kantonsstrasse der Tunnelbereich an und südlich der Tramlinie die periodisch vernässten Landwirtschaftsflächen. Die Vernetzung nach Süden bietet die Möglichkeit, die günstigen Voraussetzungen der "Klingenthal-Grube" mit der "Lachmatt" zu verbinden und das Gebiet der Lachmatt entsprechend aufzuwerten. Dies ist mit relativ geringem Aufwand möglich. Die Schotterflächen im Tunnelbereich weisen günstige Voraussetzungen als Lebensraum auf. Hier müssen noch geeignete Laichgewässer angelegt werden. Neue Laichgewässer sind auch südlich der Tramlinie an den bereits vernässten Stellen erforderlich. Gleichzeitig ist eine auf die Schutzziele ausgerichtete Weidenutzung in der gesamten Geländekammer zu realisieren (inkl. ganzer Hangbereich).
Ein Amphibienlaichgewässer ist bereits in der Klingenthal-Grube vorhanden. Es wurde im östlichen, bereits abgebauten Bereich angelegt als Ersatz für den Grundwasserweiher in der alten Grube westlich der Rothausstrasse, das verloren ging, als das Kieswerk wegen des Baus der neuen Bahnlinie (Adlertunnel) verlegt werden musste. Dieser Weiher dient Erdkröten und Bergmolchen als Fortpflanzungsstätte. Für die Kreuzkröte ist er hingegen ungeeignet.
Grundsätzlich soll der Kiesabbau der Firma Meyer-Spinnler nicht beeinträchtigt werden, dies ist auch das oberste Interesse der Grundeigentümerin Bürgergemeinde Basel. Wunsch der Bürgergemeinde Basel ist der vollständige Abbau des Areals. Nach erfolgtem Abbau wird die Grube verfüllt, mit Ausnahme eines festgelegten Teilbereiches, welcher offen bleiben muss. Die Anlage eines Amphibienlaichgebiets muss sich nach den Abbauetappen von Meyer-Spinnler richten und hätte damit temporären Charakter. Gemäss vorliegender Abbaubewilligung ist der Ostrand heute erreicht. Als nächste Etappe wird das Restvorkommen am Nordrand ausgebeutet, das heisst, der Abbau wird für die nächsten Jahre nach Westen vorangetrieben. Deshalb werden die Kreuzkrötenlaichgewässer vorerst am Ostrand der Kiesgrube angelegt. Nach Abschluss dieser Etappe kann die Kiesgrube weiter nach Osten ins Gemeindegebiet von Pratteln ausgeweitet werden, wozu allerdings eine neue Bewilligung erforderlich ist. Zu diesem Zeitpunkt werden die Laichgewässer an eine andere, geeignete Stelle verlegt werden müssen. Mit der Erweiterung der Kiesgrube wird jedoch die Lebensraumsituation für die Kreuzkröte stark verbessert. Voraussetzung dazu ist allerdings, dass die Grube nicht restlos ausgebeutet und nach der Ausbeutung nicht aufgefüllt wird, sondern als Pionierstandort auf dem anstehenden Rheinschotter erhalten bleibt.
Die gesamte Klingenthal-Grube ist heute Waldareal. Für den Kiesabbau besteht eine Rodungsbewilligung, daher ist eine Aufforstung nach dem Abbau notwendig. Die Bestockung ist aber heute schon sehr gering. Im östlichen Teil der Grube liesse sich ein Lebensraum für Amphibien im Wald einrichten mit einer minimalen Bestockung von 25%.
Da kein natürliches Gewässer vorhanden und der Schotter sehr durchlässig ist, müssen die Kreuzkrötenlaichgewässer künstlich abgedichtet werden (Beton oder Kalkstabilit).
Mit der Grundeigentümerin Bürgergemeinde Basel wird zurzeit ein Nutzungskonzept für die Klingenthal-Grube ausgearbeitet, das die unterschiedlichen Ansprüche, Naturschutz, Freizeit und Kiesabbau miteinander verbindet. Anschliessend wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. An der Besprechung und Begehung vom 8. Dezember 2006 mit Vertretern der Gemeinden Muttenz und Pratteln, SBB, Forstamt, Firma Meyer-Spinnler, ProNatura, BNV und des Amts für Raumplanung wurde die grundsätzliche Machbarkeit einer etappierten Lösung am Standort Klingenthal festgestellt und ein grosses Interesse der Anwesenden, die Kiesgrube mit ihren angrenzenden Bereichen für Naturschutz (und in begrenztem Umfang auch für Freizeit) umzugestalten.
Fazit: Der Standort Klingenthal ist aus naturschützerischen Gründen sehr geeignet, kann aufgrund der Abbautätigkeit aber über längere Zeit nur etappiert genutzt werden. Im Endzustand weist dieser Standort - zusammen mit den vernetzten Satellitengebieten - eindeutig die besten Voraussetzungen auf.
Fortsetzung >>>
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