Vorlage an den Landrat


3. Leistungen des Bundes und der Kantone zu Gunsten der EURO 2008

3.1 Bund


Der Bundesrat hat die Beiträge und Leistungen des Bundes an die Fussball-Europameisterschaft 2008 zweimal in einer Botschaft an die eidgenössischen Räte definiert. 2002 haben National- und Ständerat eine erste Botschaft gutgeheissen und einen Kredit über CHF 3.5 Mio. bewilligt, unter der Voraussetzung dass die Austragungskantone insgesamt CHF 7 Mio. beisteuern. Weitere Kosten sollten gemäss dieser ersten Botschaft dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden können.


Mit der zweiten „Botschaft zur Änderung des Bundesbeschlusses von 2002" vom Dezember 2005 legte der Bundesrat ein neues und umfassendes Konzept vor, in dem sämtliche Massnahmen der öffentlichen Hand in den Bereichen Sicherheit, Verkehr, Kommunikation (nach innen und nach aussen), usw. berücksichtigt und erstmals mit den gesamten Kosten beziffert sind. Die gesamten Kosten der öffentlichen Hand werden darin auf rund CHF 180 Mio. geschätzt. Die eidgenössischen Räte haben der erweiterten Botschaft in der Frühjahrs- und Sommersession zugestimmt und Bundesmittel in der Höhe von insgesamt CHF 82.5 Mio. für die unten aufgeführten Leistungen gesprochen. Das Parlament ging über die vom Bundesrat beantragten CHF 72 Mio. hinaus, indem zusätzlich ein Betrag in der Höhe von maximal CHF 10.5 Mio. für die Abdeckung von Sicherheitskosten in den vier Austragungsorten zur Verfügung gestellt wurde. Am 9. Dezember 2006 hat der Politische Ausschuss eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Bund, der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und den Austragungsorten der EURO 2008 in des Schweiz verabschiedet. Für den Austragungsort Basel ist darin ein Kostendach von 4.2 Mio. vorgesehen.


Übersicht der Leistungen des Bundes z.H. der EURO 2008




3.2 Kantone


Die Gesamtheit der Kantone beteiligt sich gemäss einem Beschluss der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) an den Sicherheitskosten, indem sie darauf verzichten, den Austragungskantonen allfällige interkantonale Polizeieinsätze (IKAPOL) in Rechnung zu stellen. Die Gesamtheit der Personalkosten für die Sicherheitskräfte beläuft sich auf CHF 28.7 Mio. Den grössten Teil davon tragen die Austragungskantone, da IKAPOL nur subsidiär zum Einsatz gelangt, wenn die eigenen Polizeibestände der Kantone, in denen eine Veranstaltung stattfindet, nicht mehr ausreichen.



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