Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonspital Bruderholz, Sicherheitsrelevante Massnahmen Haustechnik/Brandschutz, 2. Etappe; Baukreditvorlage | |
| vom: | 19. Dezember 2006 | |
| Nr.: | 2006-235 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Ausgangslage
2.1. Sicherheitsrelevante Massnahmen 1. Etappe
Mit Landratsentscheid Nr. 133 vom 16. Oktober 2003 wurde eine erste Etappe der sicherheitsrelevanten Massnahmen ausgelöst. Die Massnahmen konnten mit Schwergewicht 2004 bis 2006 ausgeführt werden. Gemäss den aktuellen Prognosen kann der bewilligte Verpflichtungskredit von CHF 15.2 Mio. eingehalten werden.
In der Vorlage 2003/133 beauftragte der Regierungsrat die Baudirektion, in rund zwei Jahren dem Landrat einen Baukredit für die bereits bekannte 2. Etappe der Sicherheitsrelevanten Massnahmen vorzulegen. Diese soll auf den Resultaten der Regionalen Spitalplanung sowie auf einer erneuten und aktualisierten Sicherheits- und Risikobeurteilung basieren.
2.2. Grundsätze zur Lösungsstrategie für ein neues KSB
Im Hinblick auf den zu erwartende Bericht "Spitalversorgung Basel-Landschaft und Basel Stadt (stationärer Bereich)" hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 1224 vom 19. Juli 2005 einer Arbeitsgruppe Strategie den Auftrag erteilt, Szenarien für die Zukunft eines neuen Kantonsspitals Bruderholz zu erarbeiten. Wesentliche Inhalte des Auftrags sind eine Standortevaluation, das Verifizieren und Beurteilen von Neubau- und oder Umbauvarianten sowie Aussagen zu Projektentwicklungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Termine.
Der Regierungsrat hat den Bericht der Arbeitsgruppe mir RRB Nr. 324 vom 21. Februar 2006 zur Kenntnis genommen und Grundsätze zur Lösungsstrategie bewilligt. Das Kantonsspital Bruderholz soll auf dem heutigen Standort verbleiben. Mit dem Neubau eines Bettenhauses sowie eines Operationstrakts soll rasch möglichst ein moderner und zeitgerechter stationärer Bereich realisiert werden. Der bestehende Flachbau mit allen Infrastrukturen (Haustechnik, Verpflegung etc.) soll für die Bereiche Untersuchung und Behandlung sowie die Verwaltungsbereiche weiterhin genutzt werden.
Die Grundsätze zur Lösungsstrategie wurden mit der Vorlage 2006/135 dem Landrats zur Kenntnis unterbreitet.
2.3. Leistungsauftrag KSB
Im Bericht "Spitalversorgung Basel-Landschaft und Basel Stadt (stationärer Bereich)", vom September 2005, haben die Regierungen beider Basel festgehalten, dass es für das untere Baselbiet ein Spital mit erweiterter Grundversorgung, analog dem heutigen Leistungsauftrag des KSB, zwingend braucht.
Seit 1973 erbringt das Kantonsspital Bruderholz Leistungen der erweiterten Grundversorgung für das untere Baselbiet sowie - ergänzend zu den Grundversorgungsspitälern in Laufen und Dornach - auch für diese Gebiete. Die vom KSB zu erbringenden Leistungen sind in einem Leistungsauftrag festgehalten. Er definiert das Spitalkonzept und das Einzugsgebiet, die Grundsätze der medizinisch-pflegerischen Versorgung, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die Leistungen an Dritte sowie die Produktgruppen und Leistungsbereiche. Der Leistungsauftrag berücksichtigt eine Schwerpunktbildung der angebotenen Leistungen zwischen den Spitälern des Kantons Basel-Landschaft und stützt sich ab auf das Spitalabkommen und die gemeinsame Spitalliste für den akut-somatischen Bereich der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Basis für die Berechnung des Leistungsangebots des künftigen Spitals bildet der Leistungsauftrag 2006 des KSB. Unter der Berücksichtigung der Entwicklung von Demographie und Servicepopulation bis 2025 wurden die aktuellen Leistungszahlen in einer konservativen Betrachtung und einer progressiven Betrachtung modifiziert.
Die von der Arbeitsgruppe Strategie so evaluierten Leistungszahlen für ein künftiges Kantonsspital Bruderholz bilden die Grundlage für die notwendigen Leistungszahlen bei den Sicherheitsrelevanten Massnahmen der 2. Etappe.
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