Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Verpflichtungskredit für die Verlegung der Amphibien aus der "Zurlindengrube", Gemeinde Pratteln (Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung) ins Gebiet "Klingenthal", Gemeinde Muttenz zwecks Aufwertung des Gebietes "Zurlindengrube" als Industriebauland | |
| vom: | 23. Januar 2007 | |
| Nr.: | 2007-017 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Die heutige "Zurlindengrube" im Konflikt zwischen Naturschutz und Baulandnutzung
Die Fläche der "Zurlindengrube", die genauer aus zwei Gruben besteht (Parzellen Nr. 4527 und 4577 des GB Pratteln), beträgt 72'426 m 2 . Eigentümerin der Grundstücke ist die Basellandschaftliche Kantonalbank - treuhänderisch für den Kanton Basel-Landschaft. 1972 und 1974 erfolgte die Übernahme von den vormaligen Grundeigentümern für einen Preis von rund 188.- CHF/m 2 . Der Kanton hatte im Verlaufe der Zeit unterschiedliche Nutzungsabsichten: Zuerst stand eine Kehrichtverbrennungsanlage im Vordergrund, dann die Nutzung als Standort für ein Kraftwerk. Die ausbleibende Nutzung führte zu einem "Verwildern" und zur Belebung durch Amphibien, insbesondere Kreuzkröten; dies hat zu Bemühungen von Naturschutzorganisationen geführt, die "Zurlindengrube" unter Schutz zu stellen.
Abbildung 1: Die heutige "Zurlindengrube" in der Rheinebene, Gemeinde Pratteln
Im Bericht der Firma Ökoskop vom September 2000 im Auftrag der Gemeinde Pratteln wird das Areal wie folgt charakterisiert: "Die Zurlindengruben sind heute Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten geworden. In der grösseren der beiden Gruben fällt eine grosse Habitatvielfalt auf, ausserdem wird der Grundwasserspiegel erreicht, so dass sich offene Wasserflächen bilden. Die grössere Grube ist 15 bis 20 m tief und besitzt eine Grösse von ca. 2.2 ha. In der kleineren Grube findet man keine Feuchtbiotope, da sie nicht tief genug ist. Die Vegetation ist auch dort relativ karg und die Grube erreicht eine Grösse von ca. 1.3 ha. Man findet heute auf dem Grubenareal die wohl grösste Population an Mauereidechsen in der Hochrheinebene östlich von Basel, ausserdem mehr als zwanzig Tierarten der Roten Liste (z. B. Weinhähnchen, Ödlandschrecke). Die Kreuzkröte ist mit mehr als 200 Exemplaren vertreten."
1994 wurde die "Zurlindengrube" provisorisch in das Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (IANB) aufgenommen. Im IANB ist eine Schutzzone A und B von gesamt 17 ha ausgeschieden. In der Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung vom 15. Juni 2001 (AlgV) ist die Zurlindengrube in der Liste der nicht definitiv bereinigten Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung aufgeführt. Der Schutz dieser Objekte richtet sich nach Artikeln 10 und 16 dieser Verordnung. Solange die Kantone keine Schutz- und Unterhaltsmassnahmen getroffen haben, sorgen sie mit geeigneten Sofortmassnahmen dafür, dass sich der Zustand der ortsfesten Objekte nicht verschlechtert und die Funktionsfähigkeit der Wanderobjekte erhalten bleibt (Art.10 AlgV). Diese Vorgabe lässt heute keine Überbauung des Areals zu.
Zurzeit läuft unter dem Titel Salina-Raurica eine umfassende Planung in der Rheinebene zwischen Augst und Pratteln. Als Grundlage für die Umsetzung ist ein Spezialrichtplan vorgesehen. Die entsprechende Landratsvorlage soll ungefähr zeitgleich mit dieser Vorlage genehmigt werden.
Grundlage dieser Planung ist der Regionalplan Siedlung vom 25. Januar 2001 der für das Gebiet Salina-Raurica folgende Ziele benennt (Objektblatt-Nr. 3.101): "Das Gebiet Industriezone Nord ist in wirtschaftlicher Hinsicht kantonales Interessengebiet. D. h. es ist aus der Sicht des Kantons Basel-Landschaft sicherzustellen, dass unter Berücksichtigung der verschiedenen Konflikte die Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Nutzung bestehen bleiben bzw. geschaffen werden. Das Gebiet Industriezone Nord weist - nicht zuletzt auch aufgrund seines Umfangs - zahlreiche gewichtige Konflikte auf. Eine adäquate Lösung ist nur im Rahmen eines Gesamtkonzepts (Nutzung, Erschliessung, ev. Gestaltung) möglich." Die erheblichen Konflikte mit Natur- und Landschaftsschutzobjekten beziehen sich auf die "Zurlindengrube". Der Regionalplan Siedlung als behördenverbindlicher kantonaler Spezialrichtplan beinhaltet den Auftrag: Die zuständigen kantonalen Stellen (ARP, ALV) unterbreiten dem Regierungsrat einen Genehmigungsantrag, welcher Umfang und Kosten der Unterschutzstellung ausweist.
Die Fläche der "Zurlindengrube" repräsentiert als Industrieland einen Wert zwischen 21.7 MCHF (300 CHF / m 2 ) und 36.2 MCHF (500 CHF / m 2 ), sofern die reine Fläche der beiden Gruben berechnet wird (72'426 m 2 ). Diese Werthaltigkeit besteht aber nur, wenn das Gebiet nicht wie heute als Amphibienlaichgebiet qualifiziert wird, sondern als "unbelastetes" Industriebauland auf den Markt kommt.
Grundsätzlich haben sich zwei Möglichkeiten als durchführbar erwiesen, wie die Lebensräume im Gebiet Pratteln Nord gesichert werden können:
- Die Gruben am jetzigen Standort zu erhalten und unter Schutz stellen.
- Die vollständige Umsiedlung des Grubenareals an einen neuen Standort.
Die Erhaltung der Gruben mit einer Schutzzone von 17 ha hätte für den Kanton einen erheblichen Wertverlust verursacht. Deshalb hat man bereits frühzeitig nach Verlagerungsvarianten gesucht. Im Falle der "Zurlindengrube" ist die zentrale Forderung des Naturschutzes, eine überlebensfähige Kreuzkrötenpopulation und damit den Status "Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung" zu erhalten. Dazu wird in der Umgebung eine Fläche von rund 10 ha benötigt.
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