Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Obwohl im Kantonsspital Bruderholz (KSB) in absehbarer Zeit grössere Um- und Neubauten anstehen, sind zur Aufrechterhaltung eines sicheren Spitalbetriebes dringende Massnahmen in den Bereichen Haustechnik und Brandschutz durchzuführen.


Eine Analyse der Anlagen im Jahr 2002 hat einen Handlungsbedarf von CHF 50 Mio. für die wichtigsten sicherheitsrelevanten Massnahmen im Bereich Haustechnik und Brandschutz ausgewiesen. Eine erste Etappe der Sicherheitsrelevanten Massnahmen (SM 1) mit einer Kostenhöhe von CHF 15.2 Mio. wurde am 16. Oktober 2003 durch den Landrat genehmigt. Mit der Ausführung einer zweiten Etappe soll zugewartet werden, bis Klarheit über die künftige Lösung eines neuen Kantonsspitals Bruderholz herrscht.


Der von beiden Regierungen im September 2005 verabschiedete Bericht "Spitalversorgung Basel-Landschaft und Basel Stadt (stationärer Bereich)" bestätigt den Bedarf eines Kantonsspitals Bruderholz. Basis für die künftige Leistungserbringung bildet der Leistungsauftrag 2006 des Kantonsspitals.


Eine umfassende Standortevaluation mit volkswirtschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Betrachtungsweise, durchgeführt von Oktober 2005 bis Januar 2006 zeigt auf, dass der heutige Standort auf dem Bruderholz für eine künftige Lösung des Spitals zu favorisieren ist. Es ist vorgesehen, ein neues Bettenhaus sowie ein neuer Operationstrakt zu realisieren sowie den Flachbau umzubauen.


Mit der jetzigen Vorlage wird dem Landrat beantragt, die Ausführung der zweiten Etappe der Sicherheitsrelevanten Massnahmen (SM 2) im Kantonsspital Bruderholz anzugehen. Für diese zweite Etappe (SM 2) wird ein Baukredit von CHF 24.5 Mio. (inkl. 7.6% MWST) beantragt.


Das Kantonsspital Bruderholz bildet in der Gesundheitsversorgung des Kantons einen wichtigen Baustein. Es verfügt über hohe fachliche Kompetenz, dessen Ruf weit über die Kantonsgrenze hinausreicht.


Der altersbedingte Zustand von wichtigen haustechnischen Einrichtungen und Anlagen sowie die Situation im Brandschutz, führen das Spital in einen Bereich, in dem die Sicherheit für Patienten wie auch für Personal ohne das Ergreifen von Massnahmen in Frage gestellt ist. Dies betrifft entscheidende Elemente der Grundversorgung wie Elektrizität, Wasser, Transportanlagen, Heizenergie für die Sterilisation, aber auch Anlagen für die Kälteerzeugung und das Wasserleitungsnetz. Die Eintretenswahrscheinlichkeit von technischen Störungen und Ausfällen ist zunehmend, die Auswirkungen auf den Spitalbetrieb können gravierend sein.


Das Projekt der Sicherheitsrelevanten Massnahmen ist so angelegt, dass die relevante Sicherheit für die Ansprüche der Nutzer, Patienten wie Personal sichergestellt und an heutige Bedürfnisse angepasst wird. Die Massnahmen sind abgestimmt auf den Grundsatzentscheid eines neuen Kantonsspitals Bruderholz am bestehenden Standort.


Die Realisierung der Sicherheitsrelevanten Massnahmen bildet weder eine gesamthafte Sanierung der haustechnischen Einrichtungen noch eine Steigerung von Komfort und Effizienz der Arbeitsabläufe. Hingegen wird die Bestandeserhaltung des Spitals als solches sichergestellt, ohne der strategischen Entwicklung vorzugreifen.



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