Vorlage an den Landrat


4. Begründung / Bedarf

4.1. Heutige Situation


Das Bruderholzspital wurde anfangs der 70-er Jahre erstellt und in Betrieb genommen. Für einen Grossteil der technischen Anlagen ist die Nutzungszeit, d.h. die Lebenserwartung, abgelaufen, respektive überschritten.


Dieser Umstand führte dazu, dass die haustechnischen Installationen in den letzten Jahren zunehmend mit mehr oder weniger grossen Problemen behaftet sind. Diese zeigen sich einerseits in immer grösser werdendem Unterhaltsaufwand, andererseits in einem potenziell steigenden Sicherheitsrisiko. Betroffen sind ausnahmslos alle wichtigen Installationsgewerke, angefangen bei der elektrischen Grundversorgung, der elektrischen Notstromversorgung, Teilen der Wärmeerzeugung und Dampfversorgung, der Kälteerzeugung, der sanitären Installationen, bis hin zu der generellen Leittechnik.


Neben den eigentlichen haustechnischen Installationen, bestehen im Bruderholzspital zusätzlich erhebliche sicherheitsrelevante Probleme im Bereich Brandschutz und bei den Liftanlagen.


Die sicherheitsrelevanten Probleme sind hervorgerufen vor allem durch das Alter der Anlagen von mehrheitlich ca. 35 Jahren und liegen einerseits in der natürlichen Abnutzung und Alterung, andererseits in der zunehmend erschwerten Ersatzteilbeschaffung begründet.


Mit der erfolgten Realisierung einer ersten Etappe von Sicherheitsrelevanten Massnahmen (SM 1) in den Jahren 2004 bis 2006 konnte die Sicherheit besonders kritischer Bereiche und Anlagen wesentlich verbessert werden. Die noch anstehenden Massnahmen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht minder dringend und sollen mit dieser Vorlage SM 2 eingeleitet werden.




4.2. Sicherheitsrelevanz


Die summarisch als „problembehaftete Installationen" benannten Gewerke sind alle von sicherheitsrelevanter Bedeutung. Das bedeutet, dass bei Eintreten von möglichen bzw. zu erwartenden Schäden an diesen Installationen - hervorgerufen durch die natürliche Alterung - weiterführende Schäden entweder nicht auszuschliessen sind oder gar als wahrscheinlich zu bezeichnen sind. Als weiterführende Schäden sind auch und vor allem Personenschäden im Bereich der Patientenversorgung zu bezeichnen.


Das Gleiche trifft auch auf die Situationen "Brandschutz" und "Lifte" zu, wo Schadenereignisse oder Störfälle zu erheblichen Personenschäden führen können.


Die Gegenüberstellung der Eintretenswahrscheinlichkeit eines Schadens zum Schadenausmass ist so gross, dass in allen aufgeführten Fällen von nicht akzeptablen Risiken - d.h. von Risiken mit Personenschaden und/oder grossem Sachschaden - zu rechnen ist. Diese Gegenüberstellung von Eintretenswahrscheinlichkeit zum Schadenausmass wurde an den untersuchten Anlagen vorgenommen und fallweise beurteilt.


Daraus resultiert, dass die als sicherheitsrelevant bezeichneten Massnahmen entsprechend dringlich sind. Jegliche Form von Zuwarten bedeutet, dass die Eintretenswahrscheinlichkeit und damit die Wahrscheinlichkeit von Personenschäden bei Patienten und Personal steigt. Ohne das Ergreifen entsprechender Massnahmen erfolgt der Anstieg der Eintretenswahrscheinlichkeit nicht linear zum Zeitverlauf. Er verläuft exponentiell zur möglichen Lebens- bzw. Funktionsdauer der betroffenen Anlageteile. Damit werden eintretende Schäden absehbar.




4.3. Projektumfang


Der Projektumfang und die Etappierung der gesamten Sicherheitsrelevanten Massnahmen wurde bereits in der Landratsvorlage SM 1 umschrieben. Die in der Vorlage SM 1 umschriebenen Teilobjekte der Etappe 2 sind auch aus heutiger Sicht noch relevant. Zum Teil mussten sie aber aufgrund einer vertieften Bearbeitung und zwischenzeitlich aufgetretenen Erkenntnissen überarbeitet, angepasst oder neu definiert werden.


Im Rahmen der Bearbeitung der Sicherheitsrelevanten Massnahmen wurden die technischen Installationen nicht auf generellen Erneuerungsbedarf untersucht - sei das in energetischer Hinsicht oder bezüglich Allgemeinzustand von Installationen und Anlagen. Es wurden ausschliesslich jene Anlagen und Bereiche in das Paket der Sicherheitsrelevanten Massnahmen aufgenommen, die auf Grund ihrer Wichtigkeit von sicherheitsrelevanter Bedeutung sind. Betroffen von den vorgeschlagenen Massnahmen (Etappe 1 und 2), sind der bauliche und technische Brandschutz sowie ca. 25% der gesamten Haustechnikeinrichtungen im Kantonsspital Bruderholz.


Dies bedeutet, dass mit den vorliegenden Sicherheitsrelevanten Massnahmen keine generelle Sanierung der technischen Installationen und Anlagen erfolgen wird. Insbesondere wird auch in den meisten Teilobjekten keine entscheidende energetische Verbesserung der Anlagen mit den ergriffenen Massnahmen ausgelöst. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind einzig und allein in sicherheitsrelevanten Überlegungen begründet.




4.4. Bisheriges Vorgehen / Planungsschritte


Analysen, Planungsschritte


Dem Gesamtpaket der „Sicherheitsrelevante Massnahmen" gehen umfangreiche Planungsleistungen voraus, welche die eigentliche Zustandsanalyse des gesamten Bauvolumens betrachten. Mit einer Konzeptstudie „Kantonsspital Bruderholz, KSB 2000plus" wurde einerseits eine


Grobanalyse über den Gebäudezustand dokumentiert, und in einem weiteren Konzeptpapier über die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten wurde die bestehende bauliche Situation erneut aufgegriffen und beschrieben.


Aus beiden Dokumenten geht der allgemein schlechte Zustand der haustechnischen Installationen sowie deren Sicherheitsrelevanz hervor. Ebenfalls in beiden Dokumenten wird die absolut ungenügende Situation hinsichtlich Brandschutz beschrieben. Diese Untersuchungen aus dem Jahr 2000 beinhalten sowohl die Baukörper Bettenhochhaus als auch die Flachbauten und die Personalwohnsiedlung.


Ein weiteres Grundlagenpapier bildet das Brandschutzkonzept des verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten des Kantonsspitals. Es zeigt erhebliche Mängel und Gefahren im Bereich des technischen und baulichen Brandschutzes auf. Die im Bericht Kantonsspital Bruderholz vom 26. November 1998 aufgeführten Schutzziele für den Personen- und Sachwertschutz sowie den Betriebsausfall können nur bedingt eingehalten werden. Zudem entsprechen Fluchtwegkonzept, Brandmeldeanlagen sowie baulicher und technischer Brandschutz seit längerem nicht mehr den Sicherheitsanforderungen. Die Behörden haben das KSB mehrfach aufgefordert, im Interesse des Brandschutzes, diese Massnahmen zu planen und umzusetzen.


Basierend auf der Erkenntnis, dass vor dem Hintergrund der laufenden Spitalplanung kein Sanierungsprojekt in grösserem Umfang in Angriff genommen werden kann, wurde beschlossen, die Installationen hinsichtlich ihrer Sicherheitsrelevanz zu untersuchen und mittels geeigneter Massnahmen den Bestand und den Betrieb des Spitals bis zur geplanten Gesamtsanierung bzw. Alternativlösung zu sichern.


Realisierung Sicherheitsrelevante Massnahmen 1. Etappe (SM 1)


Auf der Basis dieser Untersuchungen und Analysen wurde im 2002/03 die Sicherheitsrelevanten Massnahmen geplant. Der Landrat hat am 16. Oktober 2003 dem Projekt einer ersten Etappe


(SM 1) zugestimmt und einen Kredit von CHF 15.2 Mio. bewilligt. Die Ausführung dieser ersten Etappe erfolgte 2004 bis 2006. Eine Beschreibung der realisierten Teilobjekte folgt im Kap. 5.1.


Planung Sicherheitsrelevante Massnahmen 2. Etappe (SM 2)


Die Planung der Massnahmen SM 2 wurde in unterschiedlicher Planungstiefe resp. unterschiedlichem Detaillierungsgrad bereits in der Planungsphase SM 1 durchgeführt.


Die Überarbeitung des Massnahmenpaketes für die vorliegende Baukreditvorlage erfolgte vor dem Hintergrund der inzwischen beschlossenen Lösungsvariante, für die weitere Entwicklung des KSB wie auch der bei der Realisierung der SM 1 gemachten Erfahrungen.


Ein wesentliches Thema bei der Beurteilung der zum Teil kostenintensiven Massnahmen, war die Frage des Zusammenhangs der geplanten Sicherheitsrelevanten Massnahmen mit dem zukünftigen Um- und Neubauprojekt des KSB:


a) Welche Massnahmen betreffen Anlageteile, welche in der künftigen Lösung nicht wieder verwendet werden können?


b) Bei welchen Teilobjekten müssen Rahmenbedingungen der Neubausituation bereits heute berücksichtigt werden?


Zu Ziffer a): Wie an anderer Stelle erläutert, wurden ausschliesslich jene Anlageteile in das Paket der Sicherheitsrelevanten Massnahmen aufgenommen, die auf Grund ihrer Dringlichkeit von sicherheitsrelevanter Bedeutung sind. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind einzig und allein in sicherheitsrelevanten Überlegungen begründet, d.h. in der Verhinderung möglicher Personen- und Sachschäden mit den damit verbundenen direkten und indirekten Kosten, welche nicht kalkulierbar sind. Leider können unter Berücksichtigung dieses obersten Projektziels nicht alle Massnahmen mit nachhaltiger Wirkung definiert werden.


Zu Ziffer b): Vor allem zwei Teilobjekte stehen in einem starken Zusammenhang mit den Um- und Neubauvorhaben: die Wärmeerzeugung sowie die Kleintransportanlagen. Bei der Sanierung der Wärmezentrale müssen die Bedarfswerte der Neu- und Umbauprojekte berücksichtigt werden können. Die interne Kleintransportanlage (KTA) ist ebenfalls stark mit der Logistik im Zusammenhang mit dem Neubau verbunden. Da die konkrete Planung des Neubauvorhabens erst in Angriff genommen wird, konnte mit der detaillierten Planung der erwähnten zwei Teilobjekte noch nicht gestartet werden. Das Budget für SM 2 beinhaltet deshalb für diese zwei Teilobjekte einen Grobbudgetposten für die Planungsphase.



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