Vorlage an den Landrat


5. Sicherheit

5.1 Organisation und Zuständigkeiten


Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Durchführung der Sicherheitsmassnahmen bei den Kantonen und den Austragungsorten. Für die Gewährleistung der Sicherheit in den Stadien und innerhalb der Sicherheitsringe um die Stadien (sofern die beanspruchten Flächen nicht öffentlich sind oder mit den kantonalen Sicherheitsverantwortlichen nicht spezielle Vereinbarungen getroffen worden sind), in den Mannschaftshotels und an den Trainingsorten ist primär der Veranstalter verantwortlich, auch in finanzieller Hinsicht. Im Stadionbereich (Privatareal) obliegen ihm oder der von ihm beauftragten Stadionbetreibergesellschaft unter anderem die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, die Zugangs- und Zufahrtskontrollen sowie die Kontrolle der Besucherinnen und Besucher. Erst bei einer Eskalation der Lage (z.B. Bedrohung von Leib und Leben, Ausbruch von Feuer) kommen sicherheitspolizeiliche Einsatzkräfte und andere Blaulichtorganisationen auf dem Stadiongelände zum Einsatz. Dasselbe gilt für grössere Events (z.B. Public-Viewing-Zonen), die als kommerzielle und bewilligungspflichtige Veranstaltungen [ Hierbei ist nicht relevant, ob der Veranstalter privatwirtschaftlich organisiert ist, eine Gemeinde oder eine Verwaltungsstelle ist. ] gelten und somit für die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Schutz und Ordnung selbstverantwortlich sind. In allen anderen öffentlichen Bereichen ist die Polizei, Feuerwehr und Sanität für die Aufrechterhaltung von Sicherheit, Schutz und Ordnung zuständig.


Allfällige Einsätze der Armee im Bereich Sicherheit erfolgen subsidiär. Dabei liegt die Einsatzverantwortung bei den zivilen Behörden. Die Armee leistet keinen Ordnungsdienst. Im direkten Umfeld der Stadien, an zentralen Orten in den Innenstädten sowie an Bahnhöfen und Flughäfen soll ein direkter Kontakt zwischen uniformierten Angehörigen der Armee und Besucherinnen und Besuchern der EURO 2008 möglichst vermieden werden.


Im Rahmen der bikantonalen Projektorganisation EURO 08 Basel wurden die Zuständigkeiten zwischen Polizeieinheiten BS und BL aufgeteilt. Die Federführung für den Bereich Sicherheit liegt bei der Kantonspolizei Basel-Stadt, während der Verkehrsbereich der Polizei Basel-Landschaft übertragen wurde. Während die Bereiche Sicherheit und Individualverkehr in einer ersten Planungsphase bis August 2006 noch eigenständig geleitet wurden, haben die Regierungen für die zweite Planungsphase wie auch für den Einsatz beschlossen, einen Gesamtprojekt und -einsatzleiter der Kantonspolizei Basel-Stadt einzusetzen, um die Planungs- und Einsatzorganisation in Übereinstimmung zu bringen. Alle sicherheitsrelevanten Fachbereiche, namentlich Polizei, Individualverkehr, Rettung, Ermittlung, Krisenorganisation, Führungsunterstützung, Kommunikation und Logistik unterstehen damit einer Leitung. Aus Gründen der Transparenz ist der Bereich Individualverkehr (inkl. Verkehrssicherheit) weiter unten in einem separaten Kapitel (7.) aufgeführt.




5.2 Strategie


Österreich und die Schweiz haben bereits am 17. Februar 2003 eine Ministererklärung unterzeichnet, in der die Modalitäten zu Intensivierung der Zusammenarbeit für die Europameisterschaft 2008 festgehalten wurde. Am 28. September 2005 haben der Chef des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und die österreichische Bundesministerin das gemeinsame Rahmenkonzept Sicherheit unterzeichnet. Dieses bildet die Grundlage für das österreichisch-schweizerische Sicherheitskonzept bei der Durchführung der UEFA EURO 2008 in Österreich und der Schweiz und damit auch das Rahmenkonzept für die Host City Basel.


Gemäss diesem Rahmenkonzept sind von beiden Ländern folgende Grundsätze zu beachten:

Für die Sicherheitsverantwortlichen in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ergibt sich daraus folgende generelle Zielsetzung:


Gewährleistung von Schutz, Sicherheit und Mobilität der Bevölkerung, Besucher und Teilnehmer unter Berücksichtigung von Recht- und Verhältnismässigkeit.


Dies soll durch professionelle Planung und Umsetzung sowie durch freundliche, hilfsbereite und kompetente (persönlich und fachlich) Einsatzkräfte gewährleistet werden.


Daraus ergeben sich beispielsweise folgende Aufgaben:




5.3 Massnahmen und Kosten


Parallel zur polizeilichen Grundversorgung muss mit einer auf den bestehenden Strukturen basierenden Führungs- und Einsatzstruktur ein störungsfreier Ablauf der EURO 08 und sämtlicher Rahmenveranstaltungen in deren Umfeld gewährleistet werden. Die wichtigsten dazu notwendigen Aktivitäten sind:




5.3.1 Polizei


Alle Massnahmen der Polizei sollen zu einem friedlichen und freundlichen Verlauf der EURO 08 beitragen. Aus dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit ergibt sich für das polizeiliche Handeln bei Einsätzen im Rahmen der UEFA EURO 2008 das verbindliche 3-D-Prinzip: Dialog - Deeskalation - Durchgreifen.


Basierend auf der 3-D-Philosophie basiert die Polizeitaktik auf folgenden Prinzipien:

Wie bereits erwähnt kommt die Polizei im Stadion nur subsidiär zum Einsatz.


Um die polizeilichen Massnahmen umsetzen zu können, sind umfassende Mannschaftsaufgebote notwendig. Je nach Abschätzung der Risiken soll in allen vier Schweizer Austragungsorten eine ungefähr gleich grosse Anzahl von Polizeikräften für sicherheitspolizeiliche Aufgaben eingesetzt werden. Die Polizeikorps müssen durch einen interkantonalen Polizeieinsatz unterstützt werden. Mit der zentralen oder dezentralen Stationierung rasch verschiebbarer Einsatzreserven soll die Flexibilität gewährleistet werden.


Ein wichtiges Kriterium für die Bestimmung der Anzahl der polizeilichen Einsatzkräfte an Spieltagen, Tagen vor oder nach Spielen oder spielfreien Tagen ist die Risiko-Einstufung, welche durch ein Polizeiliches Informations- und Koordinationszentrum (PICC) vorgenommen wird. Bei der Risiko- und Lagebeurteilung werden drei Risikostufen unterschieden: niedrig (low-risk), mittel (middle-risk), hoch (high-risk). Entsprechend der Einstufung sind für alle Host Cities entsprechende Mannschaftsbestände vorgesehen worden. Aus taktischen Gründen wird die detaillierte und koordinierte Einsatzstärke nicht bekannt gegeben.


Obschon die KdK beschlossen hat, den vier Austragungsorten Polizeimannschaften ohne Vergütung zur Verfügung zu stellen, werden die Austragungsorte zuerst ihre eigenen Ressourcen ausschöpfen müssen. Für die Berechnung der notwendigen Einsatzkräfte für die sechs Spiele in Basel werden je zwei Hoch-, Mittel- und Niedrig-Risiko-Spiele angenommen, woraus sich für die gesamte Periode der EURO 08 vom 6. Juni bis 29. Juni 2006 folgende zusätzliche Einsatzstunden (Überstunden) ergeben:


Die Verkehrspolizei ist in der obigen Aufstellung ausgenommen. Der entsprechende Aufwand ist unter 7.4.1 aufgeführt.


Damit die polizeiliche Grundversorgung (Regelbetrieb) auch vor, während und nach der EURO 08 sichergestellt werden kann, müssen Einsatzstunden in Überzeit geleistet werden. Um die bereits heute beträchtlichen Überzeitsaldi nicht noch mehr anwachsen zu lassen, müssen die anfallenden Überstunden eventuell ausbezahlt werden können. Angestrebt wird, dass eine möglichst grosse Anzahl dieser Ueberstunden nach Abschluss der EURO 08 kompensiert werden kann. Der Regierungsrat wird auf Antrag der Justitz-, Polizei- und Militärdirektion entscheiden, in welchem Umfang geleistete Ueberstunden ausbezahlt werden. Die direkte Abgeltung sämtlicher oben aufgeführten Überstunden (ohne Verkehrspolizei) würde in beiden Kantonen zusätzliche Kosten von insgesamt CHF 3'715'000 erzeugen, wobei CHF 2'556'000 auf die Kantonspolizei Basel-Stadt und CHF 1'159'000 auf die Polizei Basel-Landschaft entfallen. Der Berechnung liegt ein Stundenansatz von CHF 50 zu Grunde, welcher nicht die Vollkosten, sondern die effektiv auszahlbaren und damit budgetwirksamen Kosten wiedergibt.


Die von den IKAPOL-Kräften erbrachten Einsatzstunden können mit CHF 2'760'000 beziffert werden. Der vereinbarungsmässige IKAPOL-Ansatz bemisst CHF 600 pro Einsatztag.




5.3.2 Präventive Polizeiarbeit


Präventive Massnahmen stehen bei der Bekämpfung des Hooliganismus und ähnlicher Gewaltphänomene im Vordergrund. Bekannte ausländische Hooligans sollen gar nicht erst in die Schweiz und nach Österreich reisen können. Dazu ist eine umfassende Zusammenarbeit mit den europäischen Staaten notwendig.


Personen aus dem Ausland, die in ihren Herkunftsstaaten mit einem Stadionverbot belegt sind, sollen auch an der UEFA EURO 2008 Stadionverbot erhalten. Bis zu 130 ausländische szenekundige Beamte (Spotters) sollen - begleitet von einheimischen Polizeikräften und ohne Hoheitsrechte - in den beiden Austragungsstaaten im Einsatz stehen, Informationen über allfällige Problemfans aus ihren Herkunftsländern sammeln und potenzielle Gewalttäter präventiv ansprechen.


Neben der schwerpunktmässigen Präventionsarbeit im Hooliganismusbereich, werden in weiteren Präventionsbereichen umfangreiche weitere Massnahmen evaluiert (Verkehr-, Kriminalprävention etc.).




5.3.3 Rettung (Feuerwehr und Sanität)


Auf der Basis von Erfahrungswerten der Weltmeisterschaft in Deutschland sowie Richtlinien von Berufs-Verbänden (z.B. Interverband für Rettungswesen) wurden die benötigten personellen Ressourcen errechnet. Auch hier ist es nicht möglich, mit den Regelbeständen den Einsatz zu gewährleisten. Zusätzliche Mittel sind deshalb notwendig, wobei hier die Schwierigkeit besteht, dass insbesondere neben der zur Verwaltung Basel-Stadt gehörenden Rettungssanität praktisch ausschliesslich privatwirtschaftliche Unternehmen in diesem Bereich tätig sind. Es ist vorgesehen, dass die Armee im Sanitätsbereich Unterstützung leisten wird. Ein Schwergewicht bildet zusätzlich die Miete von ausgerüsteten Rettungsfahrzeugen. Die Mittelzuteilung im Sanitätsbereich wird in Absprache mit den verantwortlichen Institutionen beider Kantone durch die Projektorganisation koordiniert.


Der Feuerwehrbereich wird neben der Berufsfeuerwehr Basel-Stadt sowie der zugehörigen Feuerwehren (z.B. Bezirksfeuerwehr) auf kommunale Strukturen in Baselland, insbesondere der Stützpunkt- und Ortsfeuerwehren sowie der Wehrdienste, zurückgreifen müssen. Die Mittelzuteilung von Feuerwehrkräften wird mit den Feuerwehrinspektoraten von Basel-Landschaft und Basel-Stadt und der Projektorganisation koordiniert.


Die zusätzlichen Einsatzstunden belaufen sich bei Feuerwehr und Sanität auf total 27.480 Stunden. Dies bedeutet einen Betrag von CHF 1'374'000. Die Vergütung erfolgt nach effektivem Einsatz der zugewiesenen Kräfte an die entsendenden Stellen, was eine optimale Kostentransparenz gewährleistet.




5.3.4 Logistik und Material


Für die Umsetzung der sicherheitsspezifischen Aufgaben im gesamten Fachbereich Sicherheit benötigt es diverse Unterstützungsdienste, temporäre bauliche Massnahmen, Mieten von Räumen und Material sowie diverse Anschaffungen. Für die eingesetzten Kräfte müssen zudem Verpflegung und Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Im Bereich der Transportmittel für die Rettungsdienste müssen zusätzliche Mittel gemietet werden. Die Kosten für Logistik und Material belaufen sich nach den heutigem Kenntnisstand auf CHF 1'382'000.




5.3.5 Unterstützung durch die Armee


Die innere Sicherheit ist eine zivile Aufgabe unter Berücksichtigung der kantonalen Hoheiten. Sämtliche Leistungen der Armee zu Gunsten ziviler Behörden anlässlich des sportlichen Grossanlasses UEFA EURO 2008 erfolgen nach dem Prinzip der Subsidiarität. Demzufolge wird die Armee gemäss Artikel 67 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 (MG, SR 510.10) im Assistenzdienst zum Einsatz kommen. Das heisst, alle zivilen Mittel müssen nachweislich ausgeschöpft sein und die Einsatzverantwortung obliegt den zivilen Behörden.


Gemäss dem zivilen Bedürfniskatalog wird die Armee in den folgenden Bereichen subsidiäre Leistungen zu Gunsten ziviler Behörden erbringen:

Ein entsprechendes Gesuch der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt wurde dem Bundesrat im September 2006 eingereicht. Die Botschaft zum Assistenzdiensteinsatz der Armee zu Gunsten der zivilen Behörden bei den Sicherheitsmassnahmen anlässlich der EURO 2008 wird den eidgenössischen Räten voraussichtlich in der Herbst-/Wintersession 2006/07 zur Genehmigung vorgelegt. Der subsidiäre Sicherungseinsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt soll längstens vom 2. bis 30. Juni 2008 dauern.




5.3.6 Unterstützung durch den Zivilschutz


Es ist vorgesehen, dass in den vier Austragungsorten insgesamt 600 Schutzdienstpflichtige während 20 Tagen zum Einsatz kommen. Die Zivilschutzformationen werden die Blaulichtorganisationen (Polizei, Feuerwehr und Sanität) vor Ort primär im Bereich der Logistik unterstützen. Zusätzlich werden Zivilschutzmittel auch für Dekontamination, Sanitätsdienst und Führungsunterstützung eingesetzt. Der Einsatz von Angehörigen des Zivilschutzes trägt nicht zuletzt auch zur Entlastung der Armeemittel bei. Die Koordination der Mittel erfolgt durch die Projektleitung Sicherheit.




5.3.7 Ausbildung und Übungen


Im Rahmen der allgemeinen Vorbereitungen für die EURO 2008 müssen in verschiedenen Bereichen Ausbildungen und Übungen durchgeführt werden. Ebenso müssen die Führungsstäbe beider Kantone für die ausserordentliche Lage vorbereitet sein. Der Grundsatz, wonach die Kosten für Ausbildungen und Übungen von den entsendenden Stellen zu tragen ist, gilt auch hier.




5.3.8 Gerichte


Der Regierungsrat hat zur Kenntnis genommen, dass an den Gerichten unter Umständen mit ungedeckten Mehraufwendungen zu rechnen sein wird. Da diese jedoch heute kaum kalkulierbar sind, wurde darauf verzichtet, einen entsprechenden Betrag zu budgetieren. Die Massnahmen im Bereich der Strafverfolgung und Gerichte werden von der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz seit August 2006 in einer EURO 08-Arbeitsgruppe, in der alle Host Cities vertreten sind, unter dem Vorsitz des Ersten Staatsanwalts BS bearbeitet.




5.3.9 Öffentliche Gesundheitsversorgung und Spitäler


Die öffentliche Gesundheitsversorgung ausserhalb der Spitäler, d.h. in und um das Stadion sowie in den Fanzonen, wird durch private Sanitätsdienste vor Ort und die Blaulichtorganisationen (Sanitätseinsatzkräfte und Polizeiwesen, unterstützt durch Armee und Zivilschutz) gewährleistet.


Auf der Grundlage eines Sanitätskonzepts wird von folgenden Versorgungswegen ausgegangen:

Die Sicherstellung der öffentlichen Gesundheitsversorgung obliegt folglich den Blaulichtorganisationen und allen Spitälern von Basel-Stadt und Basel-Landschaft.


Aufgrund der Grösse des Anlasses ist davon auszugehen, dass Vorhalteleistungen in nicht zu unterschätzendem Ausmass in den Spitälern der Region zur Verfügung gestellt werden müssen. Als Vergleichswerte dienen hierzu Planungen aus Deutschland, wo für die WM 2006 mit Aufnahme- und Betreuungskapazitäten von 1% der Matchbesucher gerechnet wurde, obwohl das erwartete Aufkommen an Fussballfans wegen der Einrichtung von Fanmeilen um einiges höher lag.


Auch im Raum Basel wird mit der Einrichtung von Fanzonen eine viel höhere Anzahl von Fussballfans präsent sein als das Stadion St. Jakob Park (Fassungsvermögen 40'000 Zuschauer) zu fassen mag. Überträgt man den Wert von 1% der Matchbesucher auf die Region Basel, müssten die Spitäler der Region 400 Patienten aufnehmen können. Es ist klar, dass diese Aufgabe nicht alleine vom Universitätsspital Basel (USB) angeboten werden kann. Vielmehr braucht es dazu die Mitwirkung aller Spitäler der Region. Die Aufnahme einer solchen Patientenzahl seitens der Spitäler kann unmöglich parallel zum Normalbetrieb erbracht werden. Weder sind die notwendigen Reserveflächen noch das erforderliche Personal noch die finanziellen Mittel dafür vorhanden.


Damit das Universitätsspital Basel (USB) und namentlich die Notfallstation nicht zum „Sammelbecken" von „unechten" Notfällen (Alkohol- und Drogenabusus, Hitzeopfer usw.) wird, wird sicher gestellt, dass rund ums Stadion und in den geplanten Fanmeilen Erste-Hilfe-Stützpunkte durch die Sanität unterhalten werden. Diese haben dafür zu sorgen, dass eine professionelle und effiziente Triage echter medizinischer Notfälle von „unechten" Notfällen gewährleistet wird. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass echten medizinischen Notfällen die adäquate Betreuung bzw. Behandlung raschmöglichst zugänglich gemacht werden kann (vor Ort Behandlung oder Einweisung mit Rettungstransport ins Spital).


Erfahrungsgemäss können bei einem Grossereignis die Akutspitäler innert Stunden etwa 5-8% der Bettenkapazität frei machen und auch mit Personal abdecken; innert eines halben Tages weitere 10% durch vorzeitige Entlassung von kurz vor der Entlassung stehenden Patientinnen und Patienten. Kritisch sind dabei in jedem Fall die räumlichen und personellen Kapazitäten der Notfallstationen.


Diese Erkenntnisse legen nahe, dass die Zusatzleistungen der Spitäler nicht im Rahmen des „normalen" Leistungsauftrages erbracht werden können, sondern dass dies geplant werden muss und mit entsprechenden Mehrkosten verbunden ist. Folgende Massnahmen werden daher näher geprüft:

Für all diese Massnahmen und Mehraufwendungen können bei den Gesundheitsdirektionen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt vorerst keine Mittel eingestellt werden. Eine Grossveranstaltung wie die EURO 2008 bringt jedoch ein erhebliches Mass undefinierbarer und unvorhersehbarer Risiken für die öffentliche Gesundheitsversorgung mit sich. Um diese aufzufangen, erweist es sich als unabdingbar, diesbezüglich entsprechende Vorhalteleistungen zur Verfügung zu stellen.


Da die Risiken und die daraus erwachsenden Kosten schwer zu kalkulieren sind, ist vorerst in der Reserve ein Betrag von CHF 500'000 für diese Mehrleistungen vorgesehen, wobei ein Mehrbedarf nicht ausgeschlossen werden kann.




5.4 Finanzierung und Beiträge Dritter


Die Finanzierung der gesamten Sicherheitsaufwendungen zu Gunsten der EURO 2008 erfolgt aus verschiedenen Quellen. Nebst den Sicherheitsaufgaben im Kompetenzbereich des Bundes (Bundespolizei, Armee, Grenzwachtkorps) stellt der Bund maximal CHF 10.5 Mio. für die Sicherheitskosten in den Austragungsorten zur Verfügung und übernimmt die Kosten für Logistik und Material. In der entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Bund, der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und den Austragungsorten der EURO 2008 in der Schweiz ist für den Austragungsort Basel darin ein Kostendach von 4.2 Mio. vorgesehen. Sollte es zudem nötig sein, auf ausländische Polizeikräfte zurück greifen zu müssen, kann davon ausgegangen werden, dass diese Kosten aus den Reserven des Bundes finanziert werden.


Alle Kantone beteiligen sich zudem wie bereits ausgeführt mit rund CHF 2.8 Mio. an den Polizeikosten in Basel, indem sie interkantonale Polizeieinsätze nicht in Rechnung stellen.


Der SFV ist bereit, die Hälfte seines Bonus, welcher er als Ausrichter von der UEFA für eine erfolgreiche Durchführung der EURO 2008 erhalten wird, an die Sicherheitskosten der Host Cities zu entrichten. Dieser Betrag beläuft sich auf maximal CHF 1.5 Mio. für alle vier Standorte. Für Basel wird mit einem maximalen Betrag von CHF 400'000 gerechnet.




5.5 Übersicht Budget Sicherheit


*Bei den Personalkosten der Rettung gilt der Grundsatz, dass diejenige Organisation entschädigt wird, welche auch die Leistung erbringt. So ist neben dem Kostenteiler eine transparente "Rückvergütung" sicher gestellt.



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