Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Verpflichtungskredit für die Planung, Organisation und Durchführung der UEFA Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Region Basel | |
| vom: | 9. Januar 2007 | |
| Nr.: | 2007-001 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Teil II: Leistungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu Gunsten der EURO 2008
Ein Sportanlass der Grössenordnung und Bedeutung der Fussball-Europameisterschaft kommt nicht alle Jahre in die Region Basel. Ein reibungsloser Ablauf der Spiele und die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung muss in jedem Fall gewährleistet sein. Sich rein auf die Sicherstellung der Infrastruktur für Sicherheit und Verkehr zu beschränken würde jedoch nach Ansicht der Regierungen bedeuten, nur die Kosten zu tragen und eine grosse Chance nicht zu nutzen. Die vergangene Fussball-Weltmeisterschaft in Deutschland hat eindrücklich gezeigt, welche positiven Impulse nach Innen wie nach Aussen durch einen solchen Grossanlass ausgelöst werden können. Die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt möchten deshalb die einmalige Plattform der EURO 08 optimal für Standortmarketing und Imagewerbung nutzen und der einheimischen Bevölkerung wie auch den zahlreichen auswärtigen Besucherinnen und Besuchern ein einmaliges Fussballfest ermöglichen.
4. Kostenteiler zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft
4.1 Standards für partnerschaftliche Geschäfte
Die von den Regierungen erarbeiteten Standards für den Lastenausgleich zwischen BS und BL sind für das Projekt EURO 08 Basel nur bedingt anwendbar, da es sich weder um eine gemeinsame Trägerschaft (feste Organisationseinheit oder Einrichtung mit eigenen Leistungen) noch um einen Leistungseinkauf handelt, sondern um ein zeitlich begrenztes gemeinsames Projekt, bei dem es in erster Linie darum geht, die benötigten Leistungen der involvierten Verwaltungsstellen zu definieren und zu koordinieren.
Das nachfolgende Kostenteilermodell berücksichtigt gleichwohl einige der grundlegenden Prinzipien der Standards, namentlich den Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz, den Einbezug der Parlamente, die paritätische Mitbestimmung sowie ein Finanzierungsschlüssel nach dem Nutzenanteil.
4.2 Prinzip des Kostenteilers
Grundsätzlich wird in ein Investitionsbudget und ein Betriebsbudget für die EURO 2008 unterschieden.
Das Investitionsbudget enthält die nachhaltigen Investitionen, die die EURO 08 überdauern und anschliessend den Kantonen individuell nutzen. Jeder Kanton beschliesst selbst über diese Investitionen und finanziert sie über die kantonale Investitionsrechnung. Für die Investitionskosten gibt es folglich keinen Kostenteiler.
Das Betriebsbudget umfasst die Leistungen, welche speziell und ausschliesslich für die Durchführung der EURO 2008 erbracht und finanziert werden müssen. Im Betriebsbudget werden grundsätzlich zwei verschiedene Kategorien unterschieden:
| Kategorie A | Aufwendungen und Erträge, die von jedem Kanton autonom realisiert werden. |
Darunter fallen zum einen die Personalkosten für die Polizeikräfte. Hier nimmt der KdK-Beschluss (s. 3.2), dass die interkantonalen Polizeieinsätze von den entsendenden Kantonen nicht in Rechnung gestellt werden bzw. dass jeder Kanton die Kosten für die Polizeieinsatzkräfte selbst trägt, den Entscheid bez. Kostenteiler vorweg. Diese Kosten werden somit auch von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft individuell getragen und auch in den entsprechenden Budgets eingestellt. Jeder Kanton beschliesst autonom, um wie viel die Polizeibudgets effektiv aufgestockt werden müssen.
Zum Zweiten fallen die Kosten für kantonsspezifische Event- und Rahmenprogramme unter diese Kategorie. Die Bedingungen und Erfordernisse für die Rahmenprogramme sind in Basel-Stadt und Basel-Landschaft verschieden. Durch eine klare Trennung und Zuteilung der Mittel kann diesem Umstand Rechnung getragen und gewährleistet werden, dass die je Kanton gesprochenen Mittel jeweils durch den Kanton selbstbestimmt und für spezifisch kantonale Zwecke eingesetzt werden.
Auf der Einnahmenseite fallen die Erträge aus der Nutzung des Finanzvermögens der Kantone in die Kategorie A. Dies wurde von den Regierungen vereinbart, da das Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Basel-Stadt vorschreibt, dass das Finanzvermögen für den Kanton nach wirtschaftlichen Kriterien bewirtschaftet werden muss.
| Kategorie B | Aufwendungen und Erträge, die in ein gemeinsames Budget einfliessen und nach einem Finanzierungsschlüssel auf beide Kantone verteilt werden. |
Unter diese Kategorie fallen alle übrigen Budgetposten. Sie werden nach einem Schlüssel zwischen den Kantonen aufgeteilt und in einem gesonderten Projektbudget erfasst. Über die Höhe des gesonderten EURO-Budgets und dessen Verwendung beschliessen die Kantone gemeinsam.
Prinzip Kostenteiler EURO 08 Basel
| Individuell je Kanton | Gemeinsam gem. Kostenschlüssel | |
| Betriebsbudget | Kategorie A - Polizeikräfte - Rahmenprogramm - Erträge aus dem Finanzvermögen |
Kategorie B - Übrige Budgetbereiche |
| Investitionsbudget | - Nachhaltige Investitionen (Finanzierung über Investitionsrechnung) |
Aus der obigen Systematik ergeben sich für den Grossen Rat und den Landrat gemäss dem Bruttoprinzip folgende Beschlussgrössen:
| Beschlussgrösse | Budget | |
| Grosser Rat | Zusatzmittel Polizeikräfte BS | Erziehungsdepartement BS |
| Zusatzmittel Rahmenprogramme BS | Erziehungsdepartement BS | |
| Nachhaltige Investitionen BS | Investitionsrechnung BS | |
| Kosten der übrigen Bereiche im gemeinsamen Budget EURO 08 Basel (brutto) unter Vorbehalt des Beitrags BL | Erziehungsdepartement BS | |
| Beschlussgrösse | Budget | |
| Landrat | Zusatzmittel Polizeikräfte BL | Kantonspolizei BL (JPMD) |
| Zusatzmittel Rahmenprogramme BL | Sportamt BL (BKSD) z.H. Verein „Baselland Promotion Euro 2008" | |
| Nachhaltige Investitionen BL | Investitionsrechnung BL | |
| Beitrag an den Aufwandüberschuss (netto) des gemeinsamen Budgets EURO 08 Basel gemäss Finanzierungsschlüssel |
Sportamt BL (BKSD) |
4.3 Netto-Zusatzkosten
Der Kostenschlüssel (Kategorie B) wird auf die Netto-Zusatzkosten angewandt, d.h. es werden nur die effektiv zusätzlich anfallenden Ausgaben und Einnahmen ausserhalb der ordentlichen Budgets berücksichtigt.
Die internen Aufwendungen, welche mit den bestehenden Ressourcen und im Rahmen der Amtsaufträge in beiden Kantonen bestritten werden, sollen zwar bei Bedarf erfasst und im Sinne einer Vollkostenrechung ausgewiesen werden können. Für den Kostenteiler sollen sie jedoch aus folgenden Gründen nicht beigezogen werden:
| - | Die Beschlusskompetenz über die internen Aufwendungen liegt bei den einzelnen Kantonen. In einem partnerschaftlichen Geschäft sollen nur die Aufwendungen unter den Kantonen geteilt und vereinbart werden, die auch gemeinsam beschlossen werden können. |
| - | Die Messung der internen Aufwendungen ist sehr komplex und aufwändig und kann auf sehr unterschiedliche Weise gehandhabt werden. Die Sicherstellung, dass in allen Betrieben in beiden Kantonen das gleiche Verfahren zur Anwendung gelangt, wäre mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. |
Wenn Einnahmen über die Vermietung kantonaler Infrastruktur erzielt werden, muss gewährleistet sein, dass die entsprechende kantonale Verwaltungsstelle zuerst den üblicherweise in diesem Zeitraum erzielten Ertrag (Durchschnitt 2004-2007) erhält, bevor der Restbetrag als Zusatzertrag dem Budget EURO 08 und somit auch dem Teiler zwischen BS und BL zufliesst.
Das Risiko tragen beide Kantone über den vereinbarten Kostenschlüssel, d.h. die Endabrechung des Beitrags BL erfolgt auf Grund des effektiv angefallenen Aufwandüberschusses nach Vorliegen der abschliessenden Zahlen.
4.4 Kostenschlüssel
Die Regierungen beider Kantone haben für das Betriebsbudget der Kategorie B einen Finanzierungsschlüssel von 2/3 (66.6%) Basel-Stadt zu 1/3 (33.3%) Basel-Landschaft vereinbart. Der Schlüssel orientiert sich am Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, wonach Nutzen, Mitsprache und Finanzierung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen sollten. Als Kriterien wurden der direkte volkswirtschaftliche Nutzen aus den Umsätzen der EURO 2008 (Wertschöpfung), der Nutzen aus der Standortpromotion bzw. der Imagegewinn und die Mitbestimmung in der Projektorganisation erwogen.
Zur Eruierung der Verteilung der Wertschöpfung auf BS und BL wurde eine Aktualisierung und regionale Differenzierung der bestehende Wirtschaftlichkeitsstudie aus dem Jahr 2004 vorgenommen. Die Zusatzauswertung von Rütter + Partner kommt zum Schluss, dass 70% -80% der direkten Wertschöpfung im Kanton Basel-Stadt und 20% - 30% im Kanton Basel-Landschaft anfallen werden. In Bezug auf die Standortpromotion und den damit bezweckten Imagegewinn sind die Massnahmen nicht auf die einzelnen Kantone oder die Stadt, sondern bewusst auf die Region Basel ausgelegt. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass beide Kantone von den Massnahmen profitieren. Die Stadt Basel geniesst jedoch einen Standortvorteil, indem sie medial stärker wahrgenommen wird als die Baselbieter Gemeinden oder der Kanton Basel-Landschaft. Die Regierungen gewichten deshalb das Nutzenverhältnis im Bereich Standortpromotion und Imagegewinn mit 60% zu 40% zu Gunsten von Basel-Stadt. Mit der paritätisch zusammengesetzten Projektorganisation wird schliesslich gewährleistet, dass die Interessen beider Kantone im Einklang stehen. In der Gesamtbeurteilung kommen die Regierungen deshalb zum Schluss, dass ein Finanzierungsschlüssel von 2/3 BS zu 1/3 BL angemessen ist.
Die Regierungen werden bis im Sommer 2007 ein Konzept ausarbeiten, welches das Kostencontrolling sowie die Details der Zahlungsströme, die Zahlungsmodalitäten, die Erfordernisse an die Projektbuchhaltung sowie deren Revision nach Projektabschluss regelt und definiert.
Sämtliche nachfolgend aufgeführten Beträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.
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