Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Verpflichtungskredit für die Planung, Organisation und Durchführung der UEFA Fussball-Europameisterschaft 2008 in der Region Basel | |
| vom: | 9. Januar 2007 | |
| Nr.: | 2007-001 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Teil I: Einführung
2. Ausgangslage
Vom 7. bis 29. Juni 2008 wird in der Schweiz und in Österreich die Endrunde der Fussball Europameisterschaft (UEFA EURO 2008 TM ) ausgetragen. Die 31 Spiele finden in Basel, Bern, Genf, Zürich, Innsbruck, Klagenfurt, Salzburg und Wien statt. Basel ist Austragungsort (Host City) von sechs Spielen, darunter das Eröffnungsspiel, zwei Viertelfinals und ein Halbfinal. Zudem werden sämtliche drei Gruppenspiele der Schweizer Nationalmannschaft in Basel stattfinden. Damit ist Basel der Hauptaustragungsort in der Schweiz und nach Wien die bedeutendste Host City der EURO 2008.
2.1 UEFA EURO 2008 TM
2.1.1 Stellenwert und wirtschaftliche Bedeutung
Die Fussball Europameisterschaft ist gemessen an der medialen Bedeutung die weltweit drittgrösste Sportveranstaltung und damit das grösste Sportereignis, das je in der Schweiz stattgefunden hat. Während der EURO 2008 werden in der Schweiz eine Million EM-Touristinnen und EM-Touristen erwartet, die die Spiele besuchen, die Schweiz kennen lernen und dabei ungefähr 800'000 Übernachtungen generieren werden. Gegen 2'500 Medienleute werden weltweit über die Spiele und die beiden Austragungsländer sowie die Austragungsorte berichten. Weltweit werden kumuliert rund 8 Mrd. Menschen während ca. 6'000 Stunden die Spiele und Berichte aus den Austragungsorten am Fernsehen mitverfolgen.
In einer 2004 erstellten Studie wurden die möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen der EURO 2008 in der Schweiz untersucht [ Rütter, Heinz et.al., "Economic impact of the UEFA EURO2008TM in Switzerland", Rüschlikon / Lucerne, November 2004. S. auch www.ruetter.ch ]. Diese zeigt, dass die UEFA EURO 2008 voraussichtlich Umsätze zwischen 470 und 545 Millionen Franken generieren wird. Diese Umsätze dürften eine Bruttowertschöpfung zwischen 280 und 315 Millionen Franken auslösen. Die öffentliche Hand erhält durch die Durchführung des Anlasses direkte Steuereinnahmen in der Höhe von über 20 Millionen Franken.
Für die Region Basel (Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft) rechnet die Studie mit direkten und indirekten Umsätzen zwischen 50 und 70 Millionen Franken und einer daraus resultierenden Bruttowertschöpfung von 30 bis 40 Millionen Franken. Den grössten wirtschaftlichen Nutzen generiert dabei der Tourismus mit einem Anteil von rund 45% an der Bruttowertschöpfung. Eine Aktualisierung der wichtigsten touristischen Kennzahlen im Frühjahr 2006 hat ergeben, dass in der Region Basel mit rund 200'000 Tagesgästen und 110'000 zusätzlichen Logiernächten gerechnet werden kann. Die zusätzlichen Einnahmen aus Einkommenssteuern für die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden mit 1.8 bis 1.9 Millionen Franken veranschlagt.
Gegenwärtig überarbeitet die Firma rütter+partner zusammen mit dem Forschungsinstitut für Freizeit und Tourismus FIF der Universität Bern die damals erhobenen Zahlen unter Einbezug der Daten, Erkenntnisse und Erfahrungen der FIFA WM 2006 in Deutschland. Nach Einschätzung der Autoren kann bereits heute gesagt werden, dass die damals erhoben Zahlen nach oben anzupassen sein werden. Insbesondere waren die Auswirkungen der Rahmenveranstaltungen und Public Viewing-Anlässe (öffentliche Übertragungen der Spiele auf Grossleinwänden) nicht berücksichtigt. Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Anlässe ist seit der WM 06 in Deutschland stark angestiegen.
Eine im Herbst 2005 durchgeführte repräsentative Bevölkerungsbefragung[Die gesamten Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung finden sich ebenfalls unter www.ruetter.ch ] hat ergeben, dass die Akzeptanz und Vorfreude auf die EURO 2008 in der Schweiz wie auch in der Region Basel ausgesprochen gross ist. 87% der Schweizer Bevölkerung stehen der EURO 2008 positiv gegenüber (Region Basel 85%). 86% der Schweizerinnen und Schweizer sind zudem der Ansicht, dass die EURO 2008 eine Chance ist, um die Schweiz im Ausland positiv darzustellen (Region Basel 88%).
2.1.2 Organisation
Veranstalterin der Fussball-Europameisterschaft ist die Union of European Football Associations (UEFA). Sie entscheidet über die Organisation des Turniers und besitzt sämtliche damit verbundenen kommerziellen Rechte. Der Schweizerische Fussballverband (SFV) und der Österreichische Fussballbund (ÖFB) garantieren als Ausrichter, dass in den beiden Ländern die benötigte Turnierinfrastruktur zur Verfügung steht und die festgelegte Turnierorganisation reibungslos umgesetzt werden kann.
Im Gegensatz zur Organisation der Fussball-Weltmeisterschaft durch den Weltfussballverband FIFA operiert die UEFA nicht mehr mit lokalen, nationalen Organisationskomitees, sondern setzt als operativen Agenten unter dem Namen "Euro 2008 SA" eine zu diesem Zweck gegründete Tochtergesellschaft mit Sitz in Nyon ein. Dies erlaubt es der UEFA, den Knowhow-Transfer von Endrunde zu Endrunde sicherzustellen, das Turnier relativ unabhängig von den lokalen Strukturen zentral zu führen und das unternehmerische Risiko für die UEFA klein zu halten. Die Euro 2008 SA ist ein Joint Venture zwischen der UEFA, dem SFV und dem ÖFB mit einem Verwaltungsrat, dem neben fünf Mitgliedern der UEFA auch die Präsidenten sowie die Generalsekretäre des ÖFB und des SFV angehören. Die Euro 2008 SA formuliert die Anforderungen an die Behörden und tritt gegenüber der Host City Basel als Verhandlungspartnerin auf. Sie wird bis zum Turnierbeginn im Jahre 2008 mehr als 300 Mitarbeitende zählen und verfügt über ein operatives Budget von rund 215 Millionen Franken.
Die UEFA verwendet die Einnahmen im Rahmen der Fussball-Europameisterschaft zum einen Teil zur Finanzierung zukünftiger Nachwuchsturniere und zum anderen Teil zur Ausschüttung an die 52 europäischen Fussball-Nationalverbände. So wurden nach der Endrunde 2004 in Portugal beispielsweise CHF 200 Mio. an die teilnehmenden Nationen und weitere CHF 490 Mio. (grossteils in Form von Projektförderung) an alle 52 Verbände ausgeschüttet. Die direkten Ausgaben für das Turnier beliefen sich in Portugal auf CHF 263 Mio., weitere CHF 240 Mio. wurden für die Kostendeckung bis 2008 zurück gestellt.
2.1.3 Turniermodus
Die Qualifikationsphase zur EURO 2008 dauert von September 2006 bis November 2007. Die Auslosung der Qualifikation fand im Januar 2006 in Montreux statt. Die beiden Gastgeber Österreich und die Schweiz sind automatisch qualifiziert. Die übrigen 50 Nationalmannschaften wurden in sieben Qualifikationsgruppen gelost. Die sieben Gruppenersten und sieben Gruppenzweiten qualifizieren sich neben den Gastgebern für die Endrunde. Die Auslosung für die Endrunde findet am 2. Dezember 2007 in Luzern statt. Erst dann wird bekannt sein, welche Nationalmannschaften an welchen Orten spielen werden.
An der Endrunde vom 7. bis 29. Juni 2008 nehmen 16 Mannschaften teil. Sie spielen in vier Gruppen gegeneinander. Die Gruppenersten und Gruppenzweiten qualifizieren sich für die Viertelfinals. Danach gilt das K.O.-System. Im Gegensatz zur FIFA-Weltmeisterschaft wird kein Spiel um den dritten Platz ausgetragen.
Der Ticketvorverkauf beginnt im Frühjahr 2007. Im März wird eine erste Tranche von der UEFA/Euro 2008 SA via Internet verkauft. Da zu diesem Zeitpunkt ausser den Gastgeberländern noch keine Mannschaften qualifiziert sind, werden diese Karten wohl hauptsächlich in der Schweiz und in Österreich abgesetzt. Insgesamt sind für die 31 Spiele eine Million Tickets verfügbar. Bei zu grosser Nachfrage entscheidet das Los. Für die offiziellen Sponsoren, die Medien und Funktionäre der 52 Mitglieder der UEFA sind rund 25 % reserviert, die restlichen 75% der Tickets gehen an die Fans. 40% werden für die Verbände der beiden spielenden Mannschaften zurückbehalten, so dass letztlich rund 35% aller Karten in den freien Verkauf gelangen. Ein Vorkaufskontingent an Eintrittskarten für die Bevölkerung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft für die sechs Spiele in Basel ist Gegenstand der laufenden Verhandlungen mit der Euro 2008 SA.
2.2 Projektorganisation Öffentliche Hand des Bundes
Ein Anlass dieser Grössenordnung stellt hohe Anforderungen an die öffentliche Infrastruktur. Insbesondere die Gewährleistung der Sicherheit und die Verkehrsabwicklung erfordern einen ausserordentlichen Beitrag der öffentlichen Hand. Aber auch im Hinblick auf eine möglichst erfolgreiche Standortpromotion und die Schaffung eines attraktiven Rahmenprogramms sind die Gemeinwesen auf allen Ebenen gefordert.
Der Bund hat die Projektkoordination für den Bereich der öffentlichen Hand übernommen und eine entsprechende Projektorganisation "Öffentliche Hand UEFA EURO 2008" eingesetzt, welche Vertreter des Bundes, der Kantone und der Austragungsorte einschliesst. Die Federführung liegt im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beim Bundesamt für Sport (BASPO). Die Projektorganisation "Öffentliche Hand UEFA EURO 2008" koordiniert alle operativen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Hand und setzt sie auf Ebene des Bundes um. Sie koordiniert auch die Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Fussballverband, der Euro 2008 SA, den privatrechtlichen Partnern und den entsprechenden Stellen in Österreich.
In den vier Teilprojekten "Sicherheit", "Infrastruktur und Verkehr", "Standortmarketing und Landeswerbung" sowie "Anlässe" sind nebst den verantwortlichen Bundesbehörden auch die Fachleute aus den Projektorganisationen der Host Cities einbezogen. Das Projekt wird strategisch von einem politischen Ausschuss unter der Leitung des Vorstehers VBS und operativ von einem Steuerungsausschuss unter dem Vorsitz des Direktors BASPO geleitet. In beiden Gremien haben die vier Host Cities Einsitz. Ab Januar 2007 übernimmt Benedikt Weibel den Vorsitz des Steuerungsausschusses und die Gesamtprojektleitung.
Grafik: Projektorganisation EURO 2008 öffentliche Hand des Bundes
2.3 Organisation der Host City Basel
Die Host City Basel repräsentiert die Region Basel und damit die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Die Regierungen beider Kantone haben einen paritätischen Lenkungsausschuss sowie eine bikantonale Projektorganisation eingesetzt, damit sämtliche Aktivitäten zur Vorbereitung und bei der Durchführung der EURO 2008, die im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegen, gemeinsam geplant und koordiniert werden können. Die Federführung liegt im Kanton Basel-Stadt beim Vorsteher des Erziehungsdepartements, im Kanton Basel-Landschaft beim Vorsteher der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion. Die Gesamtprojektleitung ist im Erziehungsdepartement Basel-Stadt angesiedelt.
2.4 Bestehende Garantien, Verträge und Beschlüsse
2.4.1 Garantien im Bewerbungsdossier
Der Schweizerische Fussballverband (SFV) hat mit Unterstützung des Bundes die Kandidatur für die Fussball-Europameisterschaft 2008 eingereicht. Als Bestandteil des Kandidaturdossiers verlangte die UEFA verschiedene Garantien von Bund, Kantonen und Dritten, ohne die die Kandidatur Schweiz/Österreich den Zuschlag nicht erhalten hätte. Diese Garantien, die in der ersten Hälfte des Jahres 2002 unterzeichnet wurden, bestehen aus:
| - | Deklaration der Unterstützung durch die Bundesbehörden, unterschrieben durch den Bundespräsidenten; |
| - | Garantien zur Gewährleistung der Sicherheit, unterzeichnet durch das Bundesamt für Polizei (fedpol), die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und den Schweizerischen Fussballverband (SFV); |
| - | Garantie für die Erteilung von Visa und Arbeitsbewilligungen unterzeichnet durch das Bundesamt für Migration; |
| Zollerleichterungen, unterzeichnet durch die Eidg. Zollverwaltung; | |
| - | Schutz der kommerziellen Rechte der UEFA, unterschrieben durch das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum und die «Allgemeine Plakatgesellschaft»; |
| - | Unterstützung des Anlasses durch flankierende Massnahmen im Bereich der Koordination und Kommunikation, unterzeichnet durch das Bundesamt für Sport. |
Die Host Cities haben sich im Rahmen der Kandidatur bereit erklärt, die Spiele in ihren Stadien durchzuführen und entsprechende Investitionen getätigt. Im Zuge der ersten Botschaft des Bundesrates haben sich die Austragungskantone zudem bereit erklärt, Beträge für die kostenfreie Erbringung von Dienstleistungen von insgesamt CHF 7 Mio. zu leisten. Darüber hinaus haben die Host Cities keine Garantien zur Übernahme von Kosten geleistet.
2.4.2 Stadionaufstockung
Im Dezember 2004 hat der Grosse Rat den Bebauungsplan für das Areal St. Jakob geändert und damit die Voraussetzung für die Aufstockung des Stadions St. Jakob-Park geschaffen. Der Landrat hat im Januar 2005 die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am Stadionausbau beschlossen. Beide Kantone beteiligen sich mit je CHF 4.5 Mio. an den Kosten. Darüber hinaus wurden die Verwendung eines ÖV-Kombitickets verbindlich vorgeschrieben.
2.4.3 Stadionvereinbarung
Die Genossenschaft Fussballstadion St. Jakob/Basel United (BU) hat im November 2004 mit dem Schweizerischen Fussballverband (SFV) einen Stadionvertrag abgeschlossen, der im April 2005 durch den Generaldirektor der UEFA genehmigt wurde. Die Stadionvereinbarung umfasst sämtliche Leistungen, welche seitens des Stadioneigentümers zu Gunsten der UEFA erbracht werden. Die Nutzung der Gebäude und Flächen im Besitz des Kantons Basel-Stadt ist in einer Vereinbarung zwischen BU und dem Erziehungsdepartement Basel-Stadt geregelt.
2.4.4 Beschlüsse des Grossen Rats und des Landrats
Im Januar 2006 haben der Grosse Rat und der Landrat gestützt auf § 3, Abs 2e des Finanzhaushaltsgesetzes (SGS 310) einen "Kredit für die Vorbereitungsarbeiten und erste Massnahmen im Bereich Standortmarketing der UEFA EURO 2008 in Basel" in der Höhe von insgesamt CHF 717'000 gesprochen. Beide Kantone beteiligen sich mit jeweils der Hälfte, wobei dem Kostenteiler explizit keine präjudizierende Wirkung in Hinblick auf die Aufteilung des Gesamtbudgets zugeschrieben wurde. Gestützt auf diese gesetzliche Grundlage ist der Landrat auch zuständig, die Ausgaben gemäss dieser Landratsvorlage zu beschliessen.
2.4.5 Vernehmlassungsverfahren
§ 34, Absatz 2 der Kantonsverfassung schreibt vor, dass bei Vorlagen, die der Volksabstimmung offen stehen, die politischen Parteien und interessierte Organisationen zur Vernehmlassung eingeladen werden. In Uebereinstimmung mit der gelebten Praxis verzichtet der Regierungsrat aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit und weil es sich um keine Gesetzesgrundlage handelt auf ein breites Vernehmlassungsverfahren, obwohl der Landratsbeschluss dem fakultativen Finanzreferendum unterstellt wird.
Fortsetzung >>>
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